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Feedback zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2023

Die Feedback-Erklärung enthält Antworten auf die Fragen und Aufforderungen, die das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 11. Februar 2025 zum Jahresbericht 2023 der EZB vorgebracht hat.[1] Sie wird anlässlich der Präsentation des Jahresberichts 2024 der EZB vor dem Europäischen Parlament veröffentlicht. Die Erklärung erläutert die Politik der EZB in Bezug auf die in der Entschließung behandelten Themen und ist thematisch gegliedert.[2] Die EZB veröffentlicht seit 2016 solche Feedback-Erklärungen, die auf einen Vorschlag des Europäischen Parlaments zurückgehen.

1 Geldpolitik und wirtschaftliche Entwicklungen

1.1 Geldpolitik und Inflation

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, die Zinssätze nicht zu schnell zu senken. Das Europäische Parlament bedauert, dass die Kerninflation im Euro-Währungsgebiet im Dezember 2024 2,7 % betrug und nur drei Mitgliedstaaten eine Kerninflationsrate von unter 2 % meldeten. Es stellt besorgt fest, dass eine hohe Kerninflation zu höheren Gesamtinflationswerten führen könnte. [Absätze 9, 10 und 16]

Die EZB ist entschlossen, für eine nachhaltige Stabilisierung der Gesamtinflation beim mittelfristigen Zielwert von 2 % zu sorgen. Die restriktiven geldpolitischen Maßnahmen der EZB haben dazu beigetragen, dass sich die Gesamtinflation nachhaltig dem mittelfristigen Zielwert von 2 % annähert (siehe dazu die jüngsten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für den Euroraum). Die Kerninflation (d. h. die Gesamtinflation ohne Energie und Nahrungsmittel) ist von 2,6 % im Februar 2025 auf 2,4 % im März zurückgegangen. Insgesamt zieht der Disinflationsprozess eine sich gegenseitig verstärkende Entwicklung der Gesamt- und der Kerninflation nach sich. Eine niedrigere Gesamtinflation verringert das Bedürfnis der Bevölkerung nach einem Inflationsausgleich. Dadurch schwächt sich das Lohnwachstum ab. Ferner werden weniger Preisanpassungen notwendig. Eine rückläufige Gesamtinflation dämpft die Kerninflation, was die Gesamtinflation weiter sinken lässt. Darüber hinaus wird die Annäherung an den Zielwert durch die anhaltende Wirkung der vorangegangenen geldpolitischen Straffung auf die Verbraucherpreise und durch den Umstand unterstützt, dass die längerfristigen Inflationserwartungen nach wie vor fest um den Zielwert verankert sind. Insbesondere in der gegenwärtigen Situation, die von wachsender Unsicherheit geprägt ist, wird die Festlegung des angemessenen geldpolitischen Kurses durch den EZB-Rat von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu Sitzung erfolgen. Zinsbeschlüsse werden vor allem auf seiner Beurteilung der Inflationsaussichten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren. Aus diesem Grund legt sich der EZB-Rat nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest. Bei der Festsetzung der Leitzinssätze wird er folgende Risiken gegeneinander abwägen: Zu schnelle Zinssenkungen könnten die Inflation steigen lassen, und zu langsame Zinssenkungen könnten die Konjunktur und Beschäftigung unnötig beeinträchtigen und zu einer zu niedrigen Inflation führen.

Abbildung 1

Entwicklung der Gesamt- und der Kerninflation

(Veränderungen gegenüber Vorjahr in %)

Quellen: Gesamtwirtschaftliche Euroraum-Projektionen von Fachleuten der EZB, März 2025, und Eurostat.
Anmerkung: Die jüngsten Angaben beziehen sich auf März 2025 (Schnellschätzung).

1.2 Einfluss der Inflation und der Geldpolitik auf einzelne Sektoren

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, die Auswirkungen von Zinssatzänderungen auf verschiedene, unter anderem kapitalintensive, Wirtschaftszweige zu bewerten. [Absatz 10]

Die EZB überwacht und analysiert die Entwicklung in verschiedenen Wirtschaftssektoren, einschließlich Arbeitsmarktentwicklung, eingehend, um besser zu verstehen, wie sich die Geldpolitik auf die privaten Konsumausgaben und die Investitionsentscheidungen von Unternehmen und somit auf die Inflation auswirken. EZB-Analysen zeigen beispielsweise, dass sich geldpolitische Maßnahmen stärker auf das verarbeitende Gewerbe als auf den Dienstleistungsbereich auswirken.[3] Für die Bewertung des geldpolitischen Kurses ist es besonders wichtig, die sektorale Entwicklung zu beobachten, da die Aktivität im Dienstleistungssektor in der Regel dem verarbeitenden Gewerbe nachläuft. Die hohen Zinsen haben die Wirtschaft und insbesondere die Investitionen des privaten Sektors gedämpft. Die Aufrechterhaltung der Preisstabilität auf mittlere Sicht bleibt jedoch das wirkungsvollste Instrument der Geldpolitik, um ein stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld zu fördern, das Investitionsanreize bietet. Preisstabilität ist für jede Art von Anlageinvestition essenziell. Sie gibt Unternehmen mehr Sicherheit, dass sich ihre Kosten im Zeitverlauf nicht übermäßig erhöhen werden.

1.3 Prognoseinstrumente der EZB

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, ihre Modelle weiterhin zu überprüfen und zu verbessern, um eine bessere Unterscheidung zwischen nachfrage- und angebotsseitigen Inflationsursachen zu ermöglichen. [Absatz 19]

Die EZB überprüft und aktualisiert ihre Modelle laufend, unter anderem um angebots- und nachfrageseitige Faktoren besser zu berücksichtigen. Kein Modell kann alle möglichen wirtschaftlichen Faktoren und Transmissionskanäle berücksichtigen. Daher wendet die EZB verschiedene Modelle an.[4] Da sich die Wirtschaftsstrukturen ständig weiterentwickeln und sich die Ursachen konjunktureller Schwankungen ändern, überprüft und verbessert die EZB regelmäßig ihre Modelle und entwickelt auch neue Modelle. Beispielsweise optimiert die EZB laufend ihre Modellierungsinstrumente, um die nachfrage- und angebotsseitigen Auswirkungen von Klimarisiken, geopolitischen Spannungen und technologischen Entwicklungen wie den Einsatz künstlicher Intelligenz besser bewerten zu können.[5] Trotz dieser Anstrengungen unterliefen allen Institutionen beträchtliche Prognosefehler. Dies ist auf die Beispiellosigkeit der Schocks auf die Wirtschaft in den letzten Jahren zurückzuführen. Prognosefehler konnten allerdings jüngst stark reduziert werden. Dennoch haben die jüngsten Erfahrungen Anlass gegeben, über die Angemessenheit der eingesetzten Instrumente nachzudenken und insbesondere darüber, wie der Einfluss von angebots- und nachfrageseitigen Faktoren auf die Inflation besser eingeschätzt werden könnte. Letzteres ist zu einer zentralen Frage in der geldpolitischen Debatte geworden. Daher spielt die Analyse von angebots- und nachfrageseitigen Inflationsursachen in der gegenwärtigen Überprüfung der EZB-Strategie eine zentrale Rolle. Die Strategieüberprüfung wird auch auf umfassendere Verbesserungen eingehen, die am Modell- und Prognoserahmen der EZB vorgenommen wurden, und darauf, wie der Rahmen weiter optimiert werden kann.

