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Die Europäische Bankenunion - die ersten Meter einer langen Reise

Rede von Yves Mersch, Mitglied des Direktoriums der EZB,
Finanzplatztag, Frankfurt am Main, 27. Februar 2013

Sehr geehrter Herr Padberg,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich bin mir durchaus darüber im Klaren, dass viele hier Bedenken hegen, die Übernahme der Aufsichtsfunktion durch die Europäische Zentralbank (EZB) könnte die Geldpolitik überfrachten. Jedoch: Wenn die Bankenunion gut konzipiert, umgesetzt und gesteuert wird, wird sie schließlich die Geldpolitik entlasten. Allerdings ist dies kein Selbstläufer. Es gibt zahlreiche Stolpersteine in der Vorbereitungsphase aus dem Weg zu räumen.

Lassen Sie mich gleich in medias res gehen.

Der Erfolg der Geldpolitik hängt in hohem Maße davon ab, dass die Finanzmärkte umfassend integriert sind und effizient und reibungslos funktionieren. Sie sind

  1. die Grundlage dafür, dass die Impulse der Geldpolitik in allen Mitgliedstaaten einer Währungsunion ankommen und wirken;

  2. ein wichtiger Kanal dafür, dass diese geldpolitischen Impulse auch die Firmen und privaten Haushalte erreichen. Nur dann kann die Geldpolitik für Preisstabilität sorgen.

Die Finanzkrise hat nun auch die Kehrseite der Finanzintegration an den Tag gebracht: die damit verbundenen Abhängigkeiten und erhöhten Risiken für die Finanzstabilität. Ein integriertes Finanz- und Wirtschaftssystem ist anfälliger für Ansteckungseffekte bei ausgeprägten negativen Schocks. So können Turbulenzen im Finanzsystem leichter auf andere Märkte und Regionen übergreifen.

Das gilt vor allem dann, wenn es keine institutionellen Sicherungsmechanismen wie die Krisenmanagementstrukturen im Euroraum gibt.

Die Architektur der Währungsunion – Einheit in der Geldpolitik, aber nationale Pluralität in der Finanzpolitik – gründete auf der Überzeugung,

  1. dass sich die Volkswirtschaften der EWU auf wirtschaftlicher und finanzieller Ebene einander annähern würden;

  2. dass der Druck der Finanzmärkte eine disziplinierende Wirkung auf die Haushalts- und nationalen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsländer ausüben würde; und

  3. dass politische Maßnahmen auf nationaler Ebene vollkommen ausreichen würden, um wirtschaftlichen und finanziellen Ungleichgewichten entgegenzuwirken.

Heute, nachdem wir fünf Jahre der schwersten Krise der Nachkriegszeit in Europa durchlebt haben, wissen wir, dass diese Annahmen an der Realität vorbeigingen. Die Folge war unter anderem ein Bankensektor, der während der Krise nicht mehr in der Lage war, Haushalte und Unternehmen im Euroraum hinreichend mit Kredit zu versorgen.

Die nationalen Sicherungsmechanismen in der EU aus der Zeit vor der Krise haben sich als unvereinbar mit der gemeinsamen Währung und Geldpolitik erwiesen. Der geplante einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus, kombiniert mit einem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus, wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet wieder gewährleistet wird.

Hauptaufgabe der EZB ist und bleibt jedoch der Erhalt der Preisstabilität im Euroraum. Daran wird auch die neue Verantwortung der EZB für die Bankenaufsicht in Europa nichts ändern. Wenn wir uns aber die Rolle der Finanzmärkte als Transmissionsriemen der Geldpolitik und die Bedeutung umfassend integrierter Finanzmärkte in einer Währungsunion vor Augen führen, wird klar: Alle Schritte zur Sicherung eines stabilen und geordneten Finanzsystems im Eurogebiet werden sich positiv auf die geldpolitischen Handlungsspielräume und die Transmission geldpolitischer Impulse auswirken.

