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PRESSEMITTEILUNG

Jahresabschluss der EZB für 2016

16. Februar 2017

EMBARGO

Sperrfrist: Donnerstag, 16. Februar 2017, 10.00 Uhr MEZ
  • Jahresüberschuss der EZB für 2016: 1,19 Mrd € (2015: 1,08 Mrd €)
  • Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren: 1,04 Mrd € (2015: 0,89 Mrd €)
  • Zinserträge aus Währungsreserven: 370 Mio € (2015: 283 Mio €)
  • Aus Gebühren gedeckte Aufwendungen für Aufsichtsaufgaben: 382 Mio € (2015: 277 Mio €)
  • Gesamtumfang der EZB-Bilanz: 349 Mrd € (2015: 257 Mrd €)
  • Gewinnvorauszahlung an die NZBen in Höhe von 966 Mio € am 31. Januar 2017, verbleibender Gewinn in Höhe von 227 Mio € wird am 17. Februar 2017 ausgeschüttet

Der geprüfte Jahresabschluss 2016 der Europäischen Zentralbank (EZB) ist vom EZB-Rat festgestellt worden.

Der Jahresüberschuss der EZB erhöhte sich im Jahr 2016 um 111 Mio € auf 1 193 Mio €. Dieser Anstieg ist vor allem auf höhere Nettozinserträge aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Progamme – APP)[1] und dem US-Dollar-Portfolio zurückzuführen.

Das Nettozinsergebnis belief sich 2016 auf 1 648 Mio € (2015: 1 475 Mio €). Die Nettozinserträge aus dem APP erhöhten sich angesichts der fortgesetzten Wertpapierankäufe im Rahmen dieses Programms um 275 Mio € auf 435 Mio €. Die Nettozinserträge aus den ersten beiden Programmen zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen sowie dem Programm für die Wertpapiermärkte (SMP) verringerten sich infolge von Tilgungen auf 88 Mio € (2015: 120 Mio €) bzw. 520 Mio € (2015: 609 Mio €. Die Zinserträge aus Währungsreserven stiegen aufgrund der höheren Zinserträge aus dem US-Dollar-Portfolio auf 370 Mio € (2015: 283 Mio €).

Die realisierten Gewinne aus Finanzgeschäften betrugen 225 Mio € (2015: 214 Mio €).

Die Abschreibungen beliefen sich auf 148 Mio € (2015: 64 Mio €). Der Anstieg der Abschreibungen im Jahr 2016 war vor allem auf die höheren Marktrenditen der im US-Dollar-Portfolio gehaltenen Wertpapiere sowie ihren insgesamt gesunkenen Marktwert zurückzuführen. Basierend auf den Ergebnissen der Werthaltigkeitstests waren bei den für geldpolitische Zwecke gehaltenen Wertpapierportfolios keine Verluste festzustellen.

Die Gebühren, die den beaufsichtigten Unternehmen auferlegt wurden, beliefen sich auf 382 Mio € (2015: 277 Mio €). Diese Gebühren sollen die Ausgaben der EZB im Zusammenhang mit ihrer Aufsichtstätigkeit abdecken. Diese Ausgaben nahmen im Jahr 2016 zu. Grund hierfür waren der Anstieg der Mitarbeiterzahl der EZB-Bankenaufsicht, der Umzug in neue Bürogebäude und die Bereitstellung der Statistik- und IT-Infrastruktur.

Die Personalaufwendungen sowie die sonstigen Verwaltungsaufwendungen stiegen aufgrund der höheren Ausgaben im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB auf 467 Mio € (2015: 441 Mio €) bzw. 487 Mio € (2015: 423 Mio €).

Der Jahresüberschuss der EZB wird an die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums ausgezahlt. Gemäß einem Beschluss des EZB-Rats wurde am 31. Januar 2017 eine Gewinnvorauszahlung in Höhe von 966 Mio € an die NZBen des Euroraums geleistet. Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der EZB-Rat, den verbleibenden Gewinn in Höhe von 227 Mio € am 17. Februar 2017 auszuschütten.

Der Gesamtumfang der EZB-Bilanz wuchs um 36 % auf 349 Mrd € (2015: 257 Mrd €). Grund für den Anstieg war in erster Linie der Erwerb von Wertpapieren im Rahmen des APP. Die Aufwertung der von der EZB gehaltenen Währungsreserven trug ebenfalls zum Anstieg bei.