1.4 Bilanzsumme der EZB und Ankäufe von Vermögenswerten

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, weiterhin auf die schrittweise Verringerung ihrer Bilanzsumme zu achten, einschließlich deren Effekte auf die Wirtschaft im Euroraum. Die EZB wird aufgefordert, Informationen über die Auswirkungen der Ankaufprogramme auf die Funktionsweise der Finanzmärkte bereitzustellen, einschließlich zu deren Auswirkungen auf Rentenfonds und Versicherungen. [Absatz 23]

Die Bilanzsumme des Eurosystems nimmt weiter ab. Dies spiegelt folgende Tatsache wider: Die Wertpapierbestände aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt. Außerdem hatten die Banken Ende 2024 die Beträge zur Gänze zurückgezahlt, die sie im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG) aufgenommen hatten. Damit ging dieser Teil des Bilanznormalisierungsprozesses zu Ende. Die Verringerung der APP- und PEPP-Portfolios wurden vom Markt reibungs- und störungsfrei absorbiert. Die Banken haben die GLRG durch marktbasierte Refinanzierungsquellen ersetzt. Während das Eurosystem seine Wertpapierbestände schrittweise abbaute, haben andere Investoren, einschließlich privater Haushalte, Banken, Rentenfonds und Versicherungen, ihre Bestände allmählich erhöht. Die EZB stellt regelmäßig Informationen zu ihren Ankäufen von Vermögenswerten bereit und arbeitet mit Marktteilnehmern zusammen.[6] Dies umfasst Gespräche mit Marktteilnehmern und die Veröffentlichung von Statistiken über Wertpapierbestände. Darüber hinaus publiziert die EZB nunmehr verstärkt Analysen zur Funktionsweise der Finanzmärkte und insbesondere zu den Auswirkungen der Normalisierung ihrer Bilanzsumme.[7] Sie wird die Effekte der Bilanznormalisierung auf die Funktionsweise der Finanzmärkte und auf die Wirtschaft weiterhin beobachten. Die von Fachleuten der EZB/des Eurosystems erstellten Projektionen berücksichtigen ein breites Spektrum an Finanzmarktpreisen, einschließlich jener Preise, die durch die Abnahme der Bilanzsumme beeinflusst werden könnten.

Abbildung 2

Tatsächliche und prognostizierte Bilanzsumme des Eurosystems

(in Bio. €)

Quellen: EZB und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Für die zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios und Kreditgeschäfte wird davon ausgegangen, dass sie sich dem Median der Analystenerwartungen entsprechend entwickeln (basierend auf der jüngsten Umfrage unter geldpolitischen Analysten). Die Projektionen für Banknoten basieren auf internen EZB-Modellen.

1.5 Geldpolitische Transmission

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, das Problem der Zinszahlungen an Kreditinstitute einzudämmen, zu denen es aufgrund der Zinsen auf ihre Bankreserven gekommen ist. [Absatz 22]

Die geldpolitische Transmission setzt voraus, dass die EZB die kurzfristigen Geldmarktsätze effektiv steuern kann. Dieser erste Schritt im Transmissionsprozess bestimmt letztlich die Zinssätze für die Unternehmen und privaten Haushalte, beeinflusst deren Investitions- und Konsumentscheidungen und ermöglicht es der EZB, ihr mittelfristiges Inflationsziel zu erreichen. Die Verzinsung der Einlagen, die Banken beim Eurosystem halten, stellt einen Ankerpunkt für die kurzfristigen Geldmarktsätze dar. Letztere können dadurch im Einklang mit dem beabsichtigten geldpolitischen Kurs gesteuert werden. Würden diese Einlagen nicht verzinst werden, dann könnten die kurzfristigen Geldmarktsätze bis auf 0 % sinken, sodass die EZB nicht mehr auf die Finanzierungsbedingungen einwirken könnte. Gleichzeitig ist die EZB darauf bedacht, bei der Steuerung der Geldmarktsätze so effizient wie möglich zu agieren – auch hinsichtlich der Kosten. Im September 2023 beispielsweise beschloss der EZB-Rat, die Mindestreserven der Banken, d. h. den Teil der Guthaben, den sie bei ihrer nationalen Zentralbank vorhalten müssen, mit 0 % zu verzinsen. Dieser Beschluss erhöhte die Effizienz der Geldpolitik, weil der insgesamt auf Zentralbankguthaben zu zahlende Zinsbetrag reduziert wurde, während die EZB die Geldmarktsätze nach wie vor wirksam steuern konnte. Angesichts sich mehrender Zeichen, dass die Inflation nachhaltig zum Zielwert zurückkehrt, hat die EZB den Zinssatz für die Einlagefazilität seit dessen Höchststand im September 2023 schrittweise um 150 Basispunkte auf 2,50 % gesenkt. Dadurch verringerten sich die Zinszahlungen der EZB an die Banken. Darüber hinaus nehmen die Überschussreserven tendenziell ab. Das liegt zum einen an den Rückzahlungen der Mittel durch die Banken, die sie im Rahmen der langfristigen Refinanzierungsgeschäfte aufgenommenen hatten. Zum anderen schrumpft das Anleiheportfolio, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge auslaufender Anleihen nicht wieder veranlagt.

1.6 Berücksichtigung von selbst genutztem Wohneigentum im HVPI

Das Europäische Parlament fordert in seiner Entschließung eine Straffung des vorgesehenen Zeitplans zur Berücksichtigung von selbst genutztem Wohneigentum im harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) und betont, dass dies sowohl aus Gründen der Repräsentativität als auch aus Gründen der Vergleichbarkeit von Ländern im Euro-Währungsgebiet begrüßenswert ist. [Absatz 20]

Mit Blick auf die Stärkung der Inflationsmessung bleibt für die EZB die Berücksichtigung von selbst genutztem Wohneigentum im HVPI ein wichtiges Thema. Im Europäischen Statistischen System konnte hinsichtlich der Erfassung des selbst genutzten Wohneigentums im HVPI noch keine Einigung erzielt werden.[8] Da Eurostat derzeit keine experimentellen Indizes erstellt, in denen Daten zum HVPI mit Daten zum selbst genutzten Wohneigentum kombiniert werden, hat die EZB selbst diese Lücke geschlossen. Hierzu berechnet sie für interne Zwecke analytische Indizes, die HVPI-Werte mit Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum verbinden, und greift dabei auf zwei unterschiedliche Ansätze zurück: den Nettoerwerbsansatz und den Mietäquivalenzansatz (durch Verwendung angenommener Mieten).[9] Die EZB unterstützt nachdrücklich das Forschungsprogramm des Europäischen Statistischen Systems. Demgemäß sollen drei alternative Ansätze zur Berücksichtigung von selbst genutztem Wohneigentum im HVPI und die damit verbundenen Konzepte und praktischen Aspekte untersucht werden. Dies wird hoffentlich konkrete Ergebnisse liefern.

2 Mandat der EZB

2.1 Das sekundäre Ziel der EZB

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, bei der Auslegung oder Umsetzung ihres sekundären Ziels an ihrem Mandat festzuhalten. Die EZB wird aufgefordert, in ihren Jahresbericht ein eigenes Kapitel aufzunehmen, in dem sie erläutert, wie sie ihr sekundäres Ziel interpretiert und umgesetzt hat. Sie wird auch aufgefordert, ihre Strategien zu überprüfen, um sicherzustellen, dass mit diesen Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert wird, wobei das vorrangige Ziel der EZB in keiner Weise gefährdet werden sollte. [Absätze 33, 34, 35 und 39]

Die EZB ist in erster Linie bestrebt, ihr vorrangiges Ziel zu verfolgen – die Gewährleistung von Preisstabilität. Unbeschadet des Ziels der Preisstabilität trägt der EZB-Rat in seinen geldpolitischen Beschlüssen Erwägungen im Zusammenhang mit dem sekundären Ziel Rechnung. Dies steht im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Demzufolge soll die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unterstützen, um zur Verwirklichung der Ziele der Union beizutragen. Aus diesem Grund wird das sekundäre Ziel der EZB ausdrücklich in ihrer geldpolitischen Strategie behandelt. Sind bei der Anpassung des geldpolitischen Instrumentariums zwei Konfigurationen der Instrumente möglich, die gleichermaßen förderlich sind und die Preisstabilität nicht beeinträchtigen, wird der EZB-Rat – um im Einklang mit den Zielen der EU zu handeln – diejenige Konfiguration wählen, die im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und soziale Inklusion die allgemeine Wirtschaftspolitik in der EU bestmöglich unterstützt, die Stabilität des Finanzsystems sichert und dazu beiträgt, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern.

