- PRESSEMITTEILUNG
Jahresabschluss der EZB für 2024
20. Februar 2025
- EZB meldet Fehlbetrag von 7,9 Mrd. € (2023: 1,3 Mrd. €)
- Fehlbetrag wird mit künftigen Überschüssen verrechnet
Der Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2024 weist einen Fehlbetrag von 7 944 Mio. € aus. Dieser ist vergleichbar mit dem Fehlbetrag von 7 886 Mio. € vor der Auflösung von Risikorückstellungen im Jahr 2023. Durch die vollständige Auflösung der Rückstellung für finanzielle Risiken in Höhe von 6 620 Mio. € im Jahr 2023 reduzierte sich der Fehlbetrag für jenes Jahr auf 1 266 Mio. €. Im Jahr 2024 konnten mit dieser Rückstellung jedoch keine Verluste ausgeglichen werden, da der Saldo bei null lag. Der Fehlbetrag im Jahr 2024 wird, wie der Fehlbetrag des Vorjahres, in der Bilanz der EZB verbleiben und soll mit künftigen Überschüssen verrechnet werden. Aufgrund des Fehlbetrags erfolgt im Jahr 2024 keine Gewinnausschüttung an die nationalen Zentralbanken des Euroraums.
Den Fehlbeträgen gingen viele Jahre deutlicher Gewinne voraus. Sie sind das Ergebnis der geldpolitischen Maßnahmen, die das Eurosystem zur Wahrnehmung seines vorrangigen Mandats – der Gewährleistung von Preisstabilität – ergriffen hat. Diese Maßnahmen machten es erforderlich, dass die EZB ihre Bilanz durch den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten, überwiegend mit festen Zinssätzen und langen Laufzeiten, ausweitet. Dies ging mit einem entsprechenden Anstieg der Verbindlichkeiten einher, auf die die EZB variable Zinsen zahlt. Folglich führten die Anhebungen der EZB-Leitzinsen in den Jahren 2022 und 2023, mit denen die hohe Inflation im Euroraum bekämpft werden sollte, zu einem unmittelbaren Anstieg der Zinsaufwendungen für diese Verbindlichkeiten. Gleichzeitig nahmen die Zinserträge aus den Vermögenswerten der EZB, insbesondere aus den im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworbenen Wertpapieren, nicht im selben Umfang zu.
Die EZB könnte in den kommenden Jahren noch Verluste verzeichnen. Sollte dies der Fall sein, dürften derartige Verluste aber geringer ausfallen als in den Jahren 2023 und 2024. Es wird erwartet, dass die EZB danach wieder Gewinne erzielt. In jedem Fall kann die EZB ungeachtet jeglicher Verluste wirksam handeln und ihr vorrangiges Mandat – die Gewährleistung von Preisstabilität – erfüllen. Ihre Finanzkraft wird zudem durch ihr Kapital und ihre umfangreichen Ausgleichsposten aus Neubewertung unterstrichen. Diese beliefen sich Ende 2024 zusammen auf 59 Mrd. € und fielen somit um 13 Mrd. € höher aus als Ende 2023.
Die Zinserträge und -aufwendungen der EZB setzten sich 2024 wie folgt zusammen:
2024 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
Währungsreserven | 2 537 | 2 382 | 155 |
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere | 3 850 | 3 467 | 383 |
Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems | 5 232 | 4 817 | 415 |
Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven | (1 448) | (1 335) | (114) |
TARGET-Salden der/an die NZBen | (15 674) | (14 236) | (1 439) |
Sonstiges | (1 479) | (2 288) | 809 |
Nettozinserträge/(-aufwendungen) | (6 983) | (7 193) | 210 |
Wie schon im Jahr 2023 waren die Zinsaufwendungen 2024 höher als die Zinserträge. Dies war in erster Linie auf die erheblichen Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB zurückzuführen. Da diese Verbindlichkeiten zum Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte verzinst wurden (HRG-Zinssatz), führte der höhere HRG-Durchschnittssatz von 4,1 % im Jahr 2024 (2023: 3,8 %) zu einem Anstieg dieser Aufwendungen. Der höhere HRG-Durchschnittssatz hatte auch einen Anstieg der Zinserträge aus Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung der in Umlauf befindlichen Euro-Banknoten und der Zinsaufwendungen zur Folge, die an die NZBen im Zusammenhang mit deren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB gezahlt wurden. Zudem erhöhten sich die Zinserträge aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren, vor allem aus im Rahmen des PEPP gehaltenen Staatsschuldtiteln. Es wurden auch höhere Zinserträge aus Währungsreserven verzeichnet, vor allem aus Wertpapieren in US-Dollar.
