Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Feedback zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2022

Diese Feedback-Erklärung wird anlässlich der Präsentation des Jahresberichts 2023 der EZB vor dem Europäischen Parlament veröffentlicht. Sie enthält Antworten auf die Fragen und Aufforderungen, die das Europäische Parlament in seiner Entschließung zum Jahresbericht des Vorjahres vorgebracht hat.[1] Sie ist nach Themen gegliedert. Die Erklärung soll die Maßnahmen der EZB leichter verständlich machen und dient der Förderung des Dialogs zwischen Europäischem Parlament und der Öffentlichkeit über die wichtigen Fragen der Mitglieder des Europäischen Parlaments.[2] Diese Feedback-Erklärungen gehen auf einen Vorschlag des Europäischen Parlaments zurück. Die EZB veröffentlicht sie seit 2016.

1 Geldpolitik und wirtschaftliche Entwicklungen

Was die Aufforderung anbelangt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Inflationsrate im Einklang mit ihrem Mandat zu senken, so ist die EZB entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 % zu sorgen. Zu diesem Zweck hat die EZB mehrere Schritte unternommen. Insbesondere hat sie ihre Leitzinssätze in der Zeit von Juli 2022 bis September 2023 um insgesamt 450 Basispunkte angehoben. Bereits im Dezember 2021 hatte die EZB mit der Ankündigung, einige ihrer Ankäufe von Vermögenswerten schrittweise zurückzufahren, die Normalisierung ihrer Geldpolitik eingeleitet. Die mit außerordentlich hoher Unsicherheit behafteten Daten der ersten Jahreshälfte 2022 bestätigten nach und nach, dass das überhöhte Inflationsniveau wohl länger anhalten würde als ursprünglich erwartet. Seitdem hat die EZB die Leitzinsen so rasch und so stark angehoben wie nie zuvor. In jedem Fall ist festzuhalten, dass ein früheres Einsetzen des Zinserhöhungszyklus die Inflation sowohl auf kurze als auch auf längere Sicht wahrscheinlich nur begrenzt beeinflusst hätte. Die wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen sind in jedem Wirtschaftsraum anders. Daher ist bei Vergleichen mit den geldpolitischen Reaktionen in anderen Ländern, insbesondere in den Vereinigten Staaten, Vorsicht geboten. Zukünftige Beschlüsse werden auf der Grundlage eines datengestützten Ansatzes getroffen und sicherstellen, dass die Leitzinsen so lange wie erforderlich auf ein ausreichend restriktives Niveau festgelegt werden. Die Geldpolitik der EZB trägt durch die Stabilisierung der Inflation um den mittelfristigen Zielwert von 2 % zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Darüber hinaus wirkt eine auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik auch der Ungleichheit entgegen, die durch hohe Inflationsraten befeuert wird. Private Haushalte mit niedrigerem Einkommen trifft die Inflation m Allgemeinen stärker, da sie einen größeren Anteil ihres Einkommens ausgeben müssen und über weniger finanzielle Rücklagen verfügen.

Hinsichtlich der Besorgnis in Bezug auf Zweitrundeneffekte, eine Entankerung der Inflationserwartungen und die Möglichkeit einer Lohn-Preis-Spirale lassen die jüngsten Daten darauf schließen, dass das Eintrittsrisiko solcher Effekte gesunken ist und sich nach wie vor in Grenzen hält. Aktuelle Daten belegen eine anhaltende Desinflation und eine sich abzeichnende Mäßigung der Lohnsteigerungen. Tarifverhandlungen über einen Inflationsausgleich lassen gewisse Zweitrundeneffekte erwarten; dies hat aber nicht zu einer sich selbst verstärkenden Spirale geführt. Naturgemäß nimmt dieses Risiko mit der Dauer und Stärke der Abweichung der Inflation vom 2 %-Ziel zu. Doch die Inflation ist deutlich zurückgegangen und wird den Zielwert laut den Projektionen Mitte 2025 erreichen. Dies ist zum Teil auf die kraftvollen geldpolitischen Maßnahmen der EZB zurückzuführen. Um sicherzustellen, dass die Inflation zeitnah auf den mittelfristigen Zielwert von 2 % zurückkehrt, überwacht die EZB bei der Bewertung ihres geldpolitischen Kurses fortlaufend, wie die Inflation auf alle relevanten realen und nominalen Variablen durchwirkt. Sowohl die langfristigen Inflationserwartungen professioneller Marktbeobachter als auch die marktbasierten Messgrößen sind nach wie vor im Bereich des 2 %-Inflationsziels verankert; lediglich die Erwartungen der Verbraucher sind leicht erhöht. Die EZB wird diese Entwicklungen weiterhin aufmerksam beobachten.

Im Hinblick auf die Aufforderung, mehr Informationen über die Überwachung und Festsetzung des neutralen Zinssatzes bereitzustellen, ist festzuhalten, dass dieser Zinssatz nicht beobachtbar ist und sich seine Schätzung aufgrund vielfältiger Herausforderungen bei der Messung und Modellspezifikation schwierig gestaltet. Der neutrale Zinssatz ist definiert als der Zinssatz, der weder expansive noch kontraktive Wirkung hat. Die Fachleute der EZB ziehen eine Reihe von Schätzungen heran, um das Niveau und die Entwicklung des neutralen Zinssatzes annähernd zu bestimmen. Die zyklischen Messgrößen des neutralen Zinssatzes im Euroraum scheinen seit der Covid-19-Pandemie gestiegen zu sein. Allerdings dürften sich die langsam veränderlichen Schätzungen, die an die langfristige Wirtschaftsentwicklung gekoppelt sind, mangels Änderungen bei den strukturellen Bestimmungsfaktoren (Produktivitätswachstum, Demografie und Risikoaversion) wohl nicht sehr erhöht haben. Nähere Ausführungen über Verwendung und Grenzen des neutralen Zinssatzes haben die Fachleute der EZB Anfang des Jahres veröffentlicht.[3] Dabei ist anzumerken, dass Zentralbanken den neutralen Zinssatz lediglich schätzen und nicht festsetzen.

Im Hinblick auf die Bedeutung des Begriffs „mittelfristig“ für das Inflationsziel und die Prüfung eines eher qualitativen Ansatzes in Bezug auf Preisstabilität stellt die EZB fest, dass es keine numerisch präzise und vorab festgelegte Definition dieses Begriffs gibt. Für die Gesamtinflation ist ein präzises numerisches Ziel hingegen unabdingbar für die Verankerung der Inflationserwartungen. Dies wurde beispielsweise in der letztjährigen Feedback-Erklärung der EZB erläutert.[4] Die mittelfristige Ausrichtung lässt Spielraum für unvermeidbare kurzfristige Abweichungen der Inflation vom 2 %-Ziel. Zudem berücksichtigt sie Verzögerungen und Unterschiede bei der Transmission der Geldpolitik auf die Wirtschaft und die Inflation. Die Dauer der mittleren Frist hängt von Gegebenheiten wie Ursache, Ausmaß und Persistenz der Abweichung der Inflation vom Zielwert ab. Was die Definition des Inflationsziels betrifft, so gelangte die EZB bei der Überprüfung ihrer geldpolitischen Strategie im Jahr 2021 zu dem Schluss, dass der Preisstabilität mit einem symmetrischen Inflationsziel von mittelfristig 2 % am besten gedient ist.[5] Ein solches quantitatives Ziel bietet einen klaren Anker für Inflationserwartungen, was für die Gewährleistung von Preisstabilität von entscheidender Bedeutung ist. Tatsächlich sind trotz der jüngsten sehr hohen Inflationsraten die meisten Inflationserwartungen im Großen und Ganzen in etwa bei 2 % verankert geblieben. Daran zeigt sich, dass das Ziel der EZB gut verstanden wird und glaubwürdig ist.