Die EZB berichtet in verschiedenen Kapiteln ihres Jahresberichts über ihre geldpolitischen Beschlüsse und die zugrunde liegenden Analysen, die für das sekundäre Ziel relevant sind. In einem gesonderten Kasten im EZB-Jahresbericht 2023 wird dargelegt, wie die EZB bei der Umsetzung der Geldpolitik das sekundäre Ziel berücksichtigt und wie sie ihre diesbezüglichen Aktivitäten kommuniziert. Dem Kasten kann entnommen werden, an welchen Stellen im Jahresbericht sich Informationen über die geldpolitischen Beschlüsse und über die zugrunde liegenden Analysen finden, die für das sekundäre Ziel relevant sind. Auch im Jahresbericht 2024 wird in den verschiedenen Kapiteln entsprechend berichtet.

Die EZB unterstützt die Maßnahmen der zuständigen EU-Organe – der Europäischen Kommission, des Rats der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments – zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Die EZB berücksichtigt in ihren geldpolitischen Beschlüssen bereits Überlegungen hinsichtlich Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und wird den Auswirkungen von EU-Maßnahmen und -Initiativen in diesem Bereich weiterhin Rechnung tragen. Insbesondere begrüßt die EZB die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 29. Januar 2025 zu einem Kompass für eine wettbewerbsfähige EU und die darin skizzierten Leitinitiativen.[10] Im Rahmen ihrer beratenden Funktion zur EU-Gesetzgebung gemäß Artikel 127 Absatz 4 AEUV ist die EZB bereit, ihren Beitrag zur Ausarbeitung der in der Mitteilung erwähnten Gesetzesinitiativen zu leisten. Zudem sind laufende Initiativen im Rahmen der im AEUV-Vertrag verankerten Aufgaben der EZB wichtige Beiträge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Das trifft insbesondere auf den Zahlungsverkehr zu, wo die EZB Innovation, Integration und Resilienz in der Nachhandelsinfrastruktur vorantreibt und eine mögliche Einführung eines digitalen Euro vorbereitet.

2.2 Geopolitische Überlegungen

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, einen Geopolitikplan 2025–2030 auszuarbeiten, um die Auswirkungen von Krieg und Konflikten auf die Preisstabilität besser zu verstehen. [Absätze 19, 40 und 41]

Aufgrund ihrer Relevanz für die Wirtschaftstätigkeit, Inflation und Finanzstabilität beobachtet die EZB geopolitische Entwicklungen genau und berücksichtigt sie in ihren geldpolitischen Beratungen. Geopolitische Spannungen können Wirtschaftsschocks und Unsicherheit auslösen und sich beträchtlich auf die Preisstabilität auswirken. Daher ergänzt die EZB ihre regelmäßigen Projektionen laufend um Szenarioanalysen, um den potenziellen Einfluss von hypothetischen Ereignissen wie Kriegen und Konflikten zu beurteilen, die nicht Teil der Basisprojektionen sind. In den Gesamtwirtschaftlichen Euroraum-Projektionen von Fachleuten des Eurosystems vom Dezember 2023 beispielsweise befasste sich eine Szenarioanalyse mit Extremrisiken für die Basisprojektionen, die sich aus einer stärkeren und anhaltenden Eskalation des Nahostkonflikts, einschließlich einer teilweisen Schließung der Straße von Hormus, ergeben könnten. Ferner berücksichtigt der EZB-Rat in seinen geldpolitischen Beschlüssen u. a. geopolitische Entwicklungen und Risiken; siehe hierzu die Zusammenfassungen der geldpolitischen Sitzungen des EZB-Rats. Die EZB verfolgt auch aufmerksam, wie sich diese Entwicklungen auf die Finanzstabilität im Euroraum auswirken. Die EZB berichtet regelmäßig über diese Risiken in ihrem Finanzstabilitätsbericht. In den Ausgaben des Finanzstabilitätsberichts vom Mai und November 2024 wurden die Auswirkungen der geopolitischen Entwicklungen und Risiken auf die Finanzstabilität im Euroraum näher beleuchtet. Zu guter Letzt gewinnt die EZB derzeit im Zuge ihrer Überprüfung der geldpolitischen Strategie Erkenntnisse aus ihrer Reaktion auf den Energiepreisschock 2022 und 2023, der durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine ausgelöst worden war. Dank dieser Strategieüberprüfung wird die EZB für künftige Angebotsschocks besser gewappnet sein, insbesondere wenn sie von geopolitischen Entwicklungen verursacht werden. Die EZB wird dem Europäischen Parlament von ihren Erkenntnissen berichten und ist diesbezüglich zu einem weiteren Dialog bereit.

3 Klimawandel

3.1 Klimawandel und Inflation

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB ersucht, eingehender zu bewerten, inwieweit der Klimawandel ihre Fähigkeit beeinträchtigt, die Preise stabil zu halten. [Absatz 36]

Die EZB führt eingehende Analysen durch, um zu verstehen, was die physischen Auswirkungen des Klimawandels sowie der Übergang zu einer grünen Wirtschaft für die Inflation und die Wirtschaft bedeuten. Extreme Klimaereignisse beeinflussen die Wirtschaft auf komplexe und vielschichtige Weise. Häufigere und extremere Klimaereignisse können die Wirtschaftstätigkeit und das Inflationsniveau beeinträchtigen. Sie können eine Kombination aus Angebots- und Nachfrageschocks nach sich ziehen und Inflationsvolatilität und Unsicherheit auslösen. Forschungsergebnisse der EZB zeigen beispielsweise, dass höhere Temperaturen die Nahrungsmittelpreise in die Höhe treiben und je nach Jahreszeit und Land unterschiedliche Effekte auf die Teuerung bei Dienstleistungen haben könnten.[11] Über einen längeren Zeithorizont können sich erhöhte physische Risiken auch strukturell auf das langfristige Wachstum und die langfristigen Zinssätze auswirken. Die EZB hat zudem modellbasierte Ansätze entwickelt, um die Transmission von Dekarbonisierungsstrategien über den Energiesektor auf die Produktion und Inflation zu analysieren. Zu den Dekarbonisierungsstrategien zählen etwa CO2-Steuern, das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) und ein Maßnahmenmix.[12] Von Fachleuten vorgenommene Analysen fließen in die gesamtwirtschaftlichen Projektionen ein und fungieren als Szenarien rund um das Basisszenario. So wurde in den Projektionen vom Dezember 2024 explizit das erweiterte EU-Emissionshandelssystem berücksichtigt. Daraus leitete sich am Ende des Projektionshorizonts eine etwas höhere Inflation ab. Des Weiteren hat die EZB in Bezug auf die Mobilisierung klimafreundlicher Investitionen den Finanzierungsbedarf, die Rolle des privaten Sektors und die Unterstützung des öffentlichen Sektors untersucht.[13] Beträchtliche Investitionen in den ökologischen Wandel können auch weitreichende wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen haben, die für die Geldpolitik bedeutsam sind. Dazu zählen etwa Effekte auf den Inflationsdruck und die Inflationsvolatilität, auf die Kapital- und Produktionskosten sowie auf die Arbeitsmärkte. Die geschätzten gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen sind von den angenommenen geldpolitischen Reaktionen abhängig. Die geldpolitische Strategie der EZB ist mittelfristig ausgerichtet, was es der EZB ermöglicht, bei kurzfristigen Abweichungen der Inflation vom Inflationsziel nicht einzugreifen. Demgegenüber könnten große oder andauernde Schocks bewirken, dass sich Abweichungen der Inflation vom Zielwert festsetzen, wenn die Geldpolitik nicht wirksam gegensteuert. Zur Gewährleistung der Preisstabilität zeigte sich die EZB in ihren Reaktionen bisher flexibel und anpassungsfähig. Den ständig neuen Herausforderungen, einschließlich derer, die sich durch den Klimawandel ergeben, wird die EZB auch weiterhin auf diese Weise begegnen.

