Tenderverfahren und der Korridor für die ständigen Fazilitäten ab dem 21. Januar 2009
Mit Verweis auf die Pressemitteilung „Änderungen des Tenderverfahrens und des Korridors für die ständigen Fazilitäten“ vom 8. Oktober 2008 hat der EZB-Rat heute Folgendes beschlossen:
- Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte werden weiterhin – über die am 20. Januar 2009 endende Mindestreserve-Erfüllungsperiode hinaus – als Mengentender mit vollständiger Zuteilung durchgeführt. Diese Maßnahme gilt so lange wie nötig, mindestens aber bis zur letzten Zuteilung der dritten Mindestreserve-Erfüllungsperiode 2009 am 31. März.
- Mit Wirkung vom 21. Januar 2009 wird der von den Zinssätzen für die ständigen Fazilitäten gebildete Korridor, der am 9. Oktober 2008 auf 100 Basispunkte um den geltenden Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte verringert wurde, wieder auf 200 Basispunkte ausgeweitet. Somit wird ab dem 21. Januar 2009 der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität von 50 auf 100 Basispunkte über dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte erhöht, und der Zinssatz für die Einlagefazilität wird von 50 auf 100 Basispunkte unter dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte gesenkt.
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