Im Hinblick auf die Aufforderung, die bei geldpolitischen Entscheidungen herangezogenen Modelle der EZB grundlegend zu überprüfen und zu verbessern, muss darauf hingewiesen werden, dass die EZB ihre Modelle ständig überprüft und aktualisiert.[6] Die EZB verwendet für ihre Projektionen ein breites Spektrum an Modellen. Diese Modelle verwenden Informationen aus empirischen Mustern, die aus Daten hervorgehen, ergänzt durch Experteneinschätzungen und Risikoanalysen. Dieser Ansatz findet bei der EZB seit 25 Jahren Anwendung. Mit ihm lassen sich einander ergänzende alternative Instrumente gut kombinieren und dann flexibel an unvorhergesehene Ereignisse und neue Herausforderungen anpassen. Beispielsweise wurden die Instrumente der EZB nach der globalen Finanzkrise problemlos um geldpolitische Sondermaßnahmen ergänzt. Darüber hinaus hat die EZB ihre Modelle angepasst und verbessert sie kontinuierlich, um klimabezogene Risiken stärker einzubeziehen. Dies soll es der EZB ermöglichen, beispielsweise die Auswirkungen akuter Temperaturänderungen oder die mittelfristigen Auswirkungen der CO2-Besteuerung zu beurteilen. Auch zur Untersuchung der außergewöhnlichen Ereignisse und Entwicklungen seit 2020 wurden die Modelle zeitnah überarbeitet und erweitert. Dies betraf u. a. epidemiologische Gesichtspunkte während der Pandemie sowie die Disaggregation des Energiesektors und der Produktionsstrukturen nach dem Ausbruch von Russlands Krieg gegen die Ukraine. Die Schocks der letzten Jahre sind historisch ohne Beispiel, weshalb den Fachleuten aller Institutionen unweigerlich größere Fehler bei der Prognose unterliefen.[7] Sollte sich klar abzeichnen, dass diese Schocks die Wirtschaftsstruktur grundlegend verändert haben, wird die EZB ihre Modelle einer gründlicheren Überarbeitung unterziehen. Bis dahin bietet der Einsatz verschiedener Modelle weiterhin die zuverlässigste Möglichkeit, mit Unsicherheit umzugehen.

Zur Aufforderung, die angebots- und nachfragebedingten Determinanten der Inflation zu analysieren, ist festzustellen, dass die EZB umfassende Analysen durchgeführt hat.[8] Studien lassen darauf schließen, dass der jüngste Inflationsschub zunächst hauptsächlich Angebotsfaktoren zuzuschreiben war. Dazu zählt insbesondere die Entwicklung auf den Energiemärkten. Weitere Faktoren waren die Entwicklung der Rohstoffpreise, die Auswirkungen von Engpässen in den globalen Lieferketten und der pandemiebedingte Arbeitskräftemangel. Mit der Zeit haben diese angebotsseitigen Schocks jedoch nachgelassen, und die relative Bedeutung von Nachfragefaktoren ist gestiegen. Dies gilt insbesondere für den Dienstleistungssektor, in dem die aufgestaute Nachfrage nach der Aufhebung der pandemiebedingten Beschränkungen zu kräftigen Preissteigerungen führte (z. B. im Freizeit- und im Reisesektor).

2 Finanzstabilität

Mit Bezug auf die Aufforderung, die Lage notleidender Kredite zu überwachen, ist darauf hinzuweisen, dass die Bewertung der Qualität von Bankaktiva fester Bestandteil der regelmäßigen Bewertung der Finanzstabilität der EZB ist. Finanzstabilität ist eine Voraussetzung für Preisstabilität. Insbesondere kann eine schlechte Aktivaqualität die Fähigkeit der Banken beschneiden, als Intermediäre zu fungieren, und so der Finanzstabilität schaden. In ihrem halbjährlich erscheinenden Finanzstabilitätsbericht bewertet die EZB die Stabilität des Finanzsystems und analysiert in diesem Zuge auch die Entwicklung der Aktivaqualität. In der Ausgabe vom November 2023 gelangt die EZB zu dem Schluss, dass höhere Kosten für den Schuldendienst verschuldete Unternehmen, private Haushalte und Staaten zunehmend belasten, obwohl die Auswirkungen der restriktiveren Finanzierungsbedingungen noch nicht voll zum Tragen gekommen sind.[9] Aus dem Bericht geht hervor, dass die NPL-Quoten der Banken seit Einrichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) mehrere Jahre lang gesunken sind. Ferner ist ihm zu entnehmen, dass sich diese Quoten in der ersten Jahreshälfte 2023 in der Nähe ihrer langjährigen Tiefststände stabilisierten, wobei es bei einigen Kreditportfolios erste Anzeichen für steigende Verluste gab.[10] Die Fachleute der EZB analysieren weiterhin die Entwicklung geldpolitischer Maßnahmen und geben Empfehlungen ab, mit welchen Maßnahmen notleidenden Krediten aus makroprudenzieller Sicht begegnet werden kann. Damit ergänzen sie die Arbeit des SSM, der eine mikroprudenzielle Perspektive einnimmt.

3 Berücksichtigung des Klimawandels im Rahmen der Geldpolitik

Hinsichtlich der Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Fähigkeit zur Gewährleistung von Preisstabilität ist festzustellen, dass die EZB weiterhin Klimaschutzaspekte in ihre gesamtwirtschaftlichen, von Fachleuten erstellten Projektionen einbezieht und ihre bewährten makroökonomischen Modelle um Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels erweitert. Auf diese Weise ist es der EZB gelungen, verschiedene Risiken zu bewerten. Zum einen untersucht sie die physischen Risiken, die durch Klimaänderungen und den Schwund von Ökosystemen hervorgerufen werden. Zum anderen analysiert sie die Übergangsrisiken, die sich aus dem Wandel hin zu einer CO2-neutralen Wirtschaft oder durch regulatorische Änderungen, die den Abbau natürlicher Ressourcen beschränken, ergeben. Was die physischen Risiken anbelangt, so stellt die EZB weiterhin Schätzungen über die Folgen extremer Wetterereignisse für die Inflation an.[11] Mithilfe innovativer Modellierungstechniken prüft sie ferner, wie sie diese Effekte in ihre gesamtwirtschaftlichen Projektionen einbeziehen kann. Außerdem arbeitet die EZB an der Anpassung struktureller Modelle und Zeitreihen-Tools, um herauszufinden, wie sich akute und kombinierte physische Klimaänderungen auf die Inflation und die Realwirtschaft auswirken. Diese Auswirkungen sollen auf aggregierter und sektoraler Ebene bewertet werden. Was Übergangsrisiken anbelangt, so strebt die EZB hochmoderne Modelle an, mit denen die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen klimaschutzbezogener Transitionsmaßnahmen analysiert werden können. Mit solchen Modellen könnte beispielsweise gemessen werden, wie sich diskretionäre grüne Maßnahmen der Finanzpolitik kurzfristig auf Wachstum und Inflation auswirken, und welche Auswirkungen von EU-Maßnahmen auf mittlere Sicht zu erwarten sind.[12] Gestützt auf Analysen dieser Art kann die EZB die Folgen von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels besser in ihre gesamtwirtschaftlichen Projektionen und Fiskalprojektionen sowie in makroökonomische Modelle integrieren. Mit Blick auf die Zukunft wird im neuen Klima- und Umweltplan 2024-2025 beschrieben, welche Anstrengungen die EZB unternimmt, um herauszufinden, auf welchen sonstigen Wegen Umweltrisiken unsere Wirtschaft und unser Finanzsystem treffen.[13] Dies wird zu einem besseren Verständnis der Frage führen, welche Auswirkungen Klimawandel und Umweltzerstörung auf die Preisstabilität haben können.

