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Piero Cipollone
Member of the ECB's Executive Board
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Wahrung der Freiheit, ein öffentliches Zahlungsmittel zu verwenden: Einblicke in die Vorbereitungsphase für einen digitalen Euro

Einleitende Bemerkungen von Piero Cipollone, Mitglied des EZB-Direktoriums, vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

Brüssel, den 14. Februar 2024

Ich freue mich sehr, heute vor diesem Ausschuss sprechen zu dürfen. Bei meiner Bestätigungsanhörung hatte ich Ihnen versichert, dass es mir ein Anliegen ist, den Dialog mit dem Europäischen Parlament über einen digitalen Euro aktiv zu gestalten.

In diesem Jahr werden der Euro und unsere Währungsunion 25 Jahre alt. Wir müssen dafür sorgen, dass beide auch für das digitale Zeitalter gerüstet sind. Hierbei wird uns das Paket zur einheitlichen Währung[1] gute Dienste erweisen. Mit ihm wird erstens sichergestellt, dass Bargeld auch künftig weithin verfügbar ist und akzeptiert wird. Und zweitens sieht das Paket vor, dass unser Bargeld um eine Option für Zahlungen in digitalem Zentralbankgeld ergänzt wird.

Ein digitaler Euro wäre ein europäisches Zahlungsmittel, das überall im Euroraum kostenfrei für alle digitalen Zahlungen verwendet werden könnte. Mit dem Euro-Bargeld und einem digitalen Euro hätten die Menschen in Europa weiterhin die Freiheit, ein öffentliches Zahlungsmittel zu verwenden.

Es besteht allerdings das Risiko, dass wir diese Wahlfreiheit als selbstverständlich betrachten. Bei meiner vorherigen Arbeit wurde ich sehr oft von Bürgermeistern aus entlegenen Gegenden angeschrieben, denen es Sorgen bereitet, dass ihre Bürger es immer weiter haben bis zum nächsten Geldautomaten.

Bargeld und digitaler Euro haben ein gemeinsames Ziel: Jeder soll damit unabhängig von seinem Einkommen in allen Alltagssituationen bezahlen können. Hierbei handelt es sich um ein Grundrecht. Und dieses Recht gilt es in allen Teilen des Euroraums gleichermaßen zu schützen.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um über einen digitalen Euro zu sprechen. Als gesetzgebendes Organ beraten Sie gerade über den Legislativvorschlag der Europäischen Kommission. Das Eurosystem hat für seinen Teil im November 2023 die Vorbereitungsphase für den digitalen Euro eingeleitet.[2]

Ihre Gesetzgebungsberatungen bilden den Rahmen für unsere technischen Arbeiten und werden dies auch weiterhin tun. Das Eurosystem steht bereit, die europäischen Gesetzgeber gegebenenfalls mit fachlichem Input zu unterstützen. Ich kann Ihnen versichern, dass der EZB-Rat seine Entscheidung über die Ausgabe eines digitalen Euro erst nach Verabschiedung des Rechtsakts treffen wird. Dies ist der Rahmen, innerhalb dessen der digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt werden wird. Selbstverständlich wird sich an unserer Rechenschaftspflicht nichts ändern, und wir werden Sie auch nach Abschluss der Gesetzgebungsberatungen stets über die Fortschritte des Eurosystems auf dem Weg zu einem digitalen Euro auf dem Laufenden halten.

Nun möchte ich Sie über den aktuellen Stand bei vier für die Vorbereitungsphase zentralen Themen informieren: a) Suche nach möglichen Anbietern für die Entwicklung einer Plattform und Infrastruktur für einen digitalen Euro, b) Vorbereitung des Regelwerks für den digitalen Euro, c) Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems und d) besserer Schutz der Privatsphäre bei digitalen Zahlungen.