3.2 Klimawandel und Marktneutralität

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, bei ihren geld- und währungspolitischen Maßnahmen den Ansatz der Marktneutralität zu achten, wobei sie anerkennt, dass es sich bei der Marktneutralität eher um ein operatives Instrument als um eine rechtliche Anforderung handelt. [Absatz 37]

Die EZB handelt im Einklang mit dem im Vertrag enthaltenen Grundsatz „einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird“.[14] Wie in der Entschließung festgestellt, handelt es sich bei der Marktneutralität um ein operatives Instrument und keine rechtliche Anforderung. Marktneutralität kann dazu beitragen, dass die Interventionen der EZB am Markt mit dem Grundsatz der offenen Marktwirtschaft im Einklang stehen. Die EZB kann jedoch in begründeten Fällen von der Marktneutralität abweichen, wenn dies erforderlich ist, um ihre Ziele zu erreichen und die Grundsätze des Vertrags einzuhalten. Hierzu zählt auch der Umgang mit Überlegungen zum Risikomanagement. Im Rahmen der Programme zum Ankauf von Vermögenswerten bewirkte beispielsweise die Anwendung von Zulassungskriterien wie Mindestbonitätsanforderungen für Wertpapierkäufe, dass die Anleihebestände der EZB nicht unbedingt proportional zur Marktkapitalisierung waren. Ferner orientierten sich die Ankäufe von Staatsanleihen im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors und des Pandemie-Notfallankaufprogramms am Kapitalschlüssel des Eurosystems und nicht an der Marktkapitalisierung. Im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors wurden Klimaschutzaspekte in die Bezugsgröße für Ankäufe einbezogen. Damit sollten durch die Verringerung der CO2-Intensität der vom Eurosystem gehaltenen Bestände an Wertpapieren des Unternehmenssektors die klimabedingten Finanzrisiken in der Bilanz des Eurosystems reduziert werden. Der EZB-Rat verständigte sich im Zuge der Überprüfung des geldpolitischen Handlungsrahmens auch auf eine Reihe von Grundsätzen, nach denen sich die Umsetzung der Geldpolitik in Zukunft richten wird.[15] Hierzu zählen der Grundsatz der offenen Marktwirtschaft und die Anerkennung der Wichtigkeit des Sekundärziels.

3.3 Klimawandel und Finanzstabilität

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, ihre Arbeiten im Zusammenhang mit Klimarisiko-Stresstests fortzusetzen, die entwickelt werden, um die Widerstandsfähigkeit von Banken und Unternehmen gegenüber den mit der Klimawende verbundenen Risiken zu bewerten. [Absatz 40]

Die Analyseinstrumente, die die EZB für Klimarisiko-Stresstests verwendet, werden aktiv und kontinuierlich weiterentwickelt. In den letzten Jahren hat die EZB fortschrittliche Klimastresstests entwickelt, um die Risiken in der Bilanz des Eurosystems zu bewerten und einzelne Banken und das Finanzsystem insgesamt dabei zu unterstützen, die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, in verschiedenen Klimaszenarien einzuschätzen. Die Arbeiten der EZB umfassen zwei gesamtwirtschaftliche Klimastresstests (2021 und 2023), einen bankspezifischen Stresstest (2022) sowie einen Stresstest zu Klimarisiken in der Bilanz des Eurosystems (2022). Letzterer war Bestandteil des Maßnahmenplans zur Aufnahme von Klimaschutzaspekten in die geldpolitische Strategie der EZB. Kürzlich führte die EZB auf Ersuchen der Europäischen Kommission gemeinsam mit den europäischen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken einen Klimastresstest „Fit für 55“ durch.[16] Verluste aus mit der Klimawende verbundenen Risiken stellen vermutlich keine Bedrohung für die Finanzstabilität der EU dar. Dennoch zeigte der Test, dass sich die Verluste der Finanzinstitute dann möglicherweise erhöhen und ihre Finanzierungskraft beeinträchtigt werden könnte, wenn solche Risiken von makroökonomischen Schocks begleitet werden.

Die EZB setzt sich auch aktiv dafür ein, das Verständnis von Klimarisiken in anderen Foren zu verbessern. Der von der EZB geleitete Workstream für Szenariodesign und -analyse im Network for Greening the Financial System (NGFS) hat maßgeblich zur Entwicklung der langfristigen makrofinanziellen Klimaszenarien beigetragen.[17] Anhand der Prognosen dieser Szenarien lassen sich Klimarisiken unter Berücksichtigung unterschiedlicher politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen beurteilen. Mit jeder Veröffentlichung werden die Szenarien verbessert, indem physische Risiken und Übergangsrisiken weiterentwickelt und die jüngsten Fortschritte in der Klimaforschung einbezogen werden. Unter der Leitung der EZB wird das NGFS im ersten Halbjahr 2025 seine ersten kurzfristigen Klimaszenarien veröffentlichen. Diese Szenarien werden das erste öffentlich zugängliche Instrument zur Bewertung der unmittelbaren Auswirkungen von Klimarisiken sein. Zudem unterstützt die EZB den ständigen Ausschuss für Aufsicht, Risiken und Innovation der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde aktiv dabei, einen allgemeinen Rahmen für regelmäßige Klimastresstests zu entwickeln. Dieser soll Banken helfen, ihre Schwachstellen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zu identifizieren und zu beheben.

4 Digitaler Euro

4.1 Zweck und Vorteile eines digitalen Euro

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, die Vorteile eines digitalen Euro klar aufzuzeigen, unter anderem in Form von einer ausgeprägteren strategischen Autonomie bei Zahlungen, mehr Wettbewerb am Markt für Massenzahlungen, einem Potenzial zur Innovationsförderung in den Bereichen Zahlungen und Finanzen, einer besseren finanziellen Inklusion und einem zuverlässigen Offline-Ersatzzahlungssystem. [Absatz 26]

Im Kontext einer rückläufigen Verwendung von Bargeld und einer zunehmenden Abhängigkeit von Marktteilnehmern außerhalb der EU würde ein digitaler Euro die Freiheit der Menschen wahren, ein souveränes Zahlungsmittel im gesamten Euroraum zu verwenden, und unsere Währungshoheit schützen. Die Untersuchungsphase zum digitalen Euro wurde 2021 eingeleitet, um den Bedarf an digitalem Zentralbankgeld für den allgemeinen Zahlungsverkehr in Europa weiter zu prüfen.[18] In Anbetracht der sich rasch verändernden Zahlungsverkehrslandschaft im Bereich von Massenzahlungen wurde es als notwendig erachtet, die mögliche Einführung eines digitalen Euro zu untersuchen (Abbildung 3). Die Europäische Kommission bekräftigte dies in ihrer Folgenabschätzung im Jahr 2023 und stellte fest, dass die Währungshoheit des Eurosystems ohne digitales Zentralbankgeld für den allgemeinen Zahlungsverkehr im Euroraum allmählich untergraben werden könnte.[19] In den letzten Jahren hat unsere Abhängigkeit von externen Akteuren im Massenzahlungsverkehr weiter zugenommen.[20] Die damit verbundenen Risiken sind bereits stärker spürbar, was die Notwendigkeit eines digitalen Euro bekräftigt, damit die strategische Autonomie und Währungshoheit in Europa gestärkt werden.[21] Für einen digitalen Euro gibt es insbesondere vor dem Hintergrund einer fragmentierten Zahlungsverkehrslandschaft wie im Euroraum, die von externen Akteuren abhängig ist, gute Argumente.[22]