Somit kann die Bankenunion unsere gemeinsame Währung stärken. Und sie kann die Geldpolitik von einem Teil der Aufgaben entlasten, die diese in der Krise übernommen hat: Verstopfungen im geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu lösen. Das Notfallinstrumentarium der Geldpolitik in der Krise wird dann nicht mehr in dem Maße erforderlich sein, so dass man sie Notfallmaßnahmen auslaufen lassen bzw. zurücknehmen kann. Dies ist dabei nicht mit Kurswechsel der akkommodierenden Geldpolitik zu verwechseln.

Ein Zurückfahren bestimmter Notfallmaßnahmen ist insofern wünschenswert, als sich ansonsten neue Marktverzerrungen entwickeln könnten.

Geldpolitik in einem fragmentierten Finanzsystem

In den Jahren vor der Finanzkrise ist die Integration der Kapitalmärkte in Europa zügig vorangeschritten. Dabei war die Integration der Geldmärkte des Euroraums eine entscheidende Voraussetzung für eine wirksame Geldpolitik. Unser Leitzins schlägt sich unmittelbar in den Geldmarktsätzen am Interbankenmarkt nieder. Er bestimmt damit die Refinanzierungsbedingungen des Bankensektors. Der Geldmarkt überträgt geldpolitische Impulse auf andere Märkte. Und er bestimmt damit auch andere Finanzierungskonditionen. Europaweit einheitliche Wirkung entfaltet die Geldpolitik nur über den Geldmarkt.

Darüber hinaus spielt die Integration der Wertpapier- und Kapitalmärkte eine wichtige Rolle für die Finanzierung des Bankensektors. Da der Bankensektor im Euroraum die wichtigste Finanzierungsquelle für die Realwirtschaft ist, ist die Integration dieser Märkte zentral, damit sich geldpolitische Entscheidungen auch in den Kreditzinsen niederschlagen.

Die Finanzkrise hat die europäischen Finanzmärkte in ihren Grundfesten erschüttert. Die seit Einführung des Euro kontinuierlich voranschreitende Integration hat sich damit wieder ins Gegenteil verkehrtDafür gab es mehrere Gründe.

Erstens ist die Wirtschaftsentwicklung in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets wegen finanzpolitischer und struktureller Ungleichgewichte sehr heterogen verlaufen. Die Folge waren Kapitalabflüsse aus den Ländern, die – aufgrund ihrer stark verminderten Wettbewerbsfähigkeit, hoher Leistungsbilanzdefizite und/oder Verschuldung ihrer Privathaushalte – starke Ungleichgewichte aufwiesen, und Kapitalzuflüsse in Ländern, die als sichere Häfen galten.

Zweitens war der Bankensektor wegen überhöhter Risiken, Anlagen in undurchsichtige Finanzprodukte und zu starker Hebelung in Schieflage geraten. Dadurch konnten sich einige Finanzinstitute nicht mehr über den Kapital- und Interbankenmarkt refinanzieren. Hinzu kam, dass einige Mitgliedstaaten ihren Bankensektor nach außen abschotteten, um ihre Banken vor Ansteckungen aus dem Ausland zu schützen. Zwar war diese Reaktion aus Sicht der Aufsichtsbehörden mit ihrer rein nationalen Ausrichtung nachvollziehbar. Faktisch hat sich dadurch die Fragmentierung der Finanzmärkte weiter verstärkt.