Suche nach möglichen Anbietern für die Entwicklung einer Plattform und Infrastruktur für einen digitalen Euro

Anfang 2024 haben wir den Auswahlprozess angestoßen. Wir möchten Anbieter finden, die in der Lage sind, eine Plattform und Infrastruktur für einen digitalen Euro zu entwickeln.[3]

Um es ganz deutlich zu sagen: Wir beginnen zum jetzigen Zeitpunkt noch mit keiner der Entwicklungsarbeiten. Vielmehr möchten wir Rahmenvereinbarungen schließen, die in den kommenden Jahren genutzt werden könnten, um die erforderlichen Komponenten zu entwickeln, wenn grünes Licht für einen digitalen Euro gegeben wird.[4] Das sind wir aber nicht, wenn wir uns erst nach getroffener Entscheidung auf die Suche nach Anbietern machen. Unsere Flexibilität schränken wir aber keineswegs ein, wenn wir bereits jetzt mit der Suche beginnen. Die Vereinbarungen werden flexibel genug gestaltet sein, dass Änderungen aufgrund der Gesetzgebungsberatungen oder technischer Fortschritte berücksichtigt werden können. Sollten wir uns gegen die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden, würden wir keine Verträge unterzeichnen.

Durch einen intensiveren Austauschmit externen Anbietern werden wir in Erfahrung bringen, welche technologischen Möglichkeiten es gibt und welche Entscheidungen zu treffen sind. Besonders wichtig ist dies im Fall von noch nicht am Markt vorhandenen Komponenten, etwa der Offline-Funktion für den digitalen Euro.

Zur Stärkung unserer Autonomie, Widerstandsfähigkeit und Sicherheit würde ein digitaler Euro auf einer europäischen Infrastruktur basieren. Daher dürfen nur juristische Personen mit Sitz in der EU, die unter der Kontrolle einer solchen juristischen Person oder von EU-Staatsangehörigen[5] stehen, an der Ausschreibung teilnehmen.[6]

Aktuell haben wir potenzielle Anbieter von Komponenten und Dienstleistungen rund um den digitalen Euro aufgefordert, sich für Rahmenvereinbarungen zu bewerben.

Das Ergebnis der sich daran anschließenden öffentlichen Ausschreibung wird auf unserer Website bekannt gegeben.

Vorbereitung des Regelwerks für den digitalen Euro

Gegenwärtig gibt es in Europa kein einheitliches digitales Zahlungsmittel, das überall im Euroraum akzeptiert wird. Somit bleibt den Menschen in Europa – Verbrauchern, dem Einzelhandel und den Banken – gar nichts anderes übrig, als die immer teurer werdenden Lösungen internationaler Kartensysteme für ihre alltäglichen Zahlungen zu verwenden. Die Gebühren der internationalen Kartensysteme für Zahlungen in der EU haben sich im Zeitraum 2016 bis 2021 nahezu verdoppelt.[7] Und nicht einmal diese Lösungen können überall verwendet werden.

Ein digitaler Euro würde hier Abhilfe schaffen, die langjährige Abhängigkeit Europas beenden und den Wettbewerb ankurbeln. Aus diesem Grund sollten alle Menschen im Euroraum unabhängig von ihrem Intermediär oder Herkunftsland mit digitalen Euro bezahlen bzw. Zahlungen in digitalen Euro empfangen können, genau wie derzeit beim Bargeld.

Deshalb brauchen wir ein Regelwerk für den digitalen Euro. Zusammen mit Vertretern für Verbraucher, Einzelhändler und Intermediäre arbeiten wir derzeit an einem Entwurf für ein solches Regelwerk.[8] Vor Kurzem haben wir einen Bericht zu unseren diesbezüglichen Fortschritten veröffentlicht.[9]

Das Regelwerk wird einheitliche Vorgaben, Standards und Verfahren für den digitalen Euro enthalten, die seine einheitliche Umsetzung gewährleisten. So wird z. B. sichergestellt, dass eine Finnin in Lissabon auf die gleiche Weise und genauso einfach mit dem digitalen Euro bezahlen kann wie zu Hause in Helsinki.