Der digitale Euro wäre ein digitales Zahlungsmittel, das für Zahlungen in Geschäften, online oder zwischen Personen im gesamten Euroraum akzeptiert würde. Er würde sowohl Online- als auch Offline-Funktionen bieten. Genau wie Bargeld wäre er risikofrei, weithin verfügbar und nutzerfreundlich. Die Nutzung seiner grundlegenden Funktionen wäre kostenlos.[23] Der digitale Euro würde die Effizienz des europäischen Zahlungssystems als Ganzes deutlich steigern, Innovationen fördern und die Widerstandsfähigkeit gegen mögliche Cyberangriffe oder technische Störungen erhöhen. Die EZB richtet außerdem eine Innovationsplattform ein, um mit Akteuren zusammenzuarbeiten, die daran interessiert sind, mit bedingten Zahlungen und zusätzlichen Anwendungsfällen zu experimentieren.[24]

Abbildung 3

Zahlungsinstrumente an Verkaufsstellen, Euroraum, 2016-2024

Quelle: Studie der EZB zum Zahlungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher im Euroraum für 2024 (SPACE).

4.2 Datenschutz

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, soliden Vorkehrungen zum Datenschutz Vorrang einzuräumen und diese für digitale Zentralbankwährungen zu einem anerkannten Standard für den Datenschutz zu machen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewinnen und auf die Bedenken der Bürger zu reagieren. [Absatz 32]

Der Schutz personenbezogener Daten stand von Anfang an im Mittelpunkt des Projekts zum digitalen Euro. Die Offline-Funktion würde einen ähnlichen Schutz der Privatsphäre bieten wie Bargeld, da die Details der auf diese Weise getätigten Zahlungen nur denjenigen bekannt wären, die eine Zahlung tätigen und empfangen. Bei Online-Zahlungen in digitalen Euro wäre die EZB nicht in der Lage, eine Person direkt mit ihren Zahlungen in Verbindung zu bringen. Die der EZB zugänglichen Daten wären pseudonymisiert. Das heißt, die EZB könnte keine personenbezogenen Daten sehen, die Rückschlüsse auf die Identität der zahlenden Person zulassen. Es ist der EZB wichtig, die allerneusten Technologien zum Schutz personenbezogener Daten einzusetzen. Gleichzeitig wird sie auch künftig neue Maßnahmen prüfen, die gut umsetzbar und wirkungsvoll sein könnten. Darüber hinaus will die EZB einen Rahmen für die Einhaltung der Datenschutzregeln und Datenschutzprüfung ausarbeiten. Demgemäß würde sie von unabhängigen Datenschutzbehörden beaufsichtigt werden. Somit wäre sichergestellt, dass die EZB die EU-Datenschutzbestimmungen einhält, die übrigens die strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften der Welt sind.[25]

4.3 Auswirkungen auf den Finanzsektor

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, Bedenken hinsichtlich der Finanzstabilität sowie mögliche strukturelle Veränderungen im Finanzsektor infolge der Einführung des digitalen Euro zu berücksichtigen. [Absatz 31]

Bei der Gestaltung eines digitalen Euro wird dem bankbasierten Finanzsystem in Europa Rechnung getragen, und es werden strenge Vorkehrungen zum Schutz der Stabilität des Finanzsystems ergriffen. Erstens wären keine Guthaben in digitalen Euro erforderlich, um damit zahlen zu können. Die Menschen könnten ihr digitales Euro-Konto nahtlos mit einem Zahlungskonto bei ihrer Bank verknüpfen. Auf diese Weise könnten sie Online-Zahlungen in digitalen Euro über ihr Guthaben in digitalen Euro und die Halteobergrenze hinaus vornehmen und empfangen. Diese „Wasserfall“-Technologie würde es Unternehmen und Regierungen, die keine digitalen Euro halten dürfen, ermöglichen, Zahlungen in digitalen Euro entgegenzunehmen.[26] Zweitens würden Guthaben in digitalen Euro, ähnlich wie Banknoten, nicht verzinst und stünden daher nicht mit Spareinlagen im Wettbewerb. Drittens würde es Obergrenzen für den Betrag geben, den Privatpersonen in digitalen Euro halten können. Zusammen mit Marktteilnehmern arbeitet das Eurosystem den Analyserahmen und die Modelle aus, mit deren Hilfe die Halteobergrenze bestimmt würde. Geschehen würde das auf der Grundlage von drei zentralen Bereichen des Verordnungsentwurfs: Nutzbarkeit, Geldpolitik und Finanzstabilität.[27] Besonderes Augenmerk wird dabei auf Unterschiede im Hinblick auf die Größe der Banken und deren Geschäftsmodelle gelegt.[28] Schließlich fließen in die Gestaltung des digitalen Euro wertvolle Beiträge von Marktteilnehmern ein, um sicherzustellen, dass er sich in bestehende Strukturen und Lösungen integrieren lässt. Dies ist entscheidend, weil der digitale Euro von Banken und anderen privaten Anbietern von Zahlungsdienstleistungen bereitgestellt würde und dabei so weit wie möglich bestehende Standards und Infrastrukturen für den Zahlungsverkehr genutzt würden.

4.4 Entscheidung über die Einführung eines digitalen Euro

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird gefordert, dass die Entscheidung über die mögliche Einführung des digitalen Euro nicht ausschließlich vom EZB-Rat getroffen werden sollte. [Absatz 27]

Eine Entscheidung des EZB-Rats darüber, ob und wann ein digitaler Euro eingeführt wird, würde erst nach der Verabschiedung des Rechtsrahmens getroffen, um die Rolle der beiden gesetzgebenden Organe der EU vollständig zu respektieren. Die EZB hat das Europäische Parlament seit Beginn des Projekts regelmäßig über dessen Fortschritt informiert.[29] Der Vorschlag für eine Verordnung wird den Rahmen bilden, innerhalb dessen der digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt werden könnte, und Bereiche wie Datenschutz, Ausgabe und Finanzstabilität umfassen.[30] Der EZB-Rat wird etwaige Anpassungen an der Ausgestaltung, die sich aus den Gesetzgebungsberatungen ergeben könnten, gebührend berücksichtigen und erkennt an, dass eine breite politische Unterstützung unabdingbar ist, bevor er darüber entscheiden kann, ob ein digitaler Euro eingeführt wird oder nicht. An der Rechenschaftspflicht der EZB wird sich nichts ändern, und die EZB wird das Europäische Parlament nicht nur in dieser Phase, sondern auch nach Abschluss der Gesetzgebungsberatungen stets über die Fortschritte des Eurosystems auf dem Weg zu einem digitalen Euro auf dem Laufenden halten.