Im Hinblick auf die Aufforderung, unter Wahrung der Marktneutralität gegen Marktversagen vorzugehen, richtet sich die EZB weiterhin nach dem im Vertrag enthaltenen Grundsatz „einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird“. Marktneutralität ist ein operatives Instrument und kein rechtliches Erfordernis. Sie kann dazu beitragen, dass die Interventionen der EZB am Markt mit dem Grundsatz der offenen Marktwirtschaft im Einklang stehen. Die EZB kann in begründeten Fällen von der Marktneutralität abweichen, wenn dies erforderlich ist, um ihre Ziele und die einschlägigen Grundsätze des Vertrags einzuhalten. So beschloss der EZB-Rat im Einklang mit dem Klimafahrplan 2021 der EZB[14], die Bestände an Unternehmensanleihen ab dem 1. Oktober 2022 durch eine Wiederanlage der Tilgungsbeträge auf Emittenten mit besserer Klimaleistung zu verschieben. Dies war notwendig, um den CO2-Bias im Portfolio der Unternehmensanleihen und die daraus folgende Anhäufung von Klimarisiken in der Bilanz des Eurosystems anzugehen. Zudem konnte die EZB auf diese Weise ihr Nebenziel verfolgen. Die bisherigen Ergebnisse sind vielversprechend. Im ersten Jahr nach der Umschichtung unserer Wiederanlage, d. h. von Oktober 2022 bis Oktober 2023, ist die gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität der Ankäufe von Unternehmensanleihen durch die EZB um mehr als 65 % gesunken. Die EZB geht davon aus, dass die Dekarbonisierung ihrer Portfolios mit Unternehmensanleihen auch 2024 im Sinne der Ziele des Übereinkommens von Paris fortgesetzt wird.

Zum Thema gezielte längerfristige grüne Refinanzierungsgeschäfte oder ähnliche Instrumente ist festzustellen, dass der EZB-Rat im Rahmen seines Mandats verpflichtet ist, seine Instrumente regelmäßig unter dem Aspekt seines Nebenziels zu überprüfen, ohne das Preisstabilitätsziel zu beeinträchtigen. Im Rahmen der Strategieüberprüfung 2021 prüfte die EZB die Möglichkeit von Refinanzierungsgeschäften mit grüner Zielsetzung. Solche Geschäfte würden Banken einen Anreiz bieten, vermehrt grüne Kredite zu vergeben, indem man ihnen hierfür beispielsweise eine Zinsvergünstigung anböte. Die Prüfung ergab jedoch, dass dem erhebliche Schwierigkeiten im Wege stehen, die nach wie vor nicht ausgeräumt sind. Sie betreffen die Verfügbarkeit und Qualität von Daten, die Definition geeigneter Kriterien für grüne Zielsetzungen sowie Verifizierungsprozesse und -kapazitäten. Überprüfungen anderer Maßnahmen aus dem Klima- und Umweltplan führten dazu, dass die Ankäufe von Wertpapieren des Unternehmenssektors stärker nach Maßgabe des Klimaschutzes umgeschichtet wurden. Außerdem wurde bei den Überprüfungen festgestellt, dass auf Sicherheiten angewandte Bewertungsabschläge einen hinreichenden Schutz vor klimabezogenen finanziellen Risiken bieten.[15] Die EZB arbeitet weiter an der Umsetzung einer Maßnahme, die darauf abzielt, den Anteil von Vermögenswerten zu begrenzen, die von Unternehmen mit großem CO2-Fußabdruck begeben wurden und die Banken beim Eurosystem als Sicherheiten für Kredite hinterlegen können. Darüber hinaus wird die EZB – im Rahmen ihres Mandats – prüfen, ob es sinnvoll ist, Klimaschutzaspekte stärker in ihren geldpolitischen Instrumenten und Portfolios zu berücksichtigen. Dieses Anliegen kommt auch in den kürzlich vereinbarten Änderungen unseres geldpolitischen Handlungsrahmens zum Ausdruck.[16]

Was die Arbeit der EZB an Stresstests zu Klimarisiken betrifft, so wird die EZB auf diesem Gebiet weiterhin eine aktive Rolle spielen. Die EZB hat ihr Wissen über die Verwendung von Szenarioanalysen zur Beurteilung der sich aus dem Klimawandel ergebenden finanziellen Risiken weiter vertieft. Unter anderem führte die EZB beim Network for Greening the Financial System (NGFS) den Vorsitz eines Workstreams zum Thema Szenariodesign und -analyse .[17] Im Zuge ihrer Klimastresstests stellt die EZB die Widerstandsfähigkeit gegenüber Übergangsrisiken und physischen Risiken auf den Prüfstand. Diesen Stresstests werden nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften und Banken des Euroraums sowie die Bilanz des Eurosystems selbst unterzogen. Dabei werden Prognosen aus den gesamtwirtschaftlichen Projektionen (Broad Macroeconomic Projection Exercise – BMPE) mit vom NGFS entwickelten Szenarien kombiniert und verschiedene Annahmen über künftige Klimaschutzmaßnahmen durchgespielt. Der zweite gesamtwirtschaftliche Top-Down-Klimastresstest der EZB hat ergeben, dass sofortiges und entschiedenes Handeln erhebliche Vorteile für die Wirtschaft und das Finanzsystem des Euroraums hätte. Auf diese Weise könnte nicht nur der optimale Kurs Richtung Netto-Null-Emissionen eingehalten werden, der die physischen Auswirkungen des Klimawandels langfristig begrenzt, sondern es könnten auch finanzielle Risiken begrenzt werden.[18] In einem solchen Szenario wäre das Risiko für die Finanzstabilität eingedämmt, sofern Unternehmen und private Haushalte ihre grünen Investitionen geordnet finanzieren könnten. Darüber hinaus nimmt die EZB nun gemeinsam mit den europäischen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken an einem Klimastresstest im Rahmen von „Fit-für-55“ teil. Wie im „Fit-für-55“-Paket vorgesehen, soll auf diese Weise die Resilienz des Finanzsektors geprüft werden. Dieser einmalige Test soll bis zum ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Sein Schwerpunkt liegt auf dem EU-Finanzsystem als Ganzem, dessen Resilienz anhand eines Basis- und zweier adverser Szenarien, deren Zeithorizont jeweils 2030 endet, auf die Probe gestellt wird.