Mit einem digitalen Euro würde somit eine alternative Infrastruktur für Alltagszahlungen zur Verfügung stehen. Diese könnten Zahlungsdienstleister und -systeme wie die europäische Zahlungsinitiative, Bizum oder Bancomat dafür nutzen, im gesamten Euroraum auf Echtzeitzahlungen basierende Lösungen einzuführen. Infolgedessen wären wir nicht mehr so sehr auf nichteuropäische Anbieter angewiesen, und der Wettbewerb zwischen europäischen Anbietern nähme zu.

Eine Infrastruktur für den digitalen Euro wäre vergleichbar mit einem gemeinsamen europäischen Schienennetz, bei dem verschiedene Unternehmen mit eigenen Zügen ihre Dienste anbieten und um die Kundschaft konkurrieren könnten ohne – anders als im aktuellen Zahlungssystem – eigene Schienen besitzen zu müssen. Außerdem könnten private Zahlungsdienstleister neue und innovative Produkte auf den Markt bringen oder ihr Angebot über die bekannten Nutzungsmöglichkeiten und heimischen Märkte hinaus erweitern. Dies wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo.

Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems

Immer mehr Menschen bevorzugen digitale Zahlungsmittel.[10] Zentralbankgeld gibt es bis dato aber nur in physischer Form, d. h. in Form von Banknoten und Münzen. Bieten wir also keinen digitalen Euro an, besteht die Gefahr, dass Zentralbankgeld im Zahlungsverkehr an Bedeutung verliert.

Wir wollen die Rolle des Zentralbankgelds und seinen Anteil am Zahlungsverkehr bewahren. Es geht uns nicht darum, privates Geld zu verdrängen. Aus dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission geht klar hervor, dass die Wahrung der Rolle des Zentralbankgeldes nicht zulasten anderer Ziele, wie z. B. dem Schutz der geldpolitischen Transmission oder der Finanzstabilität, gehen sollte. An diese Ziele sind wir in jedem Fall gebunden, bilden sie doch den Kern des Mandats der EZB.

Aus diesem Grund haben wir bei der Gestaltung eines digitalen Euro Schutzvorkehrungen eingebaut.

Erstens gäbe es – analog zu den Euro-Banknoten – auch für Guthaben in digitalen Euro keine Zinsen. Somit stünden sie nicht in Konkurrenz zu Spareinlagen.[11] Und die Banken hätten immer die Möglichkeit, für Einlagen mehr Zinsen zu bieten, um sie zu halten. Dies käme den Sparern zugute, und die Einlagenbasis könnte hierdurch wachsen, was die Kreditvergabe der Banken stützen würde.[12]

Zweitens wird es Obergrenzen für den Betrag geben, den Privatpersonen in digitalen Euro halten können. Unternehmen und öffentliche Stellen könnten zwar Zahlungen in digitalen Euro entgegennehmen und verarbeiten, aber keine Guthaben halten.[13]

Drittens könnten Nutzer mit dem digitalen Euro online bezahlen und bräuchten ihre digitale Geldbörse nicht auffüllen, wenn ihr Konto für digitale Euro nahtlos mit ihrem Zahlungskonto bei der Bank verknüpft ist. So könnten sie auch dann noch bequem Online-Zahlungen tätigen und empfangen, wenn sie nicht genug digitale Euro auf dem Konto haben oder umgekehrt die Guthabenbegrenzung überschritten ist.[14] Bei Nutzung der Offline-Funktion müsste die Nutzer allerdings zuvor Geld in ihre Offline-Geldbörse einzahlen. Genauso, wie man heute Geld abheben muss, wenn man bar bezahlen möchte.

