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PRESSEMITTEILUNG

EZB veröffentlicht ab Januar Zusammenfassungen ihrer geldpolitischen Erörterungen

18. Dezember 2014
  • Die EZB veröffentlicht ab Januar 2015 regelmäßige Zusammenfassungen ihrer geldpolitischen Erörterungen.
  • Mit den Zusammenfassungen wird eine angemessene und ausgewogene Darstellung der geldpolitischen Erörterungen vorliegen.
  • Ein neuer, alle sechs Wochen erscheinender Wirtschaftsbericht tritt an die Stelle des Monatsberichts.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute bekannt gegeben, dass sie beginnend mit der Sitzung am 22. Januar 2015 regelmäßige Zusammenfassungen der geldpolitischen Erörterungen des EZB-Rats veröffentlichen wird.

Die Zusammenfassungen werden einen Überblick über die Entwicklung an den Finanzmärkten sowie die wirtschaftlichen und monetären Entwicklungen enthalten, an den sich eine anonymisierte Zusammenfassung der Beratungen über die wirtschaftliche und monetäre Analyse sowie die geldpolitische Ausrichtung anschließt. Mit den Zusammenfassungen wird eine angemessene und ausgewogene Darstellung der geldpolitischen Erörterungen vorliegen.

Die Zusammenfassungen sollen die Hintergründe der geldpolitischen Beschlüsse erläutern. Außerdem soll die Öffentlichkeit in die Lage versetzt werden, die wirtschaftliche Einschätzung des EZB-Rats und seine geldpolitische Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen besser zu verstehen.

Mit dem Beitritt Litauens zum Euro-Währungsgebiet am 1. Januar 2015 umfasst der EZB-Rat 25 Mitglieder – die sechs Mitglieder des Direktoriums der EZB und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Euro-Länder.

Die Zusammenfassungen werden jeweils vier Wochen nach den Sitzungen veröffentlicht.

Die EZB gibt ferner bekannt, dass sie mit der Umstellung auf einen sechswöchigen Rhythmus für die geldpolitischen Sitzungen ab Januar 2015 künftig jeweils zwei Wochen nach den Sitzungen einen neuen Wirtschaftsbericht veröffentlichen wird, der an die Stelle des Monatsberichts tritt.

Medienanfragen sind an Stefan Ruhkamp unter +49 69 1344 5057 zu richten.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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