Mit Bezug auf die in der Entschließung vorgebrachte Aufforderung, gegen jeden Verdacht auf ideologische Voreingenommenheit innerhalb der EZB vorzugehen – insbesondere, was Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel angeht –, ist anzumerken, dass die EZB Meinungsvielfalt schätzt, ihre Arbeit auf Fakten basiert und weiterhin an den Zuständigkeiten ausrichtet, die ihr durch die Verträge übertragen wurden. Diversität und Inklusion sind fest in der Arbeitskultur der EZB verankert. Die EZB setzt sich entschieden für ein inklusives Arbeitsumfeld frei von jedweder Diskriminierung ein. Diese Vision ist auch in der interinstitutionellen Charta für Gleichstellung, Diversität und Inklusion niedergelegt.[19] In der Charta wird hervorgehoben, dass sich die EZB für ein Arbeitsumfeld einsetzt, das auf Respekt und Würde basiert, und dass Diversität und Inklusion am Arbeitsplatz Organisationen leistungs- und widerstandsfähiger machen. Die Arbeit der EZB im Bereich Geldpolitik wird von ihrem vorrangigen Ziel der Preisstabilität bestimmt. Zu diesem Zweck muss die EZB klima- und umweltbezogene Risiken in dem Maße einbeziehen, wie es für die Gewährleistung von Preisstabilität und die Durchführung ihrer Geldpolitik erforderlich ist. Weiterhin unterstützt die EZB im Einklang mit ihrem Nebenziel und soweit ohne Beeinträchtigung ihres vorrangigen Ziels möglich die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union, um zur Verwirklichung der Ziele der Union beizutragen. Die EZB verpflichtet sich, ihre Aufgaben stets im Rahmen ihres Mandats und gemäß dem Recht der Union zu erfüllen. Die Organe, denen die Festlegung dieser übergeordneten Politik obliegt, haben betont, dass die Bekämpfung des Klimawandels auch im Rahmen der Wirtschaftspolitik der Union eine Priorität darstellt.

4 Digitaler Euro

Mit Bezug auf die Aussage, dass der digitale Euro Bargeld nicht ersetzen darf, die Privatsphäre von Bürgern und Unternehmen wahren muss und die Finanzstabilität nicht gefährden darf, bekräftigt die EZB ihre Zusage, weiterhin Bargeld bereitzustellen und den digitalen Euro mit einem hohen Maß an Privatsphäre auszustatten und so zu gestalten, dass die Transmission der Geldpolitik und die Finanzstabilität geschützt werden. Die EZB begrüßt die Legislativvorschläge der Europäischen Kommission im „Paket zur einheitlichen Währung“ (Single Currency Package). Sie würden nach ihrer Verabschiedung sicherstellen, dass auch in einer zunehmend digitalisierten Welt stets mit Zentralbankgeld bezahlt werden kann – mit Euro-Bargeld und mit digitalen Euro.[20] Ein digitaler Euro würde das Bargeld ergänzen, aber nicht ersetzen. Er würde neben Bargeld bestehen und mit ihm würde auf den Trend reagiert, dass immer mehr Menschen digitale Zahlungsmittel bevorzugen, mit denen Zahlungen schnell und sicher getätigt werden können.[21] Er wäre eine elektronische Form von Euro-Bargeld, mit der bargeldtypische Eigenschaften in das digitale Zeitalter transportiert werden. Er wäre so konzipiert, dass er mehr Privatsphäre bietet als andere digitale Zahlungsmethoden. Außerdem würde er mit einer Reihe von Mechanismen zum Schutz der geldpolitischen Transmission und Finanzstabilität ausgestattet.[22] Insbesondere würden Guthaben in digitalen Euro nicht verzinst und der Betrag in digitalen Euro, den Einzelpersonen halten können, wäre begrenzt. Die EZB wird im Austausch mit Banken und anderen Marktteilnehmern eine analytische Methodik zur Festlegung einer Guthabenobergrenze definieren.

Bezüglich der Anmerkung, dass die Einführung eines digitalen Euro von einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rats als Mitgesetzgebern abhängt, bekräftigt die EZB, dass ein etwaiger Beschluss des EZB-Rates zur Einführung eines digitalen Euro erst nach Verabschiedung eines solchen Rechtsakts erfolgen würde. Bei seiner Entscheidung über die Einführung eines digitalen Euro wird für das Eurosystem eine breite politische Unterstützung für einen digitalen Euro unabdingbar sein. Die EZB wird sich beim Projekt für einen digitalen Euro auch künftig eng mit den europäischen Institutionen und Behörden abstimmen. Dazu wird sie u. a. ihre regelmäßigen Anhörungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) nutzen und diese Gelegenheit zum Austausch auch nach Abschluss der legislativen Beratungen fortführen. Auch im Vorschlag der Kommission zum digitalen Euro ist vorgesehen, dass die EZB regelmäßig über die Entwicklung eines digitalen Euro Bericht erstattet. Zudem steht die EZB bereit, die Legislativtätigkeit durch fachlichen Input zu unterstützen und zur zeitnahen Annahme der Verordnung beizutragen.

5 Kryptowerte und Cybersicherheit

Im Hinblick auf das Risiko von Cyberangriffen weist die EZB darauf hin, dass sie diesbezüglich weiterhin äußerst wachsam ist, mögliche Bedrohungen engmaschig überwacht und ihre Schutzmaßnahmen bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit den Institutionen des Europäischen Systems der Zentralbanken und des SSM sowie den sonstigen Organen, Einrichtungen und Stellen der EU anpasst. Auch die TARGET-Dienste[23], mit denen der freie Fluss von Bargeld, Wertpapieren und Sicherheiten innerhalb Europas gewährleistet wird, werden von den nationalen Zentralbanken, die diese Dienste bereitstellen, weiter auf ihre Sicherheit und Widerstandsfähigkeit überwacht. Die nationalen Zentralbanken beobachten auftretende Bedrohungen genau und gehen ihnen nach. Es wurden starke Cybersicherheitsmaßnahmen eingeführt, die regelmäßig überprüft werden. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um die Systeme angemessen zu schützen. Im Rahmen der Cyberresilienz-Strategie des Eurosystems für Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs) hat die EZB gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken des Euroraums mehrere Initiativen ergriffen. Diese zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Unternehmen gegenüber Cyberrisiken zu erhöhen, wobei die Zentralbanken eine Aufsichts- oder Katalysatorfunktion übernehmen. So hat die EZB z. B. das TIBER-EU-Rahmenwerk[24] koordiniert und angewandt, das die kontrollierte Durchführung anspruchsvoller, in die Tiefe gehender Tests ermöglicht. Darüber hinaus bewertete die EZB die von ihr beaufsichtigten Unternehmen anhand einer Reihe von Anforderungen, um deren Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen kontinuierlich zu verbessern. Um öffentlich-private Initiativen zu strategischen Cyberthemen anzustoßen, führte die EZB den Vorsitz des Euro Cyber Resilience Board (ECRB). Hierbei handelt es sich um ein Forum für Diskussionen zwischen Betreibern europaweiter FMIs, Anbietern kritischer FMI-Dienste und Behörden. Das ECRB rief die „Cyber Information and Intelligence Sharing Initiative“ ins Leben, die der Weitergabe von Erkenntnissen zu Cyberbedrohungen und dem Austausch über bewährte Verfahren dient. Außerdem hat sich die EZB an Gesprächen mit weiteren politischen Entscheidungsträgern auf EU- und internationaler Ebene beteiligt.