Diese Eigenschaften zeigen, dass der digitale Euro als Zahlungsmittel konzipiert wird und nicht als Anlageform. Außerdem wird bei ihm die Rolle der Intermediäre erhalten bleiben. Bei den alternativen Lösungen der Technologieunternehmen, die diese Schutzvorkehrungen nicht haben, ist dies hingegen nicht der Fall.[15]

Wir haben gerade mit der Ausarbeitung des Analyserahmens und der Modelle begonnen, mit deren Hilfe die Guthabenobergrenze bestimmt würde. Mit dieser Obergrenze soll die Finanzstabilität gesichert bleiben. Bevor sie festgelegt wird, werden ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Geschäftsmodelle der Banken sowie auf die Transmission und Umsetzung der Geldpolitik geprüft.

Das gesamte Eurosystem ist in dieses Projekt eingebunden, und wir werden uns mit den Banken und anderen Marktteilnehmern austauschen, um die notwendigen Annahmen richtig aufzustellen und die Analysemethode festzulegen. Wir werden Sie und die breite Öffentlichkeit über unsere Erkenntnisse informieren. Ich versichere Ihnen, dass Finanzstabilitätsaspekte im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen, denn von ihnen hängt unsere Fähigkeit ab, unser Preisstabilitätsmandat zu erfüllen.

Besserer Schutz der Privatsphäre bei digitalen Zahlungen

Kommen wir nun zu einem der wichtigsten Gestaltungsmerkmale eines digitalen Euro, dem Schutz der Privatsphäre der Nutzer. Wir begrüßen, dass der Verordnungsvorschlag einen hohen Standard für den Schutz von Privatsphäre und Daten vorsieht. Die Entscheidung über diesen Aspekt liegt letzten Endes bei den europäischen Gesetzgebern.

Wir für unseren Teil möchten den Schutz der Privatsphäre bei Zahlungen nicht nur beibehalten, sondern verbessern.

Erstens stellen wir mit Bargeld bereits das Zahlungsmittel mit dem höchsten Schutz der Privatsphäre bereit. Dies möchten wir auch weiterhin tun, wie unsere laufende Arbeit an der Ausgabe einer dritten Euro-Banknotenserie zeigt.[16] Wir werden auch in Zukunft alles in unserer Macht Stehende tun, damit die Menschen weiter mit Bargeld bezahlen können. Das ist ihnen sehr wichtig, und uns ist es wiederum sehr wichtig, dass sie diese Option weiterhin haben.[17]

Ein digitaler Euro könnte zweitens auch offline verwendet werden. Offline mit digitalen Euro zu bezahlen wäre ähnlich wie bar zu zahlen. So würden Offline-Zahlungen wie Bartransaktionen voraussetzen, dass sich die Beteiligten in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, und auch die Privatsphäre wäre ähnlich gut geschützt: Die persönlichen Transaktionsdetails wären nur dem bekannt, der bezahlt und dem, der die Zahlung empfängt.

Drittens könnte man mit digitalen Euro Online-Zahlungen vornehmen, bei denen die Privatsphäre durch Standards geschützt würde, die höher sind als die der meisten heutigen Lösungen gewerblicher Anbieter. Dem Eurosystem wäre es nicht möglich, Personen anhand ihrer Zahlungen zu identifizieren.[18] Wir könnten lediglich eine sehr geringe Menge von pseudonymisierten Daten sehen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems, wie etwa die Abwicklung, erforderlich sind.[19] Nutzer eines digitalen Euro würden die Kontrolle darüber behalten, wie Zahlungsdienstleister[20] ihre Daten verwenden, wer zur Verhinderung illegaler Aktivitäten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung[21] und zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Kunden Zugang zu Kundendaten hätte. Hierbei würden alle geltenden Datenschutzvorschriften wie die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten. In ihrer Stellungnahme zum digitalen Euro regt die EZB u. a. an, die Möglichkeit zu prüfen, für bestimmte risikoarme Kleinbetragszahlungen in digitalen Euro im Online-Modus einen höheren Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.[22]

Viertens würden wir modernste Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen ergreifen, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.

