Bericht über einen digitalen Euro
Am 2. Oktober 2020 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Bericht über einen digitalen Euro.
In diesem Bericht wird die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung – des digitalen Euro – aus dem Blickwinkel des Eurosystems beleuchtet. Ein solcher digitaler Euro ist als Zentralbankgeld zu verstehen, das den Menschen und den Unternehmen für ihre täglichen Zahlungen in elektronischer Form zur Verfügung stünde. Er würde das bereits bestehende Zentralbankgeld, d. h. Bargeld und Zentralbankeinlagen von Geschäftsbanken, ergänzen.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Berichts.
Gründe für die Einführung eines digitalen Euro
Ein digitaler Euro könnte das Eurosystem bei der Erreichung seiner Ziele unterstützen, denn mit ihm hätten die Menschen in Zeiten eines rasanten digitalen Wandels Zugang zu einer sicheren Geldform.
Ein digitaler Euro wäre Zentralbankgeld in digitaler Form für alltägliche Zahlungen
- Ein digitaler Euro wäre für das Eurosystem in mehreren Zukunftsszenarien eine denkbare Option, um die Ziele zu erreichen, die mit den Kernaufgaben der Zentralbanken und der allgemeinen Wirtschaftspolitik der EU zusammenhängen. Voraussetzung wäre, dass seine Ausgestaltung den Anforderungen des jeweiligen Szenarios gerecht würde.
- Die Einführung eines digitalen Euro wäre denkbar, a) um die Digitalisierung der europäischen Wirtschaft voranzutreiben und die strategische Unabhängigkeit der Europäischen Union zu fördern, b) wenn Bargeld als Zahlungsmittel massiv an Bedeutung verlieren würde, c) wenn sehr großes Potenzial besteht, dass die digitalen Währungen ausländischer Zentralbanken oder digitale Zahlungsmittel privater Anbieter im Euroraum großen Zulauf finden, d) als neuer Kanal für die Übertragung geldpolitischer Impulse, e) um Risiken bei der regulären Bereitstellung von Zahlungsdiensten zu verringern, f) um die internationale Rolle des Euro zu stärken und g) um Geld- und Zahlungssysteme kostengünstiger zu gestalten und ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern.
- Das Eintreten eines bestimmten Szenarios bedingt nicht zwangsläufig die Einführung eines digitalen Euro, denn es kann auch Alternativlösungen geben.
In Anbetracht der möglichen Vorteile eines digitalen Euro und der sich rasch verändernden Zahlungsverkehrslandschaft muss das Eurosystem aber darauf vorbereitet sein, ihn in Zukunft einzuführen.
Siehe Abschnitt 2 des Berichts.
Mögliche Auswirkungen eines digitalen Euro
Bei der Gestaltung des digitalen Euro würde das Eurosystem darauf achten, dass es nicht zu etwaigen unerwünschten Folgen für die Erfüllung seines Mandats, die Finanzindustrie und die Wirtschaft im Allgemeinen kommt.
- Ein digitaler Euro müsste so gestaltet sein, dass mögliche unerwünschte Folgen seiner Einführung vermieden würden. Negative Auswirkungen auf Geldpolitik und Finanzstabilität sowie auf die Bereitstellung von Dienstleistungen durch den Bankensektor müssten begrenzt und eventuelle Risiken minimiert werden.
- Zu vermeiden wäre auch, dass der digitale Euro in großem Stil als Anlageform genutzt wird und es in der Folge plötzlich zu massiven Umschichtungen von Bankeinlagen in den digitalen Euro kommt. Der digitale Euro müsste über beaufsichtigte Intermediäre zur Verfügung gestellt und die mit dem IT-Projekt verbundenen Risiken (z. B. Projektverzögerungen oder unerwartete Kosten) müssten minimiert werden. Das Eurosystem sollte regulatorische Vorgaben auch dann möglichst einhalten, wenn es aufgrund von Ausnahmeregeln nicht erforderlich ist – außer, die Nichteinhaltung liegt eindeutig im öffentlichen Interesse.
- Der digitale Euro müsste im Vergleich zu Alternativlösungen ein effizientes Mittel sein, um die Ziele des Eurosystems zu erreichen. Für seine Nutzung außerhalb des Euroraums müsste es klare Bedingungen geben. Dienstleistungen für den digitalen Euro müssen Cyberattacken sehr gut standhalten können.
Siehe Abschnitt 3 des Berichts.
Rechtliche Aspekte
Im Zusammenhang mit dem digitalen Euro muss sich das Eurosystem mit einigen wichtigen rechtlichen Aspekten befassen, u. a. mit der Rechtsgrundlage für seine Einführung, den Rechtsfolgen verschiedener Gestaltungsmerkmale und der Anwendbarkeit von EU-Recht auf das Eurosystem als Emittent.
- Die Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Euro würde sich nach seiner konkreten Gestaltung richten.
- Das Primärrecht der EU schließt die Möglichkeit nicht aus, einen digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen. Zahlungsempfänger wären demnach verpflichtet, ihn als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
- Bestimmte praktische Maßnahmen rund um die Verteilung der digitalen Währung und den Zugang zu ihr könnten grundsätzlich ausgelagert werden, müssten aber vom Eurosystem streng überwacht werden.
Siehe Abschnitt 4 des Berichts.
