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Überblick über die Vorarbeiten des EWI

Nach Artikel 117 (ex-Artikel 109f) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ("EG-Vertrag") hat das Europäische Währungsinstitut (EWI) in regulatorischer, organisatorischer und logistischer Hinsicht den Rahmen festzulegen, den das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Mitgliedstaaten, zur Erfüllung seiner Aufgaben in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) benötigt, und der EZB diesen Rahmen zum Zeitpunkt ihrer Errichtung zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Eine der Hauptaufgaben des EWI bestand somit darin, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das ESZB seine Geschäfte mit Beginn der dritten Stufe aufnehmen konnte.

Ganz im Sinne seines vertragsgemäßen Auftrags verpflichtete sich das EWI im Einzelnen:

  • eine Reihe von Instrumenten und Verfahren zur Durchführung der einheitlichen Geldpolitik im zukünftigen Euro-Währungsraum zu entwickeln und potenzielle geldpolitische Strategien zu analysieren;
  • die Harmonisierung der Erhebung, Zusammenstellung und Weitergabe von ordnungsgemäß gegliederten, den Euro-Währungsraum umfassenden statistischen Daten zu den Bereichen Geld- und Bankwesen, Zahlungsbilanz sowie anderen Finanzbereichen zu fördern;
  • den Rahmen für die Durchführung von Devisengeschäften sowie für die Haltung und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der dem Euro-Währungsraum angehörenden Mitgliedstaaten festzulegen;
  • die Effizienz des grenzüberschreitenden Zahlungs- und Wertpapierabwicklungsverkehrs zu fördern, um das Zusammenwachsen des Euro-Geldmarktes zu unterstützen, insbesondere durch Entwicklung der technischen Infrastruktur (TARGET-System), damit die Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Euro so reibungslos funktioniert wie die des inländischen Zahlungsverkehrs und
  • die Euro-Banknoten, einschließlich ihres Designs und ihrer technischen Spezifikationen, vorzubereiten.


Um weitere Vorarbeiten für die Errichtung des ESZB zu leisten, wie sie auch in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) im Anhang zum EG-Vertrag dargelegt sind, übernahm das EWI die Aufgabe:

  • harmonisierte Rechnungslegungsvorschriften und -grundsätze zu erarbeiten, damit eine konsolidierte Bilanz des ESZB für interne und externe Berichtszwecke aufgestellt werden kann;
  • die notwendige Unterstützung für die Informations- und Kommunikationssysteme für die im Rahmen des ESZB durchzuführenden operationellen und politischen Aufgaben zur Verfügung zu stellen und
  • festzustellen, welche Möglichkeiten für das ESZB bestehen, um zu den von den zuständigen Aufsichtsbehörden durchgeführten Maßnahmen zur Förderung der Stabilität der Kreditinstitute und des Finanzsystems beizutragen.


Das EWI wirkte auch mit bei der Vorbereitung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und Gemeinschaftsvorschriften für den Übergang zur dritten Stufe, insbesondere im Bereich der Währungs- und Finanzgesetzgebung, einschließlich der Satzungen der NZBen.


Darüber hinaus arbeitete das EWI bei der Vorbereitung auf die dritte Stufe mit anderen Organen der EU zusammen. Insbesondere legte es – entweder gemäß einer Vertragsbestimmung oder auf Aufforderung des Europäischen Rates – Berichte vor über:

  • ein Szenario für den Übergang zur einheitlichen Währung,
  • die geld- und währungspolitische Zusammenarbeit zwischen dem Euro-Währungsraum und anderen EU-Ländern und
  • die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion (wirtschaftliche und rechtliche Konvergenz).


Gemäß den satzungsgemäßen Anforderungen berichtete das EWI regelmäßig über Fortschritte bei seinen Vorbereitungsarbeiten, insbesondere in seinen vier Jahresberichten für die Jahre 1994 bis 1997. Darüber hinaus veröffentlichte das EWI im Januar 1997 einen Bericht über die Festlegung des Handlungsrahmens des ESZB für die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik gemäß der im Vertrag enthalteten Anforderung, diesen Rahmen bis spätestens 31. Dezember 1996 festzulegen. In drei Fällen wurden gesonderte Berichte über die Fortschritte auf dem Wege zur Konvergenz veröffentlicht. In einer Reihe von stärker fachbezogenen Publikationen wurden Themen aus den Bereichen Geldpolitik, Devisenpolitik, Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Statistik, Banknoten sowie zum Übergang zum Euro behandelt. Zu einer Auflistung der vom EWI veröffentlichten Dokumente siehe den englischsprachigen Bereich "EMI archives - Publications".

Der EZB wurde eine umfangreiche Sammlung an Arbeiten zur Konzeption, konkreten Gestaltung und Umsetzung vorgelegt, zu der alle internen Dokumente über die Vorbereitungsarbeiten gehörten, die das EWI mit Unterstützung der NZBen erstellt hat und die vom EWI-Rat auf den 45 Sitzungen, die dieser im Zeitraum zwischen 1994 und 1998 in Frankfurt am Main abgehalten hat, genehmigt wurden.