4.5 Bekenntnis zum Bargeld

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird bekräftigt, dass Bargeld jederzeit allgemein verfügbar und zugänglich bleiben sollte, um die Vielfalt der Zahlungsmodalitäten sicherzustellen. [Absatz 29]

Bargeld wird auch mit der Einführung eines digitalen Euro weiterhin ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der einheitlichen Währung bleiben. Die spezifischen Merkmale von Bargeld als physisches Geld, das unabhängig von jeglicher Technologie verwendet werden kann, unterstreichen, dass Bargeld für die Bürgerinnen und Bürger des Euroraums nach wie vor große Bedeutung hat und verfügbar bleiben muss. Die EZB unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel[31], der ein wesentlicher Bestandteil des Pakets der einheitlichen Währung ist. Gemäß dieser Verordnung wären die Länder des Euroraums verpflichtet, in allen Regionen ihres Hoheitsgebiets für die Annahme von Bargeld und einen hinreichenden und wirksamen Zugang zu Bargeld zu sorgen. Die EZB betont, wie wichtig es ist, das Gesetzgebungsverfahren mit den beiden gesetzgebenden Organen der EU im Laufe des Jahres 2025 zum Abschluss zu bringen. Darüber hinaus begrüßt sie die aktuellen Gesetzesinitiativen mehrerer Mitgliedstaaten, mit denen spezifische Schwächen und Bedrohungen der nationalen Bargeldinfrastruktur, wie der Zugang zu Geldautomaten und die Abdeckung des Hoheitsgebiets, angegangen werden sollen. Diese Initiativen heben die Bedeutung der Verordnung hervor.

5 Sonstige Aktivitäten der EZB, Transparenz und Rechenschaftspflicht

5.1 Die internationale Rolle des Euro

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, eine Stärkung der internationalen Rolle des Euro zu prüfen, um seine Attraktivität als Reservewährung zu verbessern, und marktbedingte Veränderungen in diese Richtung zu unterstützen. [Absatz 43]

Der Euro ist die zweitwichtigste Reservewährung der Welt, und dieser Status ist ein Nebeneffekt einer soliden Wirtschaftspolitik im Euroraum, die weiter verfolgt werden sollte. Die EZB behält die internationale Rolle des Euro weiter im Auge und veröffentlicht ihre diesbezügliche Analyse in jährlichen Berichten. Laut dem jüngsten Bericht, der im Juni 2024 veröffentlicht wurde, liegt der Anteil des Euro an verschiedenen Indikatoren der internationalen Verwendung von Währungen seit seiner Einführung im Jahr 1999 bei über 19 %.[32] Beispielsweise entfielen im Jahr 2023 etwa 20 % der weltweiten Devisenreserven auf den Euro, nach dem US-Dollar mit rund 58 % und vor dem japanischen Yen mit rund 6 %. Starke wirtschaftliche Fundamentaldaten, einschließlich einer soliden Wirtschaftspolitik, sind wichtige Bestimmungsfaktoren für die internationale Rolle von Währungen. Die EZB trägt zu einer soliden Wirtschaftspolitik im Euroraum bei, indem sie innerhalb ihres Mandats alles tut, um die Preisstabilität auf mittlere Sicht zu gewährleisten und damit die Attraktivität des Euro als Wertaufbewahrungsmittel zu erhalten. Eine solide Wirtschaftspolitik wird auch von entscheidender Bedeutung sein, um die Widerstandsfähigkeit der internationalen Rolle des Euro in einer potenziell stärker fragmentierten Weltwirtschaft zu erhöhen. Ein Schritt hin zu einer Vertiefung und weiteren Vervollständigung der Wirtschafts- und Währungsunion, einschließlich einer echten Kapitalmarktunion, würde den Euro-Märkten mehr Tiefe und Liquidität verleihen. Darüber hinaus könnte ein digitaler Euro die internationale Rolle des Euro stärken, indem er die Widerstandsfähigkeit des europäischen Zahlungssystems erhöht und eine Alternative zu US-Dollar-gestützten Stablecoins für schnelle und zuverlässige digitale Zahlungen bietet. Schließlich ist die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Europa unabdingbar, um das Vertrauen in den Euro weltweit aufrechtzuerhalten.

5.2 Cybersicherheit und -resilienz

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen geopolitischen Entwicklungen für die Sicherheit des Währungssystems für dessen Nutzer zu sorgen, und begrüßt, dass die EZB den Risiken von Cyberangriffen Aufmerksamkeit widmet. [Absatz 45]

Die EZB hält unverändert daran fest, der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Währungssystems angesichts neuer Cyberbedrohungen Priorität einzuräumen. Ein wesentliches Element dieses Ansatzes ist die enge Zusammenarbeit der EZB mit anderen Mitgliedern des Europäischen Systems der Zentralbanken und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus sowie mit Einrichtungen und Agenturen der EU. Damit wird der inhärent kooperative Charakter einer wirksamen Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen anerkannt. Beispielsweise legen die nationalen Zentralbanken, die TARGET-Dienste bereitstellen, großen Wert auf die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Cyberabwehr, um den freien, effizienten und sicheren Fluss von Bargeld, Wertpapieren und Sicherheiten in ganz Europa zu gewährleisten. Im März 2024 hat die EZB die Strategie des Eurosystems im Hinblick auf die Cyberresilienz aktualisiert und deren Umfang so erweitert, dass jetzt auch neue Cyberbedrohungen berücksichtigt werden.[33] Die überarbeitete Strategie und das aktualisierte Rahmenwerk für Threat Intelligence-based Ethical Red-Teaming (TIBER-EU) stehen im Einklang mit der Verordnung über die digitale operationale Resilienz (DORA), verbessern die IT-Sicherheit und harmonisieren die operationale Resilienz im Finanzsektor.[34],[35] Die EZB entwickelt derzeit auch die Erwartungen zur Überwachung der Cyberresilienz für Finanzmarktinfrastrukturen weiter und arbeitet dabei mit wichtigen Akteuren zusammen, um sicherzustellen, dass die Erwartungen auf dem neuesten Stand bleiben und mit maßgeblichen globalen Standards übereinstimmen. Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Stabilität des Finanzsystems im Euroraum angesichts geopolitischer und technologischer Herausforderungen zu gewährleisten.

5.3 Whistleblowing-Rahmen der EZB

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird gefordert, dass der interne Rahmen der EZB für die Meldung von Missständen weiter verbessert und mit der EU-Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern in Einklang gebracht wird. [Absatz 53]

Der interne Whistleblowing-Rahmen der EZB wurde im Jahr 2020 überarbeitet und modernisiert.[36] Infolgedessen steht er im Einklang mit den Grundsätzen der Richtlinie.[37] Wie bereits hervorgehoben, bietet der Rahmen unter anderem a) ein hochmodernes Instrument für anonyme Meldungen, b) Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichkeit und c) einen umfassenden Rahmen für den Schutz von Hinweisgebern und Zeugen vor Repressalien. Ungeachtet dessen und aufgrund der Erfahrungen, die in den letzten Jahren mit dem Rahmen gesammelt wurden, verbessert die EZB diesen derzeit weiter, um die Vorkehrungen zum Schutz von Einzelpersonen, die potenzielle Verstöße melden, insgesamt zu intensivieren. Im Rahmen dieser Verbesserungen legt die EZB den Fokus insbesondere auf die Schaffung ganzheitlicher, transparenter und wirksamer Regeln, die die Rolle der EZB als inklusive Arbeitgeberin widerspiegeln. Außerdem sollen die Verbesserungen eine frühzeitige Klärung arbeitsplatzbezogener Fragen fördern, die Rechte der betroffenen Personen wahren und deren Interessen abwägen. Schließlich tragen diese Verbesserungen zu einem sicheren und respektvollen Arbeitsumfeld bei. Die wesentlichen Elemente des vorgesehenen überarbeiteten Rahmens umfassen einen stärkeren Schutz von Personen, die Repressalien zu befürchten haben, sowie optimierte Prozesse, um rechtzeitige Untersuchungen zu ermöglichen, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht. Gleichzeitig gilt es, die entsprechenden Verfahrensrechte zu wahren. Diese Verbesserungen werden derzeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Belegschaft der EZB erörtert.