Im Hinblick auf die Überwachung neuer Arten von digitalen Vermögenswerten wie etwa Kryptowerten und der damit verbundenen Risiken bezüglich Cybersicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung und anderer krimineller Aktivitäten, die mit der von Kryptowerten gebotenen Anonymität im Zusammenhang stehen, ist festzustellen, dass die EZB die Entwicklungen im Ökosystem der Kryptowerte weiterhin genau überwacht und die damit verbundenen Risiken bewertet. Die EZB weist nach wie vor deutlich auf die Risiken von Kryptowerten hin, und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zu fachlichen Diskussionen über die Überwachung solcher Risiken beigetragen.[25] Darüber hinaus beteiligte sich die EZB auf der Ebene der EU und auf internationaler Ebene an der Überwachung und Analyse der Risiken von Kryptowerten.[26] Im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion überwacht die EZB Zahlungssysteme und -vereinbarungen; zudem überwacht sie regelmäßig entsprechende Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowerten. Dabei werden auch digitale Zahlungstoken überwacht, die im Euroraum einen gewissen Bedeutungsgrad erlangt haben. Darüber hinaus unterstützt die EZB die europäischen Aufsichtsbehörden bei der Ausarbeitung technischer Regulierungsstandards. Mit Letzteren soll unter der vorgeschlagenen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets – MiCA) das neue maßgeschneiderte Regelwerk für diese Märkte operationalisiert werden. Die EZB hat die Fertigstellung des neuen EU-Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufmerksam verfolgt. Sie freut sich auf die Neuansiedlung von AMLA, der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, in Frankfurt am Main und auf eine enge Zusammenarbeit. Des Weiteren verfolgt die EZB die Gespräche in der Financial Action Task Force über die Regulierung von virtuellen Vermögenswerten nach wie vor mit großer Aufmerksamkeit. Die EZB arbeitet zudem in verschiedenen internationalen Normierungsgremien mit. Auf diese Weise leistet sie weiterhin einen Beitrag zur Entwicklung internationaler Standards, mit denen den von Kryptowerten und ihren Serviceanbietern ausgehenden Risiken entgegengewirkt werden soll. Dazu zählen auch die Risiken, die sich aus deren Verbindungen zum Finanzsektor ergeben.

6 Rechenschaftspflicht, Transparenz und sonstige Aspekte

In Bezug auf die Wahrnehmung ihrer Pflicht zur Rechenschaft und Transparenz gegenüber dem Europäischen Parlament, die in der Entschließung hervorgehoben wird, stellt die EZB fest, dass sie ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament große Bedeutung beimisst. Sie beabsichtigt, auch in Zukunft eine schriftliche Stellungnahme zur Entschließung des Europäischen Parlaments zum Jahresbericht der EZB zu veröffentlichen. Die Rechenschaftsbeziehung zum Europäischen Parlament hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, um Forderungen nach mehr Rechenschaft und Transparenz zu entsprechen. Die EZB legt Wert auf die ständige Verfeinerung der dafür vorgesehenen Verfahren, damit diese weiterhin gut funktionieren und zweckdienlich sind. Als Zeichen der konstruktiven Beziehung zwischen den Organen unterzeichneten die EZB und das Parlament 2023 eine Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zur Strukturierung der Verfahren für die Zusammenarbeit im Bereich des Zentralbankwesens.[27] Darin ist u. a. festgehalten, dass die EZB beabsichtigt, weiterhin ausführliche Stellungnahmen zu den Entschließungen des Parlaments zum EZB-Jahresbericht des Vorjahres abzugeben. Die Stellungnahme wird zusammen mit dem jeweiligen Jahresbericht der EZB auf ihrer Website veröffentlicht. Dies unterstreicht das Bestreben der EZB, ihren Pflichten in Bezug auf Rechenschaft und Transparenz nachzukommen. Die EZB schätzt nicht nur die Kontrolle durch das Europäische Parlament, sondern auch die Erkenntnisse, die sich aus dem Austausch mit ihm ergeben. Darüber hinaus begrüßt die EZB die Gelegenheit, den gewählten Vertreterinnen und Vertretern sowie den Bürgerinnen und Bürgern ihre Politik näher zu erläutern. Die EZB wird weiterhin auf Prüfungsanfragen des Europäischen Parlaments antworten und bestrebt sein, den Austausch mit den Abgeordneten im Einklang mit den Bestimmungen des EU-Primärrechts zu verbessern.

In Bezug auf die Aufforderung, die EZB solle in ihrem Jahresbericht ein gesondertes Kapitel der Frage widmen, wie sie ihr Nebenziel ausgelegt und umgesetzt hat, merkt die EZB an, dass ihr Jahresbericht 2023 einen gesonderten Kasten enthält, in dem dargelegt wird, wie das Nebenziel bei der Durchführung der Geldpolitik und in der Berichterstattung der EZB berücksichtigt wird. Unbeschadet des Ziels der Preisstabilität trägt der EZB-Rat in seinen geldpolitischen Entscheidungen Erwägungen im Zusammenhang mit dem Nebenziel Rechnung. Das Nebenziel wird in der geldpolitischen Strategie der EZB ausdrücklich anerkannt. Darauf wurde bereits in der Feedback-Erklärung zur Entschließung des Europäischen Parlaments zum Jahresbericht 2021 der EZB hingewiesen. Wenn bei der Anpassung des geldpolitischen Instrumentariums zwei Konfigurationen der Instrumente gleichermaßen förderlich sind und die Preisstabilität nicht beeinträchtigen, wird der EZB-Rat diejenige Konfiguration wählen, die im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und soziale Inklusion die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union bestmöglich unterstützt, die Stabilität des Finanzsystems sichert und dazu beiträgt, die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern. Im besagten Kasten im Jahresbericht 2023 wird näher beschrieben, wie die EZB die Öffentlichkeit über ihre Maßnahmen im Hinblick auf das Nebenziel informiert. Dieses Thema wird auf den Pressekonferenzen der EZB, in den Zusammenfassungen der geldpolitischen Sitzungen und in diversen anderen Publikationen behandelt. Ferner kann dem Kasten entnommen werden, an welchen Stellen im Jahresbericht sich Informationen über die geldpolitischen Beschlüsse und über die zugrunde liegenden Analysen finden, die für das Nebenziel relevant sind.

