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Münzen

Die Euro-Münzserie umfasst acht verschiedene Stückelungen: 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie 1 € und 2 €. Die Euro-Münzen haben eine gemeinsame und eine nationale Seite. Die nationale Seite gibt Auskunft darüber, in welchem Land das Geldstück ausgegeben wurde. Luc Luycx von der Königlichen Belgischen Münze hat die gemeinsamen Seiten der Münzen gestaltet.

Sie zeigen die Europäische Union (EU) oder Europa und symbolisieren die Einheit der EU. Auf den 1-, 2- und 5-Cent-Münzen ist Europa im Verhältnis zu Afrika und Asien auf einem Globus abgebildet.

Alle Euro-Münzen können überall im Euro-Währungsgebiet verwendet werden.

2-€-Gedenkmünzen

Jedes Land darf zwei Gedenkmünzen pro Jahr ausgeben. Diese Münzen haben dieselben Merkmale und Eigenschaften sowie dieselbe gemeinsame Seite wie die übrigen 2-€-Geldstücke. Das einzige Unterscheidungsmerkmal der Gedenkmünze ist ihre besonders gestaltete nationale Seite. Für die Ausgabe von Gedenkmünzen können nur 2-€-Münzen verwendet werden.

Die Gedenkmünzen sind im gesamten Eurogebiet gesetzliches Zahlungsmittel, können also verwendet werden wie alle anderen Euro-Münzen und müssen akzeptiert werden.

2-€-Gedenkmünzen

Zuständigkeit für Münzen

Münzen fallen nach wie vor in den nationalen Zuständigkeitsbereich. Jedoch muss ihr Ausgabeumfang in den Ländern des Euroraums von der EZB genehmigt werden. Beabsichtigt ein Land des Euro-Währungsgebiets, Geldstücke mit neuen Motiven auszugeben, wie z. B. 2-€-Gedenkmünzen, so muss es die Europäische Kommission darüber in Kenntnis setzen. Anschließend veröffentlicht die Kommission die diesbezüglichen Informationen in der C-Reihe des mehrsprachigen Amtsblatts der EU. Das Amtsblatt ist die maßgebliche Quelle, auf die sich die EZB bei der Aktualisierung ihrer Website über die Euro-Münzen stützt.

Bei Fragen zu den Euro-Münzen wenden Sie sich bitte an: Europäische Kommission – Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen

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