5.4 Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebot

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird dazu aufgerufen, dass in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nationalen Zentralbanken Programme zur Vermittlung von Finanzwissen konzipiert werden. [Absatz 48]

Die Finanzbildung der Bevölkerung wird zunehmend als ein Aspekt der effektiven Transmission der Geldpolitik anerkannt. Auch wenn die meisten Maßnahmen zur Stärkung der Finanzbildung von nationalen Zentralbanken und anderen nationalen Behörden durchgeführt werden, trägt auch die EZB dazu bei, das Wirtschafts- und Finanzwissen der Bevölkerung sowie deren Verständnis über die Politik der EZB zu fördern. In diesem Zusammenhang nutzt die EZB innovative Ansätze, wie z. B. den neuen YouTube-Kanal Espresso Economics mit wöchentlichen Videos, in denen wirtschaftliche Begriffe einfach erklärt werden, sowie das interaktive Kahoot!-Quiz. Zudem bemüht sich die EZB kontinuierlich darum, in verständlicherer Sprache zu kommunizieren. Zusammen mit nationalen Zentralbanken hat die EZB mit einer neuen Initiative zum Weltfrauentag auch auf den unterschiedlichen Wissensstand von Frauen und Männern im Bereich Finanzbildung aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Initiative wurden fünf Punkte formuliert, um die Wissenslücke zwischen Frauen und Männern im Bereich Finanzbildung zu schließen, darunter die Schaffung eines Zentralbank-Netzwerks für Finanzbildung.

5.5 Die Rechenschaftspflicht der EZB

In der Entschließung des Europäischen Parlaments werden die EZB und das Europäische Parlament aufgefordert, die Regelungen zur Rechenschaftspflicht und Transparenz voll auszuschöpfen und diese, sofern möglich, unbeschadet der Unabhängigkeit der EZB weiter zu stärken. Zudem wird das ESZB aufgefordert, seine Dialoge mit den nationalen Parlamenten fortzusetzen und zu stärken. [Absätze 4 und 54]

Die EZB schätzt ihre für beide Seiten positive Beziehung mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht sehr. Die Rechenschaftspflicht der EZB ist im EU-Primärrecht niedergelegt. Im Laufe der Jahre hat die EZB mit dem Europäischen Parlament daran gearbeitet, ihre Rechenschaftslegung so zu verstärken, dass sie über die Anforderungen der Europäischen Verträge weit hinausgeht. In diesem Zusammenhang unterzeichneten die Präsidentin der EZB und die Präsidentin des Europäischen Parlaments im Juni 2023 einen Briefwechsel, in dem die Kommunikationskanäle zur Rechenschaftslegung ausgeführt werden. Er stellt eine gemeinsame Verständigung auf die Rechenschaftspraxis im Zentralbankbereich dar. In der vergangenen Legislaturperiode stand die EZB in engem Austausch mit dem Europäischen Parlament, dabei gab es mehr Interaktionen als in früheren Legislaturperioden (Abbildung 4). Neben der Kontrollfunktion des Europäischen Parlaments schätzt die EZB auch die Gelegenheit, den Bürgerinnen und Bürgern sowie deren gewählten Vertreterinnen und Vertretern ihre Politik zu erklären und die Ansichten der EU-Bevölkerung kennenzulernen. Dies erhöht die Transparenz, Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Politik der EZB. Die EZB ist daher weiterhin fest entschlossen, ihre Bemühungen um Rechenschaftspflicht und Transparenz fortzusetzen, und möchte die Interaktionen mit dem Europäischen Parlament im Einklang mit den Bestimmungen des EU-Primärrechts weiter vertiefen.

Abbildung 4

Anzahl der Interaktionen mit dem Europäischen Parlament

(Anzahl pro Jahr)

Quelle: EZB.
Anmerkung: In den mit Sternchen versehenen Jahren fanden Wahlen zum Europäischen Parlament statt. ECON: Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments. Europäische Parlamentarische Woche: eine seit 2012 einmal jährlich stattfindende Veranstaltung des Europäischen Parlaments. Dabei treffen sich Abgeordnete der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu stärken und einen Beitrag dazu zu leisten, die demokratische Legitimierung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Haushaltspolitik in der EU und insbesondere in der Wirtschafts- und Währungsunion sicherzustellen. Die Abbildung zeigt die Interaktionen bis Ende 2024.

Auch wenn die nationalen Zentralbanken die ersten Ansprechpartner der nationalen Parlamente sind, trifft sich die EZB gelegentlich anlassbezogen mit Delegationen nationaler Parlamente. Da die EZB ihre Rechenschaftspflichten in erster Linie gegenüber dem Europäischen Parlament wahrnimmt, sind die nationalen Zentralbanken des Eurosystems die ersten Ansprechpartner ihrer jeweiligen nationalen Parlamente. Der Umfang und die Art dieser Interaktion hängen vom jeweiligen Land und dessen institutionellem Rahmen ab. Gleichwohl empfängt die EZB gelegentlich Delegationen nationaler Parlamente oder besucht nationale Parlamente, um Themen von Bedeutung für den gesamten Euroraum zu erörtern. Solche Interaktionen finden auf Anfrage des nationalen Parlaments statt, unterliegen der Verfügbarkeit der EZB und zielen auf einen ausgewogenen Austausch mit allen Parlamenten des Euroraums ab.[38] Nationale Zentralbanken, die Mitglied des Europäischen Systems der Zentralbanken, aber nicht Bestandteil des Eurosystems sind, führen ihre Geldpolitik autonom durch. Daher tauscht sich die EZB mit diesen nationalen Parlamenten in der Regel nicht über ihre Geldpolitik aus.

  1. Die Entschließung des Europäischen Parlaments zum EZB-Jahresbericht 2023 ist auf der Website des Europäischen Parlaments abrufbar.

  2. Redaktionsschluss für die vorliegende Feedback-Erklärung war der 2. April 2025.

  3. Siehe beispielsweise EZB, Geldpolitik und jüngste Abschwächung im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor, Wirtschaftsbericht, Ausgabe 8/2023.

  4. Für einen aktuellen Überblick über die von der EZB eingesetzten Modelle siehe z. B. M. Ciccarelli et al., ECB macroeconomic models for forecasting and policy analysis, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 344, 2024.

  5. Siehe z. B. M. Ciccarelli et al., op. cit., oder M. G. Attinasi et al., Navigating a fragmenting global trading system: insights for central banks, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 365, 2024.

  6. Einzelheiten zum APP und PEPP finden sich auf der Website der EZB.

  7. Siehe z. B. die folgenden 2024 veröffentlichten Blog-Beiträge: I. Rahmouni-Rousseau und I. Schnabel, The dynamics of PEPP reinvestments, Der EZB-Blog, 13. Februar 2024; F. M. Ferrara, T. Hudepohl, P. Karl, T. Linzert, B. Nguyen und L. Vaz Cruz, Who buys bonds now? How markets deal with a smaller Eurosystem balance sheet, Der EZB-Blog, 22. März 2024; S. Daskalova, F. M. Ferrara, P. Formoso da Silva, P. Karl und T. Vlassopoulos, Repo markets: Understanding the effects of a declining Eurosystem market footprint, Der EZB-Blog, 23. Juli 2024; oder Y. Akkaya, J. Hutchinson, K. Jørgensen und E. Skeppås, Quantitative Tightening: How do shrinking Eurosystem bond holdings affect long-term interest rates?, Der EZB-Blog, 14. November 2024.

  8. Siehe Eurostat, Owner-occupied housing and the harmonised index of consumer prices – Outcome of the work of the European Statistical System, Statistical Working Papers, Ausgabe 2023, Luxemburg, Juni 2023.