Diese Faktoren führten zu einer Ausweitung der konsolidierten Bilanz des Eurosystems[2] um 32 % auf 3 663 Mrd € (2015: 2 781 Mrd €). Die Bestände des Eurosystems an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren erhöhten sich aufgrund der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere um 851 Mrd € auf 1 654 Mrd € (2015: 803 Mrd €). Die Bestände der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere beliefen sich am 31. Dezember 2016 auf 1 532 Mrd € (2015: 650 Mrd €). Die Bestände an im Rahmen des SMP gehaltenen Wertpapieren sanken aufgrund von Tilgungen um 21 Mrd €.

Medienanfragen sind an Herrn Stefan Ruhkamp unter +49 69 1344 5057 zu richten.

Anmerkungen:

  1. Rechnungslegungsgrundsätze der EZB und des Eurosystems: Für das Eurosystem (und somit auch für die EZB) gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) festgelegten gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätze, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.[3] Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungsusancen, sind jedoch auf die spezifischen Erfordernisse der Zentralbanken des Eurosystems zugeschnitten. Ein besonderes Augenmerk wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände bei der Mehrzahl der Zentralbanken des Eurosystems und des damit verbundenen Risikos auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips sind vor allem die unterschiedliche Behandlung von nicht realisierten Gewinnen und nicht realisierten Verlusten für die Zwecke der Ergebnisermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung nicht realisierter Verluste aus einem Anlageposten mit nicht realisierten Gewinnen aus anderen Anlageposten. Nicht realisierte Gewinne werden unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung ausgewiesen. Nicht realisierte Verluste, welche die im Ausgleichsposten erfassten Neubewertungsgewinne übersteigen, werden am Jahresende ergebniswirksam als Aufwendungen erfasst. Wertminderungsverluste werden in ihrer Gesamtheit in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt. Alle NZBen des Euroraums sind bei der Meldung ihrer Geschäfte, die sie im Rahmen des Eurosystems tätigen, für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises und der konsolidierten Jahresbilanz des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Darüber hinaus wenden sie bei der Erstellung ihrer eigenen Jahresabschlüsse weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
  2. Die gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderung) erfasst.
  3. Die Bewertung von marktfähigen Wertpapieren (mit Ausnahme von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren) erfolgt zu Marktpreisen.
  4. Gold und alle sonstigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich außerbilanziell geführter Positionen) werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet.
  5. Gewinnausschüttung/Verlustzuweisung: Gemäß Artikel 33 der ESZB-Satzung können pro Jahr bis zu 20 % des Jahresüberschusses bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals der EZB dem allgemeinen Reservefonds zugeführt werden. Der verbleibende Teil des Jahresüberschusses wird an die NZBen des Euroraums entsprechend ihren eingezahlten Anteilen ausgeschüttet.
  6. Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag a) mit der allgemeinen Rückstellung für Risiken und dem allgemeinen Reservefonds der EZB sowie, nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats, b) mit den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres verrechnet werden. Ein etwaiger verbleibender Fehlbetrag kann in der Bilanz als Verlustvortrag ausgewiesen und im Folgejahr bzw. in den Folgejahren mit etwaigen Überschüssen verrechnet werden.
  7. Im SMP-Portfolio gehaltene Bestände des Eurosystems: In der nachfolgenden Tabelle sind die zum 31. Dezember 2016 offenen Beträge der Bestände des Eurosystems an im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen Wertpapieren nach Emittenten aufgeschlüsselt:

SMP-Bestände des Eurosystems zum 31. Dezember 2016

Ausgabeland

Nominalwert

(in Mrd EUR)

Buchwert[1]

(in Mrd EUR)

Durchschnittliche

Restlaufzeit

(in Jahren)

Irland

7,3 7,1 3,3

Griechenland

13,2 12,3 2,9

Spanien

20,1 20,0 2,9

Italien

54,9 53,6 2,9

Portugal

9,5 9,2 2,5

Insgesamt[2]

105,0 102,3 2,9

[1] SMP-Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

[2] Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.

  1. [1]Das APP umfasst das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), das Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) und das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP). Die EZB erwirbt keine Wertpapiere im Rahmen des CSPP.

  2. [2]Die konsolidierte Bilanz des Eurosystems basiert auf vorläufigen, ungeprüften Zahlen. Alle NZBen werden ihren Jahresabschluss bis Ende Mai 2017 abschließen. Danach wird die endgültige konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems veröffentlicht.

  3. [3]Beschluss (EU) 2016/2247 der EZB vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der EZB (EZB/2016/35), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1 enthält die detaillierten Rechnungslegungsgrundsätze der EZB.

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