Möglichkeiten der funktionalen Ausgestaltung eines digitalen Euro
Im Bericht über einen digitalen Euro wird bewusst nicht für eine bestimmte Art von digitalem Euro plädiert. Jede mögliche Lösung muss eine Reihe von Grundsätzen und Anforderungen erfüllen, die im Bericht angeführt werden. Gleichzeitig sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten.
- Die potenziellen Merkmale eines digitalen Euro können so gestaltet werden, dass sie den zentralen Grundsätzen des Eurosystems und den im Bericht genannten Anforderungen entsprechen.
- Ausgehend von den möglichen Merkmalen wurde festgestellt, dass ein digitaler Euro in zwei Formen die gewünschten Eigenschaften erfüllen würde: offline und online. Beide Formen sind miteinander kompatibel und könnten parallel angeboten werden, sofern sie sowohl den Grundprinzipien entsprechen als auch den ermittelten allgemeinen Anforderungen.
Siehe Abschnitt 5 des Berichts.
Technische und organisatorische Ansätze für Dienstleistungen für den digitalen Euro
In diesem Abschnitt werden ausgewählte Gestaltungsoptionen für die technische Umsetzung eines digitalen Euro auf der Ebene der Backend-Infrastruktur und der Zugangslösungen für Endnutzer beschrieben.
Die zugrunde liegende Backend-Infrastruktur für die Bereitstellung eines digitalen Euro könnte entweder zentralisiert sein, d. h. dass alle Transaktionen im Hauptbuch der Zentralbank erfasst würden. Alternativ könnten Zuständigkeiten bis zu einem gewissen Punkt dezentral auf Nutzer und/oder beaufsichtigte Intermediäre entfallen. Damit wäre es auch möglich, den digitalen Euro als Inhaberinstrument bereitzustellen. Wie auch immer die Backend-Infrastruktur aussehen würde, sie sollte letztendlich von der Zentralbank kontrolliert werden.
Unterschiedliche Ansätze für die Backend-Infrastruktur
- Der Hauptunterschied zwischen einem direkten Modell und einem indirekten Modell besteht in der Rolle des privaten Sektors. Bei einem direkten Modell sind beaufsichtigte Intermediäre lediglich Gatekeeper, während ihnen in einem indirekten Modell eine bedeutendere Funktion, etwa als Abwicklungsstelle, zukäme. In beiden Fällen könnte der private Sektor neue Geschäftsaktivitäten entwickeln, die auf Dienstleistungen für den digitalen Euro beruhen.
- Lösungen für den Zugang von Endnutzern zu einer Infrastruktur für den digitalen Euro könnten entweder hardware- oder softwarebasiert sein oder eine Kombination aus beidem. Frontend-Zugangslösungen bedürfen immer einer starken Kundenauthentifizierung und -identifizierung.
- Endnutzer-Lösungen und alle privaten Systeme, die an der Bereitstellung von Dienstleistungen für einen digitalen Euro beteiligt sind, sollten sicher mit der Backend-Infrastruktur der Zentralbank verbunden sein. Dabei muss ein maximaler Schutz gegen die Gefahr einer unbefugten – d. h. von der Zentralbank nicht autorisierten – Schaffung von digitalen Euro gewährleistet sein.
Siehe Abschnitt 6 des Berichts.
Weiteres Vorgehen
Um aussagekräftige Antworten auf die im Bericht aufgeworfenen Fragen zu erhalten, wird das Eurosystem Mitte 2021 entscheiden, ob es ein Projekt zu einem digitalen Euro starten wird. Am Anfang eines solchen Projekts würde eine Untersuchungsphase stehen.
- Zunächst müssen die Herausforderungen einer digitalen Währung und ihr Potenzial im Vergleich zu Alternativlösungen eingehend und ausgewogen geprüft werden. Erst dann kann die Einführung des digitalen Euro konkret ins Auge gefasst werden. Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute werden einen wertvollen Beitrag zu dieser Bewertung leisten, z. B. indem sie uns ihre Position im Rahmen einer öffentlichen Konsultation mitteilen.
- Eine praktische Erprobung ist notwendig, um die funktionalen Gestaltungsmöglichkeiten zu testen und zu prüfen, ob sie technisch umsetzbar sind und den Anforderungen künftiger Nutzer genügen. Auch der private Sektor und potenzielle Nutzerinnen und Nutzer sollten soweit erforderlich in diese Tests eingebunden werden. Ihre Durchführung sollte weder einer Entscheidung vorgreifen noch das Eurosystem zur Bereitstellung eines digitalen Euro verpflichten.
- Um aussagekräftige Antworten auf die im Bericht aufgeworfenen Fragen zu bekommen, wird das Eurosystem prüfen, ob Mitte 2021 der Startschuss für ein Projekt zu einem digitalen Euro fällt. Am Anfang könnte eine Untersuchungsphase stehen, in der eine Minimallösung entwickelt werden soll.
- Neben der konzeptionellen Analyse und der praktischen Erprobung durch das Eurosystem wäre die Einbeziehung europäischer und internationaler Unternehmen, Foren und Standardsetzer erforderlich, damit der digitale Euro den Erwartungen aller potenziellen Interessenträger gerecht würde.
Siehe Abschnitt 7 des Berichts.