Drittens wurde in manchen Ländern die prekäre Lage des Bankensektors durch eine noch prekärere Haushaltslage verschärft. Einerseits schwand angesichts hoher Haushaltsdefizite und Schuldenstände das Vertrauen in die Fähigkeit bestimmter Staaten, ihre Banken zu stützen. Dies ließ die Ausfallrisiken bei den Banken dieser Länder steigen. Andererseits stellten die Probleme im Bankensektor in einigen Ländern eine starke Belastung für den Staatshaushalt dar. Denn es mussten öffentliche Gelder mobilisiert werden, um angeschlagene Institute zu re-kapitalisieren. Neben dem indirekten destabilisierenden Effekt beeinträchtigte die prekäre Haushaltslage die Finanzintegration auch direkt durch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für die Institute: Banken in Ländern mit einem Schuldenproblem sahen sich wegen des höheren Länderrisikos permanent mit höheren Finanzierungskosten konfrontiert. Zudem wurden Staatsgarantien für Bankenanleihen, ein während der Krise stark genutztes Instrument, je nach Haushaltslage des Staates unterschiedlich bewertet. Angesichts der extremen Liquiditätsverknappung nährte der große Refinanzierungsbedarf einiger Staaten außerdem die Sorge, dass die Banken von den staatlichen Emittenten vom Markt verdrängt werden. Die nationalen Banken, die die größten Bestände an Anleihen des eigenen Staates in den Büchern hatten, traf dies besonders hart.

Unzureichende institutionelle Sicherungsmechanismen

Diese Instabilität und Fragmentierung der Finanzmärkte des Euroraums war die zwangsläufige Konsequenz eines strukturellen Geburtsfehlers der Währungsunion: des Spannungsfeldes aus gemeinsamer Währung und Zentralbank auf der einen und einem im Wesentlichen national ausgerichteten System der Bankenregulierung, Bankenaufsicht und Sicherungsnetze auf der anderen Seite.

Vor der Krise erschien dies noch gänzlich unproblematisch: Die Regulierung auf nationaler Ebene wurde oft sogar gern als Voraussetzung für einen flexibleren Regulations- und Aufsichtsrahmen in Europa betrachtet. Dieser ließe sich leichter an die landesspezifischen Bedürfnisse anpassen. Welche Brisanz dieses Spannungsfeld hatte, zeigte sich erst in der Krise.

  • Unzureichende Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen hatten zur Folge, dass es in einem von niedrigen Zinsen und reichlicher Liquidität und leichtem Zugang zu Krediten geprägten Umfeld mitunter zu einer exzessiven Ausweitung der Kreditvergabe kommen konnte.

  • Versagen mussten die national ausgerichteten Strukturen auch dabei, grenzüberschreitende Abhängigkeiten und potenzielle Dominoeffekte zu erkennen.

  • Als die Krise schließlich ausbrach, wurde zudem deutlich, dass es an Mechanismen für das Krisenmanagement mangelte. Ein effizienteres Krisenmanagements ist nicht zuletzt an der rein national ausgerichteten Bankenaufsicht gescheitert, was dem Prozess der Finanzintegration einen schweren Rückschlag versetzt hat.

Geldpolitik in der Krise

In diesem Umfeld bestand für die Zentralbanken akuter Handlungsbedarf. Wenn Destabilisierungstendenzen die Transmission der Geldpolitik blockieren, besteht die Gefahr, dass die Geldpolitik ins Leere läuft. Damit wäre die Zentralbank nicht mehr in der Lage, Preisstabilität zu sichern.

Integrierte Finanzmärkte gewährleisten, dass die Geldpolitik in allen Mitgliedstaaten der Währungsunion greift und überall die gleiche Wirkung entfaltet – ohne dabei jedoch die Aufschläge für unterschiedliche Kredit- und Liquiditätsrisiken zu nivellieren. Die unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen für Banken in den einzelnen Ländern während der Krise hatten entsprechende Unterschiede bei den Finanzierungskosten als auch in der Verfügbarkeit von Krediten. Die Kreditverknappung innerhalb nationaler Grenzen, gepaart mit dem bestehenden Finanzierungsdruck hat den geldpolitischen Transmissionsmechanismus ausgehebelt. Die Notwendigkeit, diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, war einer der Hauptgründe für die von der EZB im Zuge der Krise eingeleiteten außerordentlichen Maßnahmen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang u. a. die Vollzuteilung, die langfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LTROs) oder die Erweiterung des Sicherheitenrahmens. Zugleich kam es zu einem verstärkten Einsatz der Notfallliquiditätshilfen der nationalen Zentralbanken (ELA). Zwar werden diese auf eigene Rechnung und Risiko der nationalen Zentralbanken ausgeführt. Aber es werden geldpolitische Spannungen zwischen nationaler und europäischer Ebene aufgebaut, die nicht von Dauer sein sollten. Eine re-nationalisierte geldpolitische Architektur wäre nicht zielführend.

