Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Oktober 2025
31. Oktober 2025
Marktoperationen
Beschluss der EZB zur Umsetzung des Rahmenwerks für Zwischenziele zur Reduktion der Emissionen von Unternehmensanleihebeständen, die im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und dem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogrammm (PEPP) gehalten werden
Am 1. Oktober 2025 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2025/30 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16). Mit dem Beschluss wird das Rahmenwerk für Zwischenziele zur Emissionsreduktion für APP- und PEPP-Unternehmensanleihen rechtlich umgesetzt. Nähere Informationen hierzu enthält der EZB-Bericht vom Juni 2025 über die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen zu Vermögenswerten, die das Eurosystem zu geldpolitischen Zwecken hält, und zu den Währungsreserven der EZB (Climate-related financial disclosures of Eurosystem assets for monetary policy purposes and of the ECB’s foreign reserves).
Beschluss der EZB zu Übergangsbestimmungen für die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank nach der Einführung des Euro in Bulgarien
Am 13. Oktober 2025 gab die EZB bekannt, dass sie den Beschluss EZB/2025/33 zu den Übergangsbestimmungen für die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank nach der Einführung des Euro in Bulgarien verschiedet hat. Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen Kreditinstitute und Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Bulgarien der Mindestreservepflicht des Eurosystems. Da die Mindestreserve-Erfüllungsperiode regulär am 23. Dezember 2025 beginnt und am 10. Februar 2026 endet, sind Übergangsbestimmungen für diese Kreditinstitute erforderlich, um sie reibungslos und ohne unverhältnismäßige Belastung in das Mindestreservesystem des Eurosystems zu integrieren. Im Einklang mit der bisherigen Praxis in Bezug auf Länder, die den Euro einführen, sieht der Beschluss für Kreditinstitute mit Sitz in Bulgarien übergangsweise eine Mindestreserve-Erfüllungsperiode vom 1. Januar bis zum 10. Februar 2026 vor. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Explorationsphase hinsichtlich einer möglichen Verlinkung des vom Eurosystem betriebenen Service TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) mit dem schweizerischen System Swiss Interbank Clearing Instant Payments (SIC IP)
Am 26. September 2025 billigte der EZB-Rat den Beginn einer Explorationsphase, um eine bilaterale Verlinkung zwischen dem TIPS-Service des Eurosystems und dem schweizerischen Zahlungssystem SIC IP zu prüfen. In der Explorationsphase wird die technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Projekts bewertet. Sie wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbank durchgeführt und läuft bis Ende 2026. Nähere Einzelheiten sind auf der Website der EZB abrufbar.
Aktualisierung der T2S-Vereinbarungen in 2025
Am 2. Oktober 2025 genehmigte der EZB-Rat technische Aktualisierungen der T2S-Rechtsdokumentation, einschließlich des T2S Framework Agreement (T2S FA) und des T2S Currency Participation Agreement (T2S CPA). Die Aktualisierungen ergeben sich aus einer Einschätzung des Marktinfrastrukturrats (Market Infrastructure Board – MIB), der jährlich die Notwendigkeit einer Aktualisierung von mit TARGET zusammenhängenden Rechtsakten beurteilt. Die diesjährigen Änderungen werden alle als unwesentlich angesehen und sind in erster Linie technischer oder operationeller Art. Nach Abschluss des Unterzeichnungsverfahrens werden die aktualisierten T2S FA und T2S CPA auf der Website der EZB veröffentlicht.
Memorandum of Understanding über den Informationsaustausch zur Unterstützung des Zugangs von Zahlungsdienstleistern, die keine Banken sind, zu zentralbankbetriebenen Zahlungssystemen
Am 17. Oktober 2025 billigte der EZB-Rat unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Erweiterten Rates ein Memorandum of Understanding (MoU) zur Operationalisierung des Rahmens für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden (NSAs) und den nationalen Zentralbanken (NZBen). Hierdurch soll der Zugang von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor (non-bank payment service providers – NB-PSPs) zu den von Zentralbanken betriebenen Zahlungssystemen unterstützt werden. Das MoU hilft den NZBen, zu beurteilen, ob die NB-PSPs die Anforderungen für die Gewährung des Zugangs zu den von Zentralbanken betriebenen Zahlungssystemen erfüllen. Dies umfasst auch die einschlägigen Anforderungen der Verordnung über Sofortzahlungen und der Richtlinie (EU) 2015/2366, die Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute (zusammen als NB-PSPs bezeichnet) einhalten müssen, bevor sie die Teilnahme an bestimmten Zahlungssystemen gemäß der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen beantragen. Das MoU, das ein Jahr nach seiner Unterzeichnung oder gegebenenfalls früher überprüft wird, wird zu gegebener Zeit auf den Websites der EZB und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde veröffentlicht.
Nächste Phase des Projekts zum digitalen Euro
Am 29. Oktober 2025 nahm der EZB-Rat den erfolgreichen Abschluss der vom Eurosystem im November 2023 eingeleiteten Vorbereitungsphase für den digitalen Euro zur Kenntnis und beschloss, zur nächsten Projektphase überzugehen. Die neue Phase beginnt am 1. November 2025 und soll das Eurosystem auf eine potenzielle erste Ausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 vorbereiten. Voraussetzung hierfür ist, dass die EU-Gesetzgeber die Verordnung zur Einführung des digitalen Euro im Jahr 2026 annehmen. Nähere Informationen hierzu sind der Pressemitteilung auf der Website der EZB zu entnehmen.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zur Verpflichtung zur Annahme von bargeldlosen Zahlungen durch Verkäufer
Am 26. September 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/30 auf Ersuchen des Finanzministers der Slowakischen Republik.