Was die Anmerkung zur besseren Berücksichtigung und Achtung der Vorrechte des Europäischen Parlaments bei künftigen Ernennungsverfahren, insbesondere in Bezug auf den SSM betrifft, so bekräftigt die EZB, dass sie der Meinung des Europäischen Parlaments große Bedeutung beimisst und seine Rolle im Ernennungsverfahren in vollem Umfang respektiert. Das Auswahlverfahren für den Vorsitz des Aufsichtsgremiums der EZB war streng und transparent. Alle einschlägigen Bestimmungen wurden dabei vollumfänglich eingehalten. Entsprechend schlug die EZB eine Kandidatin vor, und das Europäische Parlament beschloss, diesen Vorschlag zu billigen. Geregelt ist dieses Verfahren in der SSM-Verordnung[28], der interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Zentralbank über die praktischen Modalitäten für die Ausübung der demokratischen Rechenschaftspflicht und die Kontrolle über die Wahrnehmung der Aufgaben, die der EZB im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus übertragen wurden[29], und im Memorandum of Understanding zwischen dem Rat der Europäischen Union und der EZB betreffend die Zusammenarbeit bei Verfahren mit Bezug auf den SSM[30].

Was die Aufforderung anbelangt, die EZB möge ihre Kommunikation zu zentralbankpolitischen Zielen und Krisenreaktionen weiter verbessern, so ist die EZB bestrebt, ihre Kommunikation kontinuierlich innovativ an die sich wandelnde Medien- und Kommunikationslandschaft anzupassen, damit ihre Botschaften erfolgreich vermittelt werden. Gerade in Zeiten, in denen höhere Preise den Menschen in Europa Sorge bereiten, bemüht sich die EZB, um einen Austausch über Fachkreise hinaus. Die EZB setzt bei ihrer Kommunikation nun auf eine Vielzahl neuer Formate, um ihr zentrales Ziel, die Inflation wieder zu senken, erneut zu bekräftigen. Aktuelle Daten – beispielsweise aus der Umfrage zu den Verbrauchererwartungen der EZB – bestätigen, dass Fernsehen, Radio und andere Publikumsmedien für diese Zwecke nach wie vor wichtige Kanäle sind.[31] Daher bemühen sich die Vertreterinnen und Vertreter der EZB weiterhin um Präsenz in diesen und anderen Medien. Im neuen Format ECB & You beispielsweise wird die Politik der EZB erläutert und es wird beschrieben, wie die Bank auf den jüngsten Inflationsschub reagiert hat und welche Überlegungen hinter ihren Beschlüssen standen. Es ist uns wichtig, die breite Öffentlichkeit zu erreichen und Wissen über und Verständnis für die Maßnahmen und Ziele der EZB zu vermitteln. Gerade in Krisenzeiten trägt eine solche Öffentlichkeitsarbeit erheblich dazu bei, die Wirksamkeit der Geldpolitik zu erhöhen und das Vertrauen in die Zentralbank zu stärken.

Im Hinblick auf die Empfehlung, eine interne Bewertungsstelle für die Ex-post-Bewertung ihrer politischen Entscheidungen einzurichten, merkt die EZB an, dass sie für ihre Entscheidungen die höchsten Standards anwendet und ihre eigenen Analysen und Beschlüsse umfassend evaluiert. Die EZB führt laufend gezielte Überprüfungen ihrer Maßnahmen durch. Beispielsweise hat die EZB am 13. März 2024 eine Überprüfung des geldpolitischen Handlungsrahmens zur Steuerung kurzfristiger Zinssätze abgeschlossen.[32] Des Weiteren hat die EZB ihre Strategie im Jahr 2003 und erneut in den Jahren 2020-2021 überprüft. An der Bewertung der Performance der geldpolitischen Strategie waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus vielen verschiedenen Geschäftsbereichen beteiligt. In den Jahren 2020-2021 wurde auch die Öffentlichkeit einbezogen. Wie 2021 angekündigt, beabsichtigt die EZB, ihre geldpolitische Strategie künftig in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die nächste Strategieüberprüfung findet voraussichtlich 2025 statt. Darüber hinaus sind die Maßnahmen der EZB Gegenstand einer Vielzahl externer, anlassbezogener oder systematischer Ex-post-Evaluierungen, die von Wissenschaftlern, Nichtregierungsorganisationen und anderen Stellen durchgeführt werden. Somit werden die Gestaltung und Durchführung der Geldpolitik ständig beleuchtet und erörtert. Sie werden in wissenschaftlichen Studien bewertet, wie sie beispielsweise im Vorfeld des regelmäßigen geldpolitischen Dialogs im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) erstellt werden. Außerdem werden sie auf EZB-internen und externen Konferenzen diskutiert. Die EZB wird weiterhin überlegen, wie sich die Ex-post-Bewertung ihrer Politik verbessern lässt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sie mit den Best Practices der Zentralbanken in Einklang steht.

Im Hinblick auf die Aufforderung, die EZB möge eine Stärkung der internationalen Rolle des Euro prüfen, um seine Attraktivität als Reservewährung zu verbessern, bekräftigt die EZB, dass die internationale Rolle des Euro in erster Linie durch eine Vertiefung und weitere Vervollständigung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gestärkt wird. Dies erfordert auch die Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion und die Vollendung der Bankenunion im Zusammenhang mit dem Streben nach einer soliden Wirtschafts- und Finanzpolitik im Euroraum. Die EZB betont, dass weitere Anstrengungen zur Vollendung der WWU notwendig sind, und unterstützt entsprechende Maßnahmen. Die Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Integration Europas obliegt den beiden gesetzgebenden Organen. Sie wird entscheidend sein, um die internationale Rolle des Euro in einer potenziell stärker fragmentierten Weltwirtschaft zu festigen. Starke wirtschaftliche Fundamentaldaten, einschließlich eines tragfähigen Schuldenstands, sind wichtige Bestimmungsfaktoren für internationale Währungen. Die Attraktivität einer Währung auf internationaler Ebene hängt wesentlich davon ab, wie berechenbar und wie stabil sie ist. Für den internationalen Status einer Währung ist auch die Inflation von Bedeutung. Die EZB hält an ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung von Preisstabilität auf mittlere Sicht fest. Sie wird die internationale Rolle des Euro weiter im Auge behalten und ihre diesbezügliche Analyse in Berichten veröffentlichen.[33]