  9. M. Eiglsperger, I. Ganoulis, B. Goldhammer, O. Kouvavas, M. Roma und A. Vlad, Owner-occupied housing and inflation measurement, Statistics Paper Series der EZB, Nr. 47, überarbeitet im Juni 2024.

  10. Siehe Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU, COM(2025) 30 final, Europäische Kommission, Brüssel, 29. Januar 2025.

  11. Siehe M. Kotz, F. Kuik, E. Lis und C. Nickel, The impact of global warming on inflation: averages, seasonality and extremes, Working Paper Series der EZB, Nr. 2821, Mai 2023; und M. Ciccarelli, F. Kuik und C. Martínez Hernández, The asymmetric effects of temperature shocks on inflation in the largest euro area countries, European Economic Review, Elsevier, Bd. 168(C), 2024.

  12. Siehe G. Coenen, M. Lozej und R. Priftis, Macroeconomic effects of carbon transition policies: An assessment based on the ECB’s New Area-Wide Model with a disaggregated energy sector, European Economic Review, Elsevier, Bd. 167, August 2024; und EZB, Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen klimaschutzbezogener Transitionsmaßnahmen, Wirtschaftsbericht, Ausgabe 1/2024.

  13. Siehe C. Nerlich et al., Investing in Europe’s green future – green investment needs, outlook and obstacles to funding the gap, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 367, Januar 2025.

  14. Siehe Artikel 119 Absatz 1 AEUV und insbesondere Artikel 120 und Artikel 127 Absatz 1. Artikel 119 Absatz 1 und Artikel 120 beziehen sich auf die EU insgesamt, während Artikel 127 Absatz 1 auf die EZB Bezug nimmt.

  15. Siehe EZB, Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen, Erklärung des EZB-Rats, 13. März 2024.

  16. Im Jahr 2021 forderte die Europäische Kommission die europäischen Aufsichtsbehörden, die EZB und den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken auf, eine einmalige Szenarioanalyse in Bezug auf Klimarisiken durchzuführen, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors der EU gegenüber Klimaschocks und seine Fähigkeit zu beurteilen, den ökologischen Wandel auch unter Stressbedingungen zu unterstützen.

  17. Das NGFS ist ein freiwilliger globaler Zusammenschluss von Zentralbanken und Finanzaufsichtsbehörden. Sein Ziel ist es, Erfahrungen und bewährte Praktiken auszutauschen, an der Entwicklung des Umwelt- und Klimarisikomanagements im Finanzsektor mitzuwirken und traditionelle Finanzierungen zur Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu mobilisieren. Im Februar 2025 hatte das NGFS 143 Mitglieder.

  18. Siehe EZB, Report on a digital euro, Oktober 2020; und EZB, Das Eurosystem startet Projekt zum digitalen Euro, Pressemitteilung, 14. Juli 2021.

  19. Siehe Commission Staff Working Document Impact Assessment Report, Europäische Kommission, SWD(2023) 233 final, 28. Juni 2023, für den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, Europäische Kommission, COM(2023) 369 final, 28. Juni 2023.

  20. Laut der jüngsten Zahlungsverkehrsstatistik der EZB entfielen im Jahr 2023 65 % aller elektronischen Zahlungen, bei denen im Euroraum ausgegebene Karten zum Einsatz kamen, auf internationale Kartensysteme (2022: 62 %).

  21. Siehe P. Cipollone, Interview with Reuters, conducted by Balazs Koranyi and Francesco Canepa, 6. Februar 2025; und F. Panetta und V. Dombrovskis, Warum Europa einen digitalen Euro braucht, Der EZB-Blog, 28. Juni 2023.

  22. Siehe P. R. Lane, The digital euro: maintaining the autonomy of the monetary system, Rede anlässlich der Economics Society Conference 2025 des University College Cork, 20. März 2025.

  23. Weitere Informationen zu den Fortschritten beim Projekt zum digitalen Euro finden sich in EZB, Progress on the preparation phase of a digital euro – Second progress report, 2. Dezember 2024.

  24. Weitere Informationen finden sich in EZB, Call for expressions of interest in innovation partnerships for the digital euro, MIP News, 31. Oktober 2024.

  25. Weitere Informationen finden sich in M. G. A. Daman, Making the digital euro truly private, Der EZB-Blog, 13. Juni 2024.

  26. Unternehmen und Stellen der öffentlichen Hand könnten Zahlungen in digitalen Euro zwar entgegennehmen und verarbeiten, dürften selbst aber keine Guthaben halten.

  27. Das Eurosystem hat sich aktiv mit allen Marktteilnehmern ausgetauscht und deren Rückmeldungen in die Methodik einfließen lassen.

  28. Weitere Informationen finden sich in der Präsentation Update on work on methodology for holding limit calibration, 14. Fachsitzung des Euro Retail Payments Board (ERPB) zum digitalen Euro, 10. Dezember 2024.

  29. Siehe EZB, Der digitale Euro: eine Fallstudie zur Intensivierung von Kommunikation und Austausch zwischen der EZB und dem Europäischen Parlament, Kasten 1, in: Rechenschaftslegung der EZB gegenüber dem Europäischen Parlament in der Legislaturperiode 2019-2024: Verpflichtung in Zeiten des Wandels, Wirtschaftsbericht, Ausgabe 7/2024.

  30. Siehe den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro in Fußnote 19 des vorliegenden Dokuments; und EZB, EZB begrüßt Gesetzgebungsvorschläge der Europäischen Kommission zu digitalem Euro und zu Bargeld, Pressemitteilung, 28. Juni 2023.

  31. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel, Europäische Kommission, COM(2023) 364 final, 28. Juni 2023.

  32. Siehe EZB, The international role of the euro, Juni 2024.

  33. Siehe EZB, Eurosystem Cyber Resilience Strategy – short version, überarbeitete Fassung von Oktober 2024.

  34. TIBER-EU ist ein europäisches Rahmenwerk für ethisches Hacking (Red-Teaming) auf Basis von Informationen zu Bedrohungen (Threat Intelligence). Es enthält umfassende Anleitungen dazu, wie Behörden, Unternehmen, Anbieter von Threat-Intelligence-Diensten und Red-Team-Tester zusammenarbeiten sollten, um mithilfe kontrollierter Cyberangriffe die Cyberresilienz eines Unternehmens zu testen und zu verbessern. Siehe What is TIBER-EU? auf der Website der EZB.

  35. Im Februar 2025 hat das Eurosystem das TIBER-EU-Rahmenwerk aktualisiert, um es an die technischen Regulierungsstandards für bedrohungsorientierte Penetrationstests im Rahmen der Verordnung über digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) anzupassen. Siehe EZB, TIBER-EU Framework updated to align with DORA, MIP News, 11. Februar 2025.

  36. Siehe Decision of the European Central Bank of 20 October 2020 amending the European Central Bank Staff Rules as regards the introduction of a whistleblowing tool and enhancements to the whistleblower protection (ECB/2020/NP37); und Beschluss (EU) 2020/1575 der Europäischen Zentralbank vom 27. Oktober 2020 zur Bewertung und Weiterverfolgung von Informationen über die mittels des Whistleblowing-Tools gemeldeten und hochrangige Funktionsträger der EZB betreffenden Verstöße (EZB/2020/54), (ABl. L 359, 29.10.2020, S. 14).

  37. Siehe auch EZB, Feedback zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2022, 18. April 2024.

  38. Beispielsweise empfing die EZB im Jahr 2024 Delegationen des finnischen parlamentarischen Aufsichtsgremiums und des französischen Senats, und das Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel nahm an einem Meinungsaustausch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags teil. Ebenfalls 2024 und bei mehreren Gelegenheiten in den Vorjahren nahm die EZB an der Europäischen Parlamentarischen Woche teil. Auf dieser jährlichen Veranstaltung kommen Abgeordnete der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zusammen.