Die Abschreibungen beliefen sich auf 269 Mio. € (2023: 38 Mio. €). Sie waren vorwiegend auf den Rückgang des Marktwerts einer Reihe von im US-Dollar-Portfolio gehaltenen Wertpapieren und die Abwertung des japanischen Yen zurückzuführen, die eine Verringerung des Werts der diesbezüglichen Währungsbestände zur Folge hatte.
Die Personalaufwendungen stiegen insgesamt auf 844 Mio. € (2023: 676 Mio. €). Grund dafür waren hauptsächlich höhere Kosten im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese ergaben sich aus einer Änderung der Bestimmungen der EZB-Versorgungspläne im Jahr 2024. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen stiegen auf 626 Mio. € (2023: 596 Mio. €), vor allem aufgrund höherer IT-Ausgaben im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel, wobei sich auch die Auswirkungen der Inflation bemerkbar machten.
Die Erträge aus Aufsichtsgebühren beliefen sich auf 681 Mio. € (2023: 654 Mio. €). Diese ergeben sich aus den Gebühren, die die EZB von beaufsichtigten Banken erhebt, um die Ausgaben für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu decken.
Der Gesamtumfang der Bilanz der EZB ging um 33 Mrd. € auf 641 Mrd. € zurück (2023: 673 Mrd. €). Dies war vor allem auf den allmählichen Rückgang der APP-Bestände infolge von Tilgungen zurückzuführen.
Konsolidierte Bilanz des Eurosystems
Ende 2024 belief sich das Volumen der Bilanz des Eurosystems, das die Aktiva und Passiva der NZBen des Euroraums und der EZB gegenüber Dritten umfasst, auf 6 428 Mrd. € (2023: 6 887 Mrd. €). Diese Verringerung gegenüber 2023 war auf den Rückgang des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere auf 4 283 Mrd. € (2023: 4 694 Mrd. €) zurückzuführen, der hauptsächlich aufgrund von Tilgungen zustande kam. Die im Rahmen des APP gehaltenen Bestände gingen um 353 Mrd. € auf 2 673 Mrd. € zurück. Ursächlich dafür war die Einstellung der Wiederanlage der Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit zum Juli 2023 und der Rückgang der PEPP-Bestände um 57 Mrd. € auf 1 609 Mrd. €, weil die Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere in der zweiten Jahreshälfte 2024 nur teilweise wiederangelegt wurden. Darüber hinaus sanken die Kreditgeschäfte des Eurosystems auf 34 Mrd. € (2023: 410 Mrd. €). Dies war in erster Linie auf die Fälligkeit der dritten Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) zurückzuführen. Der daraus resultierende Rückgang wurde teilweise durch die Zunahme des Euro-Gegenwerts der Goldbestände des Eurosystems auf 872 Mrd. € (2023: 649 Mrd. €) aufgrund des Anstiegs des Goldpreises in Euro ausgeglichen.
Kontakt für Medienanfragen: William Lelieveldt (Tel. +49 69 1344 7316).
Anmerkung:
- Bei den hier enthaltenen Zahlenangaben kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen.
- Weitere Informationen zu TARGET-Diensten finden sich auf der Website der EZB.
- Weitere Informationen zum Ursprung der Gewinne und Verluste der EZB und der Zentralbanken des Eurosystems finden sich in dem entsprechenden Abschnitt unter Wissenswertes.
- Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat eine Reihe von Grundsätzen, nach denen sich die Umsetzung der Geldpolitik in Zukunft richten wird und dass er den geldpolitischen Kurs weiterhin über den Zinssatz für die Einlagefazilität sowie über andere wesentliche Parameter steuern wird. In diesem Zusammenhang beschloss der EZB-Rat ferner, dass der Zinssatz für die Einlagefazilität ab dem 1. Januar 2025 die Grundlage für die Verzinsung a) der TARGET-Salden der/(an die) NZBen des Euroraums, b) der Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems und c) der Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven bilden wird.
- Weitere Informationen zu den Grundsätzen für die Rechnungslegung und das Berichtswesen der EZB und des Eurosystems sowie zum Jahresabschluss der EZB finden sich im Beschluss (EU) 2024/2938 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/32) (ABl. 2024/2938 vom 11. Dezember 2024) und in der Leitlinie (EU) 2024/2941 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2024/31) (ABl. L 2024/2941 vom 11. Dezember 2024) sowie auf der Website der EZB.
- Die konsolidierte Bilanz des Eurosystems basiert auf vorläufigen Zahlen. Die endgültige konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems wird im Juni veröffentlicht.
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