7 Institutionelle Themen der EZB

Als Antwort auf die Aufforderung, weiter an einer Stärkung der Chancengleichheit für alle Geschlechter innerhalb ihrer Organisation zu arbeiten, verweist die EZB auf ihr Engagement, innerhalb der gesamten Bank ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis herzustellen und aufrechtzuerhalten und dabei dem gesamten Spektrum von Diversität und Inklusion Raum zu geben. Mit einer Strategie für die Jahre 2020-2026, in der bis 2026 bestimmte Zielvorgaben zum Geschlechteranteil gesteckt sind, bemüht sich die EZB seit einigen Jahren konsequent um die Förderung der Geschlechtervielfalt.[34] Ende Dezember 2023 war die Zusammensetzung der Belegschaft der EZB nach Geschlecht aufgeschlüsselt mit 46 % Frauen und 54 % Männern weiterhin relativ ausgewogen. Der Anteil der Frauen auf der oberen Führungsebene hatte 39 % erreicht, und auf der Führungsebene insgesamt betrug er 33 %. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Schaffung von Vorbildern und Mentoringmöglichkeiten. Das geschlechtsspezifische Gefälle auf den Ebenen „Expert“ und „Team Lead“ hält weiterhin Herausforderungen bereit: Nur 43 % bzw. 36 % dieser Stellen waren mit Frauen besetzt. Auf der Ebene „Analyst“ ist der Frauenanteil weiter gestiegen, er liegt mittlerweile bei 56 %. Damit hat sich die Zahl der Frauen, die für eine Laufbahnentwicklung infrage kommen, weiter erhöht. Es wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um zu gewährleisten, dass für Menschen jeden Geschlechts und im Hinblick auf viele weitere Facetten der menschlichen Identität Chancengleichheit besteht. Hierzu zählen inklusiv formulierte Stellenbeschreibungen, divers besetzte Auswahlgremien bei Einstellungen, die gezielte Ansprache unterrepräsentierter Talente auf speziellen Jobmessen[35], ein Stipendium für Frauen und das Programm zur Förderung von Frauen in Führungspositionen („Women’s Leadership Programme“). Ferner bietet die EZB Mentoring-Programme zu verschiedenen Schwerpunkten an, etwa bestimmte Facetten der Diversität, flexible Arbeitszeitregelungen oder Barrierefreiheit und geeignete Unterkünfte für Kolleginnen und Kollegen mit unterschiedlichen Fähigkeiten. Um diese Maßnahmen weiterzuentwickeln und umzusetzen, arbeiten die EZB und ihre Personalabteilung mit Diversitätsbeauftragten aus verschiedenen Geschäftsbereichen und einem arbeitnehmergeführten Diversitätsnetzwerk zusammen. Die EZB wird ihre Strategie zur Förderung der Geschlechtervielfalt weiter umsetzen und dabei Diversität und Inklusion unter allen Aspekten berücksichtigen. Dadurch soll die gesamte Belegschaft in die Lage versetzt werden, am Arbeitsplatz ihr gesamtes Potenzial zu entfalten.

Abbildung 1

Personal und Praktikanten der EZB: Geschlechterverteilung

(aufgeschlüsselt nach Gehaltsband in %)

Quelle: EZB-Daten für Beschäftigte mit unbefristeten und befristeten Verträgen zum Stichtag 31. Dezember 2023.

Im Hinblick auf die Aufforderung, den Ethikrahmen der EZB regelmäßig erneut zu überprüfen, bestätigt die EZB, dass dies ihrer Praxis entspricht. Sie ruft in Erinnerung, dass der Ethikrahmen für das Personal der EZB derzeit überarbeitet wird. Dem war die Weiterentwicklung der Ethikleitlinien für das Eurosystem und den SSM[36] vorangegangen. Die Überarbeitung zielt darauf ab, die Regeln für die Beschäftigten der EZB mit den neuesten Standards in Bezug auf Verhalten und Integrität gemäß den oben erwähnten Leitlinien in Einklang zu bringen. Sobald die Überprüfung des Ethikrahmens für das Personal der EZB abgeschlossen ist, wird die EZB das Europäische Parlament über das Ergebnis unterrichten. Die EZB merkt an, dass für hochrangige Funktionsträger der EZB seit dem 1. Januar 2023 erweiterte Regeln für private Finanzgeschäfte gelten.[37] Mit den neuen Regeln wurde das frühere System deutlich verbessert. Die neuen Regeln sehen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen sowie eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Regeln vor. Des Weiteren wird damit sichergestellt, dass die EZB im Hinblick auf gutes Verhalten und Integrität ihre Stellung als eine der führenden Institutionen in Europa und weltweit behält.

Mit Bezug auf die in der Entschließung vorgebrachte Aufforderung, dass die EZB ihren internen Rahmen für die Meldung von Missständen mit der EU-Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern in Einklang bringen soll, stellt die EZB fest, dass diese Richtlinie an die Mitgliedstaaten der EU gerichtet ist und für Fälle gilt, bei denen Beamte und sonstige Bedienstete der Union Verstöße melden, die in einem beruflichen Kontext stattfinden, außerhalb ihres Beschäftigungsverhältnisses mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union.[38] Doch wie bereits erwähnt[39], steht der Rahmen der EZB[40] vollständig mit den Grundsätzen der Richtlinie im Einklang. Er enthält ein benutzerfreundliches Tool, mit dem anonyme Meldungen eingereicht werden können, und bietet Whistleblowern durch starke Regelungen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen. Mehr als die Hälfte der Whistleblowing-Fälle in der EZB wurden im Laufe des Jahres 2023 gemeldet, dem dritten vollen Jahr, in dem der Rahmen in Kraft war. Die meisten Meldungen erfolgten anonym.

  1. Der Wortlaut der Entschließung ist auf der Website des Europäischen Parlaments abrufbar.

  2. Redaktionsschluss für die vorliegende Feedback-Erklärung war der 27. März 2024.

  3. Siehe EZB, Estimates of the natural interest rate for the euro area: an update, Kasten 7, Wirtschaftsbericht 1/2024.

  4. Siehe Feedback zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2021.

  5. Siehe An overview of the ECB’s monetary policy strategy auf unserer Website.

  6. Analysen von EZB-Fachleuten aus jüngerer Zeit ist zu entnehmen, wie die EZB makroökonomische Modelle für wirtschaftliche Projektionen verwendet, z. B. M. Ciccarelli et al., Why we need models to make projections, Der EZB-Blog, 5. Juli 2023, und M. Ciccarelli et al., ECB macroeconometric models for forecasting and policy analysis, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 344, 2024.

  7. Erörterungen zur Treffsicherheit der jüngsten Projektionen der EZB sind zu finden in: EZB, What explains recent errors in the inflation projections of Eurosystem and ECB staff?, Kasten 5, Wirtschaftsbericht 3/2022.

  8. Siehe EZB, The role of demand and supply in underlying inflation – decomposing HICPX inflation into components, Kasten 7, Wirtschaftsbericht 7/2022.

  9. Siehe EZB, Financial Stability Review, November 2023.

  10. Auch für die EZB-Bankenaufsicht ist die Qualität der Bankaktiva ein wichtiges Thema. Die Antwort der EZB auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema Bankenunion – Jahresbericht 2023 enthält eine detaillierte Zusammenfassung der aufsichtlichen Initiativen der EZB auf diesem Gebiet.

  11. So kamen Fachleute der EZB in einer Forschungsstudie zu dem Ergebnis, dass das extrem heiße Wetter des Sommers 2022 zur Folge hatte, dass die Nahrungsmittelinflation im Euroraum nach zwölf Monaten um 0,8 % stieg. Siehe M. Kotz, F. Kuik, E. Lis und C. Nickel, The impact of global warming on inflation: averages, seasonality and extremes, Working Paper Series der EZB, Nr. 2821, Mai 2023.