Aus zwei Gründen können und wollen wir die Märkte mit unseren außerordentlichen Maßnahmen nur vorübergehend stützen: Zum einen könnte die Aufrechterhaltung unserer außerordentlichen Maßnahmen über einen zu langen Zeitraum falsche Anreize setzen und zu "Moral Hazard" führen. Wir würden damit bestimmten Akteuren den Druck nehmen, selbst die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Diese hätten dann schwächere Anreize, Schieflagen zu korrigieren, Altlasten abzutragen und die nötigen Kurskorrekturen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik vorzunehmen.

Zum anderen – um bei den Ursachen anzusetzen – lösen außerordentliche Maßnahmen nicht die eigentlichen strukturellen Probleme.

Die Bankenunion – Wiederherstellung der Finanzstabilität und Reintegration der fragmentierten Finanzmärkte

Ziel der Bankenunion ist, einen integrierten Rahmen für das Finanzsystem zu schaffen, um Finanzstabilität zu sichern. Dazu ist zum einen der einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM), und zum anderen ein integrierter Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) zwingend erforderlich. Auf einem Bein kann man nicht stehen.

Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM)

Ein Defizit der Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) resultiert aus dem strukturellen Widerspruch zwischen einer einheitlichen Geldpolitik und nationaler Bankenaufsicht. Daher musste eine supranationale Aufsicht geschaffen werden, um der Fragmentierung der Finanzmärkte entgegenzuwirken, mit dem Ziel, Staaten- und Bankenrisiken zu entkoppeln, das Selbstverantwortungsprinzip der Staaten wiederherzustellen und unbotmäßige Transfers zu vermeiden.

Der einheitliche Aufsichtsmechanismus soll durch eine zentrale Aufsichtsinstanz einen einheitlichen Standard in der Finanzmarktaufsicht gewährleisten und dazu führen, dass die mit nationalen Interessen aufgeladenen aufsichtsbehördlichen Zwistigkeiten zwischen Herkunfts- oder der Aufnahmestaat der Vergangenheit angehören. Die gemeinsame Aufsichtsinstanz markiert den Beginn einer neuen Epoche in der Entwicklung des Finanzrahmens der EU, vergleichbar mit der Währungsunion Ende des letzten Jahrhunderts. Eine europäische Finanzmarktaufsicht kann erheblich dazu beitragen, Maßnahmen der nationalen Abschottung zu verhindern. Solche Maßnahmen verstärken die Fragmentierung von Finanzierungskanälen und beschränken Kreditinstitute und die Realwirtschaft in ihren Finanzierungsmöglichkeiten auf den nationalen Markt. Darüber hinaus wird der SSM, ehe er operative seine Arbeit aufnehmen kann, die Ausarbeitung eines einheitlichen Regelwerks (Single Rulebook) für Finanzdienstleistungen durch die EBA vorantreiben. Dies wird zusammen mit dem einheitlichen Aufsichtshandbuch dazu beitragen, ein ebenes Spielfeld am europäischen Finanzmarkt zu schaffen.

Wenn Banken nicht der direkten Aufsicht der EZB unterstehen, bedeutet dies nicht, dass sie durch die Maschen des Aufsichtsnetzes fallen. Zum einen müssen die nationalen Aufsichtsbehörden die Vorschriften, Richtlinien und allgemeinen Anweisungen der EZB befolgen. Sie unterstehen der allgemeinen Aufsichtsfunktion der EZB hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des SSM. Zum anderen kann die EZB im Interesse einer konsequenten Anwendung von Aufsichtsstandards jederzeit die direkte Aufsicht über weniger relevante Kreditinstitute zu übernehmen - entweder aus eigener Initiative, nach Rücksprache mit den nationalen Aufsichtsbehörden, oder auf Ersuchen einer nationalen Aufsichtsbehörde entscheiden,