Zusätzlich werden wir starke Schutzvorkehrungen auf Governance-Ebene treffen. Unabhängige Behörden werden die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und -verordnungen der EU – die im Übrigen die strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsgesetze der Welt sind – überwachen. Bestimmungen im Verordnungsvorschlag sehen vor, dass die Datenschutzbehörden in einer frühen Phase konsultiert werden.[23]

Schlussbemerkungen

Lassen Sie mich nun zum Schluss kommen.

Der digitale Euro ist ein gemeinsames europäisches Projekt.

Es geht dabei in erster Linie darum, überall im Euroraum ein öffentliches Zahlungsmittel verwenden zu können – auch dann, wenn der Zahlungsverkehr immer digitaler wird. Entscheidend ist auch, dass wir in einem fragileren weltwirtschaftlichen Umfeld unsere kollektive Widerstandsfähigkeit und Autonomie stärken.

Aus diesem Grund ist auch ein ambitioniertes Tempo so wichtig. Bei Geld geht es aber auch um Vertrauen. Der digitale Euro wird eine breite Unterstützung brauchen. Daher wollen wir Ihre Arbeit als Gesetzgeber entschlossen unterstützen. Wir stehen mit allen Interessenträgern im Austausch.

In diesem Sinne stehe ich während der Vorbereitungsphase und auch danach weiterhin für einen aktiven Dialog mit Ihnen zu Verfügung. Gemeinsam können wir die digitale Zukunft des Euro gestalten.

Vielen Dank.

  1. Im Juni 2023 hat die Europäische Kommission zwei Vorschläge vorgelegt, deren Ziel es ist, dass Privatpersonen und Unternehmen weiterhin überall im Euroraum auf Euro-Banknoten und -Münzen zugreifen und mit ihnen bezahlen können. Außerdem wird ein Rahmen für eine mögliche neue digitale Variante des Euro vorgegeben, welche die Europäische Zentralbank eventuell ergänzend zum Euro-Bargeld ausgeben wird. Siehe Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel, Europäische Kommission, COM(2023) 364 final, 28. Juni 2023 und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, Europäische Kommission, COM(2023) 369 final, 28. Juni 2023.

  2. Nähere Informationen hierzu enthält das Schreiben von Piero Cipollone an Irene Tinagli, Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments zum Thema Update on work of digital euro Rulebook Development Group and start of selection procedure for potential digital euro providers vom 3. Januar 2024.

  3. Weitere Informationen finden sich in EZB, Calls for applications for digital euro component providers, MIP News, 3. Januar 2024, und dem oben genannten Schreiben von Piero Cipollone an Irene Tinagli.

  4. Die Rahmenvereinbarungen könnten verwendet werden, um die folgenden Komponenten eines digitalen Euro zu entwickeln: a) Alias-Lookup, b) sicherer Austausch von Zahlungsinformationen, c) Betrugs- und Risikomanagement, d) Offline-Komponente sowie e) eine App zum digitalen Euro und das zugehörige Software Development Kit. Diese Rahmenvereinbarungen würden nur einen Teil der Dienste abdecken, die rund um den digitalen Euro angeboten werden sollen. Andere Elemente, z. B. die Abwicklungskomponente, würden parallel dazu innerhalb des Eurosystems beschafft.

  5. „EU-Staatsangehöriger“ bezeichnet eine juristische Person mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder eine natürliche Person mit Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats.

  6. Die Zulassungskriterien für Bewerber gelten auch für Subunternehmer.

  7. Von 0,08 % auf 0,15 % pro Transaktion. Siehe CMSPI und Zephyre, Scheme Fee Study, 2020.

  8. Das Eurosystem hat eine Rulebook Development Group für das Zahlungsschema des digitalen Euro eingerichtet, um Feedback von der Finanzbranche, dem Handel und von Verbraucherseite einzuholen. Die Gruppe besteht aus 22 erfahrenen Fachleuten aus dem Bereich Finanzen und Zahlungsverkehr, die im öffentlichen bzw. privaten Sektor tätig sind. Siehe EZB, Members of the Rulebook Development Group, 15. Februar 2023. In den vergangenen zehn Monaten hat diese Gruppe den Entwurf eines Regelwerks für den digitalen Euro ausgearbeitet und sie wird ihre Arbeit in diesem Jahr fortsetzen.