  12. Anfang 2024 erschien ein Sonderbeitrag zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen klimaschutzbedingter Transitionsmaßnahmen, in dem auch der Einfluss diskretionärer grüner Maßnahmen der Finanzpolitik auf das BIP-Wachstum und die Inflation beurteilt wurde. Siehe EZB, Assessing the macroeconomic effects of climate change transition policies, Kasten 4, Wirtschaftsbericht 1/2024.

  13. Siehe EZB, Unser Klima- und Umweltplan 2024-2025 auf einen Blick.

  14. Siehe EZB, EZB präsentiert Maßnahmenplan zur Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten in ihrer geldpolitischen Strategie, Pressemitteilung vom 8. Juli 2021.

  15. Nähere Informationen zum Beschluss über Abschläge bei Sicherheiten finden sich unter: EZB, Beschlüsse des EZB-Rats, Oktober 2023.

  16. Siehe EZB, Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen, Erklärung des EZB-Rats, 13. März 2024.

  17. Im NGFS-Workstream zum Thema Szenariodesign und -analyse werden weithin anerkannte Klimaszenarien erarbeitet, die von Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und dem Finanzsektor genutzt werden. Parallel zur Aktualisierung langfristiger Szenarien hat das NGFS auch die Entwicklung kurzfristiger Szenarien in Angriff genommen. Diese konzentrieren sich auf potenziell schwerwiegende kurzfristige Klimarisiken und können bei Klimastresstests und ähnlichen Tests eingesetzt werden.

  18. Siehe EZB, Faster green transition would benefit firms, households and banks, ECB economy-wide climate stress test finds, Pressemitteilung vom 6. September 2023.

  19. 2022 führte die EZB gemeinsam mit anderen Institutionen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) eine interinstitutionelle Charta für Gleichstellung, Diversität und Inklusion ein. Siehe EZB, EZB führt Charta für Gleichstellung, Diversität und Inklusion ein, Pressemitteilung vom 26. Juli 2022.

  20. Siehe Europäische Kommission, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, COM(2023) 368 final, 28. Juni 2023; Europäische Kommission, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel, COM(2023) 364 final, 28. Juni 2023; und EZB, ECB welcomes European Commission legislative proposals on digital euro and cash, Pressemitteilung vom 28. Juni 2023.

  21. Die Bargeldstrategie des Eurosystems hat zum Ziel, dass Bargeld auch in Zukunft als Zahlungsmittel und als Wertaufbewahrungsmittel verfügbar ist und allgemein akzeptiert wird.

  22. Nähere Informationen über die Fortschritte beim Projekt zum digitalen Euro finden sich in folgendem Bericht: EZB, A stocktake of the digital euro, 18. Oktober 2023, und in den einleitenden Bemerkungen von Piero Cipollone vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments in Brüssel am 14. Februar 2024, Wahrung der Freiheit, ein öffentliches Zahlungsmittel zu verwenden: Einblicke in die Vorbereitungsphase für einen digitalen Euro. Siehe auch EZB, Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 31. Oktober 2023 zum digitalen Euro (CON/2023/34) (ABl. C/2024/669 vom 12.1.2024).

  23. Vom Eurosystem entwickelte und betriebene Dienste, die den freien Fluss von Bargeld, Wertpapieren und Sicherheiten innerhalb Europas gewährleisten.

  24. TIBER-EU ist ein europäisches Rahmenwerk für ethisches Red-Teaming auf Basis von Informationen zu Bedrohungen (Threat Intelligence). Es enthält umfassende Anleitungen dazu, wie Behörden, Unternehmen und Anbieter von Cybersicherheitsdienstleistungen zusammenarbeiten sollten, um mithilfe kontrollierter Cyberangriffe die Cyberresilienz eines Unternehmens zu testen und zu verbessern. Siehe What is TIBER-EU?

  25. Fachleute der EZB legten dem Statistikforum des IWF 2023 ein Dokument über den Datensatz der EZB zu Kryptowerten und die Indikatoren vor, welche die EZB für die regelmäßige Überwachung von Aktivitäten und wichtigen Akteuren im Bereich Kryptowerte verwendet. Weitere Informationen zu den Daten der EZB hinsichtlich der Überwachung von Kryptowerten finden sich in F. Panetta, Paradise lost? How crypto failed to deliver on its promises and what to do about it, Rede auf der 22. Jahrestagung der BIZ, 23. Juni 2023.

  26. Beispiele sind u. a.: ESRB, Crypto-assets and decentralised finance, 2023; ESRB, EU Non-bank Financial Intermediation Risk Monitor 2023, 2023; Financial Stability Board (FSB), The Financial Stability Risks of Decentralised Finance, 2023 und FSB, The Financial Stability Implications of Multifunction Crypto-asset Intermediaries, 2023.

  27. Siehe die Korrespondenz zwischen EZB und Europäischem Parlament zur Strukturierung der Verfahren für die Zusammenarbeit im Bereich des Zentralbankwesens auf der Website der EZB.

  28. Siehe Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63).

  29. Siehe die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Zentralbank über die praktischen Modalitäten für die Ausübung der demokratischen Rechenschaftspflicht und die Kontrolle über die Wahrnehmung der der EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus übertragenen Aufgaben (ABl. L 320 vom 30.11.2013, S. 1).

  30. Siehe das Memorandum of Understanding between the Council of the European Union and the ECB on the cooperation on procedures related to the Single Supervisory Mechanism (MOU/2013/12111).

  31. Siehe beispielsweise EZB, Credibility gains from communicating with the public: evidence from the ECB’s new monetary policy strategy, Working Paper Series, Nr. 2785, Februar 2023.

  32. Siehe EZB, EZB gibt Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen bekannt, Pressemitteilung vom 13. März 2024.

  33. Siehe EZB, The international role of the euro, Juni 2023.

  34. Siehe EZB, ECB announces new measures to increase share of female staff members, Pressemitteilung vom 14. Mai 2020.

  35. Siehe die Seite der Diversity Networks auf der Website der EZB.

  36. Siehe Leitlinie (EU) 2021/2253 der Europäischen Zentralbank vom 2. November 2021 zur Festlegung der Grundsätze des Ethikrahmens für das Eurosystem (EZB/2021/49), (ABl. L 454 vom 17.12.2021, S. 7) und Leitlinie (EU) 2021/2256 der Europäischen Zentralbank vom 2. November 2021 zur Festlegung der Grundsätze des Ethikrahmens für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (EZB/2021/50) (Neufassung), (ABl. L 454 vom 17.12.2021, S. 21).

  37. Siehe EZB, ECB publishes enhanced rules for private financial transactions of high-level officials, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2022.

  38. Siehe Erwägungsgrund 23 der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17).

  39. Siehe Feedback zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2021.

  40. Siehe Decision of the European Central Bank of 20 October 2020 amending the European Central Bank Staff Rules as regards the introduction of a whistleblowing tool and enhancements to the whistleblower protection (ECB/2020/NP37) und Beschluss (EU) 2020/1575 der Europäischen Zentralbank vom 27. Oktober 2020 zur Bewertung und Weiterverfolgung von Informationen über die mittels des Whistleblowing-Tools gemeldeten und hochrangige Funktionsträger der EZB betreffenden Verstöße (EZB/2020/54), (ABl. L 359 vom 29.10.2020, S. 14).