Obgleich der SSM mit dem Ziel konzipiert wurde, institutionelle Defizite im Euroraum zu beseitigen, ist der SSM kein geschlossenes System. Der SSM steht auch den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten offen, die über eine enge Zusammenarbeit mit der EZB teilnehmen möchten. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat für eine solche enge Zusammenarbeit, so sind die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden des betreffenden Mitgliedstaats im Hinblick auf aufsichtsrechtliche Entscheidungen mit anderen Mitgliedstaaten gleichgestellt; zugleich sind sie jedoch auch verpflichtet, sich entsprechend an die Richtlinien und Anweisungen der EZB zu halten. Die Ausweitung des SSM-Teilnehmerkreises ist eine große Chance, in der Beaufsichtigung der Finanzmärkte EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Zugleich sind noch eine Reihe konzeptioneller Fragen zu klären So ist etwa schwervorstellbar, dass der ESM für Länder, die nicht am ESM teilnehmen, als finanzielles Auffangnetz angeschlagener aber solventer Banken fungieren könnte, solange ein privat finanzierter Abwicklungsfonds noch nicht hinreichend gefüllt ist.

Die Nächsten Schritte

Der SSM stellt eine große Chance für die Finanzintegration in Europa dar. Lassen Sie mich nun auf die nächsten Schritte bei der Einrichtung des SSM eingehen.

Zunächst einmal muss die SSM-Verordnung möglichst schnell verabschiedet werden. Planungssicherheit ist wichtig, um die Tendenz der Euro-Stabilisierung zu stützen. Die allgemeine Erwartung ist, dass der SSM bald eingerichtet wird und 12 Monate später seine Arbeit aufnimmt.

Zweitens ist der Erfolg des SSM maßgeblich von der Struktur seines Aufsichtsmodells, einschließlich der Aufgabenverteilung zwischen Zentrum und Peripherie abhängig. An diesem Punkt arbeitet die EZB bereits gemeinsam mit den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden – vorbehaltlich des abschließenden Gesetzestextes.

Drittens wird der SSM die Banken, die unter die direkte Aufsicht der EZB fallen, umfassende überprüfen. Wie in der Verordnung vorgesehen, sollte die Inventur der Bankaktiva als Grundlage für eine grundlegende Solvabilitäts-Analyse darstellen. Diese Analyse sollte zudem potenzielle Altlasten aufdecken. Wichtig ist dabei, dass die – finanzielle – Bereinigung dieser Altlasten von den zuständigen Mitgliedsländern übernommen wird und nicht vom ESM und schon gar nicht von der EZB. Wie bei einer Versicherung kann der SSM zukünftige Risiken abdecken. Die Versäumnisse der Vergangenheit müssen von denen getragen werden, die diese zu verantworten haben. Dies schließt Übergangslösungen, bei denen der Abwicklungsmechanismus und -fonds (private finanziert) sowie der ESM im Verbund aktiv werden, nicht aus.

Viertens muss eine angemessene Absicherung gegen Reputationsrisiken – sowohl für die Aufsichtsbehörde als auch die Geldpolitik – gegeben sein. Daher ist es wichtig, eine strikte interne Trennung von Aufsichtsfunktion und geldpolitischer Funktion vorzunehmen. Diese Trennung sollte auch eine externe Dimension haben, um die klare Trennung dieser beiden Bereiche in der öffentlichen Wahrnehmung zu verstärken. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist gegenüber den europäischen Instanzen (Europäisches Parlament, die Finanzminister der teilnehmenden Mitgliedstaaten, die Kommission) rechenschaftspflichtig. Unter bestimmten Umständen kann eine solche Rechenschaftspflicht auch von den nationalen Parlamenten eingefordert werden. In der Regel übernehmen dies auf nationaler Ebene die Vertreter der zuständigen nationalen Behörden.