  9. Siehe Update on the work of the digital euro scheme’s Rulebook Development Group, 3. Januar 2024, und das oben genannten Schreiben von Piero Cipollone an Irene Tinagli.

  10. EZB, Study on the payment attitudes of consumers in the euro area (SPACE), Dezember 2022.

  11. Siehe EZB, A stocktake on the digital euro, 18. Oktober 2023. Der Bericht enthält die Ergebnisse der Untersuchungsphase des Projekts für den digitalen Euro und bildet die Grundlage für die Arbeiten der Vorbereitungsphase. Siehe auch Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 31. Oktober 2023 zum digitalen Euro (CON/2023/34).

  12. Siehe D. Andolfatto, Assessing the Impact of Central Bank Digital Currency on Private Banks, The Economic Journal, Band 131, Ausgabe 634, Februar 2021, Seite 525–540. Fazit des Autors: Die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung beeinträchtigt die Kreditvergabetätigkeit der Banken nicht und kann ihr unter bestimmten Umständen sogar zugutekommen. Wettbewerbsdruck führt zu höheren Einlagenzinsen. Dadurch schrumpfen die Gewinne zwar, die einlagenbasierte Finanzierung indes wächst durch die größere finanzielle Inklusion und das erwünschte Sparen.

  13. Zahlungen an Unternehmen und öffentliche Stellen würden direkt deren Geschäftsbankkonten gutgeschrieben. Bei Zahlungen, die von diesen veranlasst werden, würde der entsprechende Betrag sofort von ihrem Geschäftsbankkonto abgebucht.

  14. Mit der Wasserfall-Funktion könnten Zahlungen in digitalen Euro jenseits der Guthabenobergrenze getätigt und empfangen werden, indem ein Konto für digitale Euro mit einem Bankkonto bei einer Geschäftsbank verknüpft wird. Eine eingehende Zahlung in digitalem Zentralbankgeld, durch die die Guthabenbegrenzung überschritten würde, könnte also automatisch in Guthaben auf einem Bankkonto bei einer vom Endnutzer gewählten Geschäftsbank umgewandelt werden. Mit der umgekehrten Wasserfall-Funktion könnte ein Endnutzer auch dann Zahlungen begleichen, wenn der zu zahlende Betrag höher ist als sein aktuelles Guthaben in digitalen Euro. Zusätzliche liquide Mittel würden vom verknüpften Geschäftsbankkonto abgezogen, und die Transaktion würde in voller Höhe in digitalen Euro erfolgen.

  15. Ohne den digitalen Euro würde nicht einfach alles einfach beim Alten bleiben. Vielmehr könnte es dazu kommen, dass privatwirtschaftliche Akteure den Markt für digitale Zahlungen beherrschen, was für den Finanzsektor drastische Folgen haben könnte. Dass dies ein durchaus realistisches Szenario ist, zeigt die Entscheidung von PayPal, einen in US-Dollar denominierten Stablecoin für die Nutzung im digitalen Zahlungsverkehr einzuführen. Für private Anbieter von Zahlungsdienstleistungen wie PayPal besteht keinerlei Anreiz, die Nutzung ihrer Stablecoins oder ihr Serviceangebot zu begrenzen. Ganz im Gegenteil: Ihr Ziel ist der Ausbau ihrer Kundenbasis und ihrer Marktanteile. Siehe F. Panetta, Die digitale Zukunft Europas gestalten: Auf dem Weg zu einem digitalen Euro, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des europäischen Parlaments, Brüssel, 4. September 2023.

