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PRESSEMITTEILUNG

Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für das Geschäftsjahr 2003

18. März 2004

In der heutigen Sitzung des EZB-Rats erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2003 der EZB.

Die EZB schloss das Jahr 2003 mit einem Jahresfehlbetrag von 477 Mio € ab (nach einem Jahresüberschuss von 1 220 Mio € für das Jahr 2002). Dieses Ergebnis ist im Wesentlichen auf die internationale Wechselkursentwicklung zurückzuführen, die sich negativ auf den Euro-Gegenwert der US-Dollarbestände der EZB auswirkte. Daneben spielte aber auch das niedrigere Zinsniveau für Anlagen in Euro und in Fremdwährungen eine Rolle.

Die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB orientieren sich stark am Vorsichtsprinzip. So werden buchmäßige Verluste, die sich aus der Bewertung der Fremdwährungs- und Goldbestände zum Wechselkurs bzw. Marktpreis am Jahresultimo ergeben, als realisiert betrachtet und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bewertungsgewinne bei diesen Beständen sind hingegen nicht erfolgswirksam, sondern werden unter dem Ausgleichsposten aus Neubewertung direkt in der Bilanz ausgewiesen. Bedingt durch den starken Euro verzeichnete die EZB im Jahr 2003 buchmäßige Wechselkursverluste von netto knapp 4 Mrd €, nach Auflösung von Neubewertungsrücklagen in Höhe von etwa 1,7 Mrd € zum Jahresende 2002. Diese Verluste wurden durch die vollständige Auflösung der Sonderrückstellung für Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken von 2,6 Mrd € zum Teil ausgeglichen.

Die Erträge aus der normalen Geschäftstätigkeit resultieren in erster Linie aus der Anlage der Währungsreserven und des Eigenkapitals (4,1 Mrd €) der EZB. Hinzu kommt – seit Beginn des Jahres 2002 – der Zinsertrag der EZB aus ihrem 8 %igen Anteil am Euro-Banknotenumlauf („EZB-Seigniorage“). Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus im Jahr 2003 sowohl für Anlagen in Euro als auch für Fremdwährungsanlagen verschlechterte sich das Zinsergebnis der EZB generell. Zudem hatte die EZB Zinszahlungen in Höhe von 808 Mio € im Zusammenhang mit den NZB-Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven zu leisten. Dadurch ergab sich letztlich ein Nettozinsergebnis von 715 Mio € gegenüber 995 Mio € im Jahr 2002. Zieht man den Seigniorage-Anteil ab (698 Mio €), verbleiben als Nettozinsergebnis 17 Mio €, verglichen mit 268 Mio € für Jahr 2002.

Der Sachaufwand der EZB für Gehälter und Nebenkosten, Gebäudemieten und Sonstiges belief sich auf 286 Mio €. Vom höheren Vergleichswert des Vorjahrs – 372 Mio € – waren allerdings 118 Mio € auf die zentral von der EZB finanzierte Einrichtung einer strategischen Eurosystem-Banknotenreserve entfallen. Auf Sachanlagen wurden Abschreibungen in Höhe von 30 Mio € vorgenommen. Zum Bilanzstichtag waren bei der EZB 1 213 Mitarbeiter beschäftigt (davon 84 in Führungspositionen) gegenüber 1 105 Mitarbeitern Ende 2002.

Bei der Sitzung am 18. März 2004 beschloss der EZB-Rat, den Fehlbetrag in Höhe von 477 Mio € durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Reserve auszugleichen.

Der Jahresabschluss ist auch Bestandteil des Jahresberichts 2003 der EZB, der am 27. April 2004 veröffentlicht wird.

Redaktionelle Erläuterungen

  1. Die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB: Für das Eurosystem, und somit auch für die EZB, gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 ESZB-Satzung festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze, wie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.[1] Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungsusancen, sind jedoch auf zentralbankspezifische Erfordernisse zugeschnitten. So wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände von Zentralbanken und des damit verbundenen Risikos besonderes Augenmerk auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips ist vor allem die unterschiedliche Behandlung von buchmäßigen Gewinnen und Verlusten für die Zwecke der Erfolgsermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung von buchmäßigen Verlusten aus einer Aktivposition mit buchmäßigen Gewinnen aus anderen Aktivpositionen. Alle NZBen sind im Rahmen der Meldung ihrer Geschäfte als Teil des Eurosystems für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Alle NZBen wenden bei der Erstellung ihres Jahresabschlusses freiwillig weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
  2. Verzinsung der an die EZB übertragenen Währungsreserven: Im Gegenzug für die an sie übertragenen Währungsreserven hat die EZB jeder NZB eine verzinsliche Forderung gutgeschrieben. Diese Forderungen lauten gemäß EZB-Ratsbeschluss auf Euro und werden auf täglicher Basis zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz des Eurosystems (im Jahr 2003 der Zinssatz für Repogeschäfte mit zweiwöchiger Laufzeit) – reduziert um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände – verzinst. Im Jahr 2003 machten die diesbezüglichen Zinsaufwendungen rund 808 Mio € aus. Die durch die Anlage der Währungsreserven erwirtschafteten Zinserträge beliefen sich hingegen nur auf 541 Mio €.
  3. Verlustabdeckung: Nach Artikel 33.2 der ESZB-Satzung ist ein Verlust der EZB wie folgt abzudecken: Der Verlust kann aus der Allgemeinen Reserve der EZB gedeckt werden und erforderlichenfalls, nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats, aus den monetären Einkünften für das betreffende Geschäftsjahr.
  4. Verteilung der Seigniorage der EZB

    : Laut Beschluss

    [2]

    des EZB-Rats wird die Seigniorage der EZB in voller Höhe quartalsweise als Gewinnvorauszahlung an die NZBen verteilt, es sei denn, das Nettojahresergebnis der EZB liegt unter ihrem Seigniorage-Gewinn. Der zur Vorauszahlung anstehende Betrag kann aber auch auf Beschluss des EZB-Rats um anteilige Kosten der EZB für die Banknotenausgabe und -bearbeitung gekürzt werden. Im Hinblick auf das voraussichtliche Bilanzergebnis der EZB für das Geschäftsjahr 2003 beschloss der EZB-Rat im Dezember 2003:

    1. die für die ersten drei Quartale erfolgten Gewinnvorauszahlungen an die NZBen im Umfang von 533 Mio € zurückzufordern und
    2. die Gewinnvorauszahlung für das vierte Quartal im Umfang von 165 Mio € einzubehalten.
  1. [1] Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2002 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2002/11), ABl. L 58 vom 3.3.2003, S. 38.

  2. [2] Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 21. November 2002 über die Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf an die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten (EZB/2002/9), ABl. L 323 vom 28.11.2002, S. 49.

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