Der einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM)

Lassen Sie mich nun auf die Einrichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus zu sprechen kommen, der die notwendige zweite Säule der Bankenunion bildet. Es ist entscheidend, dass der SRM bereits eingerichtet ist, wenn der SSM seine Arbeit aufnimmt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die viel beschworenen Konflikte zwischen Aufsichts- und Zentralbankperspektive programmiert wären. Es wäre ein Missverständnis zu glauben, dass es keine Bankschieflagen mehr geben wird, sobald die Bankenaufsicht bei der EZB angesiedelt ist. Vielmehr werden nicht-lebensfähige Banken geschlossen und abgewickelt werden müssen, um eine „Zombifizierung“ des europäischen Bankensektors zu verhindern. Die lebensfähigen Bereiche bestimmter Banken bedürfen gleichwohl gegebenenfalls einer Übergangsfinanzierung – was nicht mit einem Bail-out zu verwechseln ist.

Ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus ist daher eine conditio sine qua non. Er gewährleistet, dass zeitnah und unabhängig Entscheidungen fern nationaler Interessen getroffen werden und die Abwicklungskosten vom Privatsektor getragen werden. Banken in Schieflage müssen sich damit von der Erwartung verabschieden, dass die Kosten auf den Steuerzahler abgewälzt werden können. Die Zeiten der Privatisierung von Gewinnen und der Sozialisierung von Verlusten sollten damit vorbei sein.

Als zentrale Instanz sollte der SRM mit einem schlagkräftigen Instrumentarium und umfassenden Befugnissen ausgestattet werden ist, die teilnehmenden Banken des SSM abzuwickeln. Dieser Mechanismus sollte keinesfalls bei der EZB angesiedelt werden, um potenzielle Zielkonflikte bereits im Keim zu ersticken. Gleichwohl muss der Informationsfluss zum SSM sichergestellt sein.

Dazu muss schnellstmöglich der Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen verabschiedet werden.

Die einzige Abwicklungsbehörde soll zur Abwicklungsfinanzierung Zugriff auf einen europäischen Abwicklungsfonds haben. Finanziert werden soll dieser Fonds über eine risikoabhängige Branchenabgabe. Der europäische Abwicklungsfonds soll außerdem Zugang zu einer vorübergehenden Notfall-Fazilität haben, die mittelfristig haushaltneutral sein wird. Das bedeutet, dass temporäre staatliche Hilfen aus einer nachträglichen Branchenabgabe gedeckt werden.

Wiederherstellung der Finanzintegration entlastet die Geldpolitik

Aus geldpolitischer Sicht wird die Bankenunion weder eine Änderung unserer Zielsetzung noch unserer Strategie zur Folge haben. Die Sicherung von Preisstabilität als oberstes Ziel ist uns durch den EU-Vertrag vorgegeben. Dieser Aufgabe sind wir bisher gerecht geworden.

Allerdings werden sich mit der Bankenunion die Rahmenbedingungen für unsere Politik stark verbessern. Die Bankenunion kann die Geldpolitik in zwei wichtigen Bereichen entlasten.

Erstens hat die Bankenunion wichtige Auswirkungen auf die Rolle der EZB als Liquiditätsquelle des Bankensystems. Dass verlässliche Beurteilungen von Aufsichtsbehörden und wirkungsvolle Instrumente zur Bankenabwicklung zur Verfügung stehen, ist eine Grundvoraussetzung für die Liquiditätsversorgung gesunder und solventer Gegenparteien. Die EZB wird alles daran setzen, in ihrer Aufsichtsfunktion konsequent und strikt zu handeln. Schließlich wollen wir unsere eigene Bilanz nicht überstrapazieren und die Risiken, die wir eingehen, unter Kontrolle halten. Dadurch bewahren wir uns unsere Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit als geldpolitische Instanz und verhindern, dass sachfremde Probleme wie der Zustand des Bankensektors die Geldpolitik bestimmen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit unserer Notfallliquiditätshilfe, der Emergency Liquidity Assistance (ELA), von Bedeutung, bei der eine fundierte und verlässliche Solvabilitätsbewertung die Grundlage für die Bereitstellung der entsprechenden Mittel bildet. In Zukunft können kommen solche Bewertungen gewissermaßen aus dem eigenen Haus. Darüber hinaus wird ein starker Rahmen für den Abwicklungsprozess mit einem effizienten Instrumentarium für eine geordnete Bankenabwicklung dazu beitragen, den Druck von der Zentralbank zu nehmen, Banken über die Bereitstellung von Liquidität übermäßig lange am Leben zu erhalten.

Zweitens wird der Bankensektor im Euroraum in der Bankenunion weniger abhängig von der Zentralbankliquidität. Wir haben im Laufe der Krise eine Reihe von außergewöhnlichen geldpolitischen Instrumenten eingesetzt, die naturgemäß die Auswirkungen des gestörten geldpolitischen Transmissionsmechanismus abfedern. Unsere Maßnahmen haben den Finanzierungsdruck gesenkt und die übertrieben hohen Risiken an den Wertpapiermärkten sinken lassen. Damit haben sie dem Bankensektor Luft verschafft und so die Maßnahmen zur Förderung der Finanzstabilität ergänzt. Dennoch können und sollen unsere Maßnahmen die eigentlichen strukturellen Probleme nicht lösen. Dieser Herausforderung müssen sich die Regierungen und der Bankensektor stellen.

Daher kann die Bankenunion mit wirkungsvollen Aufsichts- und Abwicklungsmechanismen die notwendige Restrukturierung des Bankensektors im Euroraum sowie die Sanierung der Bankbilanzen vorantreiben. Dann können die Banken ihre Funktion als Intermediäre wieder erfüllen. Dazu ist insbesondere ein europäischer Abwicklungsmechanismus vonnöten, damit Banken auch ohne Steuergelder abgewickelt werden können. Gleichzeitig werden solche Strukturen für eine Erneuerung des Bankensektors sorgen und der Finanzintegration neue Dynamik verleihen.

Dass die Banken die Mittel aus den ersten 3-Jahres-LTROs vorzeitig zurückgezahlt haben, war ein erstes kleines Anzeichen dafür, dass sich die Finanzierungsbedingungen für Banken verbessert haben. Es besteht jedoch kein Anlass, jetzt die Hände in den Schoß zu legen. Die Banken im Euroraum müssen ihre Bilanzen weiter bereinigen, damit Kapital- und Interbankenmarkt wieder voll funktionsfähig werden. Erst dann können sich die Banken wieder aus den gewohnten Quellen finanzieren und sich aus der starken Abhängigkeit von der Zentralbank lösen. Das gilt insbesondere für Banken, die Notfall-Liquiditätshilfen ( Emergency Liquidity Assistance) erhalten.

Fazit

Durch die Staatsschuldenkrise erlitt die seit der Euro-Einführung verzeichnete stetig voranschreitende Finanzmarktintegration einen herben Rückschlag. Ausschlaggebend hierfür war vor allem die Verbindung zwischen Banken- und Länderrisiken.

Durch die Krise verschlechterten sich die Finanzierungsbedingungen. Hierdurch entstanden Blockaden in der Transmission der Geldpolitik; somit war die EZB dazu gezwungen, Sondermaßnahmen zu ergreifen, damit die zuvor gestörten Kreditströme im Euroraum wieder fließen konnten.

Zur Beseitigung der schädlichen Fragmentierung muss Europa seinen institutionellen Rahmen insofern weiterentwickeln, als u. a. eine echte Bankenunion mit einem einheitlichen Aufsichts- und Abwicklungsmechanismus entsteht.

Die Schaffung einer euroraumweiten Aufsicht unter der Federführung der EZB ist notwendige Voraussetzung, um den Teufelskreis zwischen Länder- und Bankenrisiken zu durchbrechen. Diese Aufsicht wird die Finanzintegration stärken, makroökonomische Ungleichgewichte abmildern und letztlich auch die Geldpolitik entlasten.

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