  16. Siehe EZB, EZB wählt „Europäische Kultur“ sowie „Flüsse und Vögel“ als mögliche Themen für künftige Euro-Banknoten aus, 30. November 2023.

  17. Zwar wird tendenziell weniger oft bar bezahlt, und auch die Präferenz für Bargeld sinkt, seine Bedeutung bleibt aber hoch: So gibt 60 % der Bevölkerung des Euroraums an, dass es für sie sehr bzw. ziemlich wichtig ist, bar bezahlen zu können. Siehe EZB, Study on the payment attitudes of consumers in the euro area (SPACE), Dezember 2022. Mit der Bargeldstrategie des Eurosystems soll erreicht werden, dass Bargeld auch in Zukunft zum Bezahlen und als Wertspeicher weithin verfügbar ist und allgemein akzeptiert wird.

  18. Gemeinsam mit Technologiefachleuten prüft die EZB derzeit die neuesten Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen im Hinblick auf ihre potenzielle Eignung für ein Massenzahlungsprodukt wie den digitalen Euro. Durch Pseudonymisierung, klare Datentrennung, Hashing und andere kryptografische Verfahren würde sichergestellt, dass das Eurosystem Personen, die Zahlungen in digitalen Euro tätigen oder empfangen, nicht identifizieren kann. Zahlungsdaten von Endnutzern würden pseudonymisiert, sodass keine direkte Identifizierung möglich wäre. Das Eurosystem könnte die von ihm verarbeiteten Daten nicht mit einem bestimmten Endnutzer in Verbindung bringen. Siehe EZB, a. a. O., 2023 (Fußnote 7).

  19. In Bezug auf die Daten, die für den Anbieter der zentralen Infrastruktur für die Zahlungsabwicklung sichtbar sind, böte die Ausgestaltung des digitalen Euro einen besseren Schutz als die derzeitigen digitalen Zahlungslösungen. In seiner Funktion als Anbieter der Infrastruktur für den digitalen Euro wäre es dem Eurosystem nicht möglich, die Personen hinter den Transaktionen zu identifizieren. Nur die Zahlungsdienstleister wüssten, welcher Endnutzer sich hinter den Zahlungsdaten verbirgt, die der Anbieter der zentralen Infrastruktur verarbeitet. Dies wäre ein Novum im Bereich der elektronischen Massenzahlungen, und personenbezogene Daten wären besser geschützt als bei den derzeitigen Zahlungslösungen. Bei diesen konzentrieren sich große Mengen von Zahlungsdaten bei Infrastrukturanbietern und Systemdienstleistern, wodurch diese Verbindungen zu Endnutzern herstellen können.

  20. Dass Zahlungsdienstleister die personenbezogenen Daten der Nutzer für gewerbliche Zwecke oder zur Unterbreitung zusätzlicher Angebote nutzen dürften, wäre nicht Standard, sondern bedürfte der aktiven Zustimmung. Das Schema für den digitalen Euro würde sicherstellen, dass die Nutzer eine fundierte Entscheidung treffen können und nicht gezwungen wären, der Verwendung ihrer Daten (über das rechtlich erforderliche Maß hinaus) zuzustimmen, damit sie die grundlegenden Dienste im Zusammenhang mit einem digitalen Euro nutzen könnten. Siehe EZB, A stocktake on the digital euro, 18. Oktober 2023.

  21. Siehe F. Panetta, Ein digitaler Euro, der die Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllt – das richtige Gleichgewicht finden, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des europäischen Parlaments, 30. März 2022, und Präsentation vor der Euro-Gruppe, Digital euro – Privacy options, 4. April 2022.

  22. Siehe Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 31. Oktober 2023 zum digitalen Euro (CON/2023/34).

  23. Siehe Artikel 5 Absatz 2 zum anwendbaren Recht und Artikel 32 Absatz 2 zu den allgemeinen Mechanismen zur Aufdeckung und Verhütung von Betrug, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, Europäische Kommission, COM(2023) 369 final, 28. Juni 2023.

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