Stellungnahme der EZB zu nationalen makroprudenziellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Immobilienkreditvergabe
Am 6. Oktober 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/31 auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zur aufsichtsbezogenen Unabhängigkeit der Národná banka Slovenska und zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Am 20. Oktober 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/32 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Slowakischen Republik.
Corporate Governance
Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der Suomen Pankki
Am 7. Oktober 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2025/35 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Suomen Pankki.
Statistik
Leitlinie der EZB zur Änderung der Leitlinie (EU) 2021/833 über die in Bezug auf konsolidierte Bankdaten zu meldenden statistischen Daten (EZB/2021/14)
Am 2. Oktober 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2025/34 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2021/833 über die in Bezug auf konsolidierte Bankdaten zu meldenden statistischen Daten (EZB/2021/14). Die Änderungen zielen in erster Linie darauf ab, die konsolidierte Bankdatenstatistik mit dem Melderahmen 4.0 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in Einklang zu bringen. Im Melderahmen 4.0 wurden die Meldepflichten der Banken aktualisiert, um der Verordnung (EU) 2024/1623 (gemeinhin als CRR3 bezeichnet) nachzukommen. Die Änderungsleitlinie wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.
Internationale und europäische Zusammenarbeit
Überprüfung der Arbeitsregelungen für das House of the Euro nach zwei Betriebsjahren
Am 16. Oktober 2025 nahm der EZB-Rat das Ergebnis einer Überprüfung der Organisation und der Arbeitsregelungen des House of the Euro zur Kenntnis, demzufolge eine Änderung der derzeitigen Regelungen nicht erforderlich ist. Das House of the Euro wurde im November 2023 in Brüssel eröffnet und hat sich als dynamische Repräsentanz des Eurosystems in Brüssel etabliert. So haben dort in den letzten zwei Jahren unter anderem etwa 50 Veranstaltungen mit rund 4000 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden. Im House of the Euro kommen interessierte Zentralbanken unter einem Dach in Brüssel zusammen. Derzeit haben dort neben der EZB folgende Zentralbanken ihre Repräsentanzen: Banca d’Italia, Banco de España, Banque de France, Banka Slovenije, Central Bank of Ireland, Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta und die Deutsche Bundesbank.
Banknoten
Beschluss der EZB zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/14 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten
Am 16. Oktober 2025 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2025/36 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/14 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten. Mit dem Änderungsbeschluss sollen die Effizienz der Wiederausgabe von Bargeld und die Klarheit des Beschlusses verbessert werden.
EZB-Bankenaufsicht
Memoranda of Understanding zwischen der EZB und der Banco Central de la República Argentina und zwischen der EZB und der Financial Services Commission/Financial Supervisory Service of the Republic of Korea
Am 29. September 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein Memorandum of Understanding zwischen der EZB und der Banco Central de la República Argentina sowie ein Memorandum of Understanding zwischen der EZB und der Financial Services Commission/Financial Supervisory Service of the Republic of Korea zu genehmigen. Gängiger Praxis entsprechend werden die Memoranda of Understanding nach der Unterzeichnung durch alle Parteien auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.
Liste der weniger bedeutenden Institute mit hoher Auswirkung für 2026
Am 2. Oktober 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Liste der weniger bedeutenden Institute mit hoher Auswirkung (High-Impact-LSIs) für 2026 zu veröffentlichen. Die Einstufung „High-Impact-LSI“ basiert auf Kriterien, die den „möglichen Auswirkungen auf das nationale Finanzsystem“ weniger bedeutender Institute gemäß Artikel 97 Absatz 1 der SSM-Rahmenverordnung Rechnung tragen sollen. Sie geht mit einer Reihe von Erfordernissen der Vorabinformation einher und beeinflusst die Häufigkeit und Intensität der Aufsichtstätigkeiten wie z. B. Vor-Ort-Prüfungen. Die als High-Impact-LSI eingestuften Institute werden in der Liste der beaufsichtigten Unternehmen aufgeführt. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und findet sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.
Überarbeitete SREP-Methodik für die Bewertung der Angemessenheit der Kapitalausstattung
Am 15. Oktober 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die überarbeitete SREP-Methodik für die Bewertung der Angemessenheit der Kapitalausstattung zu veröffentlichen. Die überarbeitete Methodik enthält Informationen zu der neuen Struktur von Element 3 (Angemessenheit der Kapitalausstattung), den Hauptelementen der quantitativen Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung und der neuen Pyramide des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP). Letztere besteht aus vier Modulen, die einem mehrjährigen Ansatz unterliegen. Die Methodik wurde verbessert, um zusätzliche Transparenz darüber zu schaffen, wie die gemeinsamen Aufsichtsteams die Bewertung von Element 3 durchführen. Die Veröffentlichung auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht ist für den 18. November 2025 vorgesehen.
Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu ADC-Risikopositionen gegenüber Wohnimmobilien gemäß Artikel 126a der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR)
Am 20. Oktober 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu informieren, dass die EZB die EBA-Leitlinien zu ADC-Risikopositionen gegenüber Wohnimmobilien gemäß Artikel 126a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2025/03) in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute bereits einhält. In diesen EBA-Leitlinien werden die Kriterien in Artikel 126a Absatz 2 CRR konkretisiert, anhand derer das Risikogewicht für ADC-Risikopositionen von 150 % auf 100 % gesenkt werden kann.
SREP-Ergebnisse für 2025
Am 28. Oktober 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die SREP-Ergebnisse für 2025 zu veröffentlichen. Eine Pressemitteilung und der Bericht werden am Dienstag, dem 